und Reichs=Hoffräthe.lig befinden / und wird solches an gehö= Fürstlichen Gnaden gewogen / Signatumrigen Orten jederzeit in acht genommen zu Wien unter mehr höchsternennter Jh-werden.rer Käyserl. Majest. auffgedrucktem Se-Zu zwoͤlfften / hat ein hochloͤbl. Chur=, cret-Jnsiegel / den 15. Aprilis Anno 1637.fürstl. Collegium erinnert / weil die Ver-schwiegenheit anima Consilii, daß gegenVt. Peter Heinrich von Strahlen-die jenige / so solche unzeitig eröffnen / mitdorff.gebührender Straffe verfahren werde /(L. S.)demnach dan dieser Punct in der Reichs-Johann Söldner Dr.Hoffraths=Ordnung / und den Pflich-ten so man leisten thut / begriffen / als Decretum an die Reichs=Hoffräthe / daßversehen sich hochstgedachte Käys. Maj. sie sich der verbotenen Correspondenzenes werde solchem nach jedweder seine mit oder ohne Zieffer enthalten sollen.obhabede Pflicht in gebührende ObachtDe dato Regenspurg 3. Octobr.nehmen / sonsten seynd Jhre Käys. Maj.1641.resolvirt, wann etwas auskommen wird /JOn der Röm. Käyserl. auch zugebührende Inquisition anzustellen / undHungarn und Böhaimb Königl.die Verbrecher / andern zum Exempel / Majest. unserm allergnädigsten Herrn /ernstlichen zu straffen.deroselben geheimen Rath und Reichs-Hoffraths=Præsidenten / Herrn Johann /Schließlichen hat ein Churfürstl. Col-Freyherrn von Reck rc. und sämptlichenlegium gebeten / bey dem Reichs=Hoff-Herrn Reichs=Hoffräthen hiemit inrath / biß eine ordentliche Visitation des-Gnaden anzuzeigen / nachdem erst aller-selben vorgehe / die Verordnung zuhochstgedachter Ihrer Käyserl. Majest.thun / daß die von beyden hochlöblichsten vorkommen / was gestalt sich theils dieKäysern / Ferdinando I. und MatthiaRäthe und Diener / neben ihren Privat-Christmildigsten Angedenckens / auffge-auch andere und zwar solche Correspon-richte Ordnungen observirt werden moch-denzen mit und ohne Zieffer zu führenten / welches / so viel die Observation jetztanmassen / dadurch / bevorab bey jetzigenberührter Ferdinandischer Ordnunggefährlichen Läuffen / und da die meisten(weil die andere bis dato nicht bestättigtSchreiben fast durch Freunds= undoder in usum gebracht) anlangen thut /Feinds=Hände gehen / leichtlich ein undJhrer Käyserl. Majest. gefällig / befehlen anders / so ihrer Käyserl. Maj. Dienstauch hiemit allergnädigst / daß deronicht förderlich / erfolgen kan.Reichs=Hoffrath berührter OrdnungUnd dann Ihre Käyserl. Maj. der-biß auff anderwerts erfolgende Ver-gleichen Correspondenzen förderhin nichtmehrung od' Verbesserung / gehorsambstverstatten wollen / als haben höchged.nachkommen solle.Jhre Käys. Maj. gnädigst anbefohlenBelangend aber die angedeute Visita-dessen obged. Herrn Reichs=Hoffraths-tion, da werden Ihre Käyserl. MajestätPraesidenten und Räthe zu dem End zuwas zu Beförderung der Justiz vonnöerinnern / daß auch sie an ihrem Ort sichthen (weil der Reichs=Hofrath von Jhr.darnach richten / un vorbedeuter Reichs-Käyserl. Majest. allein dependirt undHoffraths=Ordnung zu folge / ohne ha-unterhalten wird) in Obacht zu nehmen, benden Käyserl gemessenen Consens ob-wissen / die Mängel auch / derentwegenbesagter Corrospondenzen sich enthaltensich etwa die Stände deß Reichs mitsollen / denen allerhoͤchstged. Jhr. Käys.Billigkeit zu beschweren haben mochten /Maj. mit Käyserl. Gnaden wol beyge-für sich selbst abzustellen nicht unterlas-than verbleiben. Signatum in Ihrer Kaͤys.Majest. und des Heil. Reichs Stadt Re-So mehr höchstgedachte Käyserliche genspurg / unter dero aufgetruckten Se-Majest. dero Reichs=Hoffraths=Præsi-cret-Insiegel den 3. Octobr. Anno 1641.denten, Vice-Præsidenten und Räthen / zudero Nachrichtung / anzudeuten befoh-(L. S.)len / und verbleiben / ihnen sambt undConrad Hillbrandsonders mit Käyser= König= und Lands-Willhelm Schröder
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Entstehung
Seite
79
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten