Gemein Reichs=Hoffraths=Bescheide /wegen ihrer in den löbl. Reichs-Hoff- lich enthalten und müssig gehen. Signa-rath eingegebenen Nothdurfften / bey tum zu Wien unter Jhrer Käyserl. Ma-jest. hervorgedrucktem Secret-Insiegel /dem Protocollo Rerum exhibitarumin Erhebung der darinn sich befinden= den eilfften Junii ein tausend sechshun-der Extracten bey Bedrohung würck=, dert vier und siebentzig.licher Suspension ab officio sich gäntz-XVII.Die anbefohlene Citationes so wohl in Fiscalisch= als andernParthey=Sachen förderlich werckstellig zu machen. De dato WienII. Februar. 1676.On der Röm. Käyserl. Majest. sich hinfüro zu enthalten / mit ernstli-unsers allergnädigsten Herrn we= chen Befelch / daß sie hinfüro die beygen, denen sammentlichen bey dero löbl. Reichs=Hoffrath decernirende Com-Reichs=Hoffrath auffgenommenen municationes der von ihnen producirtenAgenten und Procuratorn hiemit an= Schrifften jedesmahls fordersambstzufügen. Was massen nun eine Zeit werckstellig machen / und bey Vermei-hero wahrgenommen worden / daß die dung würcklicher Straff sich fernersnicht durch absonderliche Conclusa dazubey jetztermeldtem Reichs=Hoffrath adantreiben lassen. Signatum zu Wiencommunicandum decretirte Schriff-ten / sowohl in Fiscalischen / als andern unter ihrer Käyserl. Majest. hervorge-Judicial-Sachen von denen Agenten drucktem Secret-Insiegel den u. Febr.offtmals zurück gehalten / und die Ge= Anno sechzehenhundert sechs und sie-bentzig.gentheil zu Erhaltung solcher Commu-nication lange Zeit bey Gericht um-getrieben werden / nicht allein zu Be= Vr. Leopold Willhelm Graf zuKönigsegg.schwerde deß Reichs-Hoffraths / son-dern auch zu schädlicher und ohnbilligen(L.S.)Verzoͤgerung sowohl der Partey / alsabsonderlich der Fiscalischen Sachen:Welchem nach dann sie / sämbtliche Agen-Christoph Beuer.ten und Procuratores, hiemit ernstlichermahnet werden / solchen MißbrauchsXVIII.Sich der schrifftlichen Traductionen und Diffamationen /wie auch der Corruptelen und anderer Unzulässigkeiten zu ent-halten.damit an seinen zu Reichs=Hoffrath ge-On der Römischen Kayserl. Ma-leisteten Pflichten und deme ihme oblie-jest. unsers allergnädigsten Herrngendem schuldigsten Respect sich gröb-wegen / denen sämbtlichen bey dero löbl.Kayserl. Reichs-Hoffrath aufgenom= lich vergriffen habe / und dann solchesmenen Agenten und Procuratoren, alles so wohl seinem Agenten-Ayd / alsdem darinn ihme eingebundenem Ge-hiemit anzuzeigen / demnach erst aller-höchstgedacht Ihre Käyserl. Majestät horsamb schnur stracks zuwider laufft /mit sonderbahren Ungnaden vernom= und derselbe derowegen zu wohl ver-dienter Straff / und andern zu Abscheu /men / was gestalt N. N. geschwornervon seiner Agenten-Stell suspendiretReichs=Hoffraths=Agent, sich gegenerst wolbesagtem Käyserl. Reichs=Hof= worden.Als wird solches von mehr aller-rath nicht allein einiger schrifftlicherTraductionen und Diffamationen un= höchst=ernannter Ihrer Käyserl. Ma-terstanden / sondern wohl auch tentir- jest. denen sämbtlichen Reichs=Hoff-raths=Agenten und Procuratoren zuter straffbahrer Corruptelen= und an-dem Ende / weil in Examine, als obderer Unzulässigkeiten angemast / undder-
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Entstehung
Seite
14
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten