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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Decreta an den Reichs=HoffrathZum sechsten / hat das hochlöbl. Chur= version zuverfahren nicht unterlassenfürstl. Collegium, dem Reichs=Hoffrath / Was dann die Bestellung der Correfe,in seiner hergebrachten Jurisdiction kei= renten anlangen thut / das lassen höchst-gedachte Kaͤys. Majest. des Præsidentennen Eintrag zu thun / auch die provoca-und Vice-Praesidenten discretion vermögtiones von dem Obristen Hoffmarschal-len Ambt an denselben / wie allzeit braͤu-der alten Ordnungen anheimb gestelletseyn / bey welchem Punct auch aller-chig gewesen / ergehen / und darinnen kei-ne Verhinderung einwenden zulassen / höchstgedachte Käyserl. Majest. gemes-gebeten / welches dann allerhöchstgesen allergnädigst anbefohlen / daß weilenvor diesem der Brauch gewesen / daß eindachte Käyserl. Majest. billig zu seyn be-jedweder Rath seine Repleturas Proto-finden / deßwegen auch an gehörigen Or-then die gebührende Verfügung gesche= colli gehalten / so aber eine zeithero nichtobservirt worden daß solches ins künfftighen soll; Demnach aber höchstgedach-widerumb zu besserer Gedächtnüß / waste Käyserl. Majest. bey diesem Punct, we-gen Expedition der Hoff=Freyheitenfürkon men thut / fleißig in Obacht ge-nommen und gehalten werde.erinnert worden / als erklären sich diesel-Darneben lassen auch hoͤchstgedachtebe dahin / daß ein Unterschied zu machen.zwischen den Käyserl. Hoff Freyheiten / Käys. Majest. dero Reichs=Hoffraths-Secretarien mit allem Ernst einbinden /und den jenigen / so ein König inheimb oder Ertz=Hertzog zu Oesterreichdaß sie ein neben=Protocoll, so in Geheimgeben thut / dann dieselbe Ausfertigun-zu halten / und niemands ausser den Rä-gen sollen eine jede bey ihrer Expeditionthen zu weisen ist / eines jedwedern Vo-tum allzeit auffzeichen.gelaſſen werden.Was dan vors zehende ein hochlöbl.Zum siebenden / hat ein hochlöbl.Chursürstl. Collegium erinnert gehabt /Churfürstl. Collegium erinnert, daß keinReichs=Hoffrath einige Acta seinem Be-daß die Zeit im Reichs-Hoffrath nichtlieben nach / ad referendum nehmen / son-mit Discursibus verzehrt / auch die nach-dern derselben von dem Præsidenten /stimmende der vorsitzenden Vota, da sieoder Vice-Praesidenten erwarten solle:nichts zu erinnern / nicht vergeblich auf-Item vors achte zuverhüten / damit diehalten sollen / als ist höchstged. Käs. Maj.Referenten nicht in Erfahrung gebrachternster Wille und Befelch / daß beedewerden. Wann dann diese beede Pun-Sachen fleißig gehalten werden sollen /cten der alten Reichs-Hoffraths-Ord-und da ein Rath dieser Ordnung zuwi-nung gemäß / und an sich selbsten rechtder mit recapitulation der vorstimmendenVotorum, ohne neue erhebliche Erinne-und billg; als ist höchstgedachter Käys.Majest. gnädigster Wille und Mey-rung / sich auffhalten würde / ist hoͤchstge-nung / daß darob fäst gehalten werden dachter Ihrer Käyserl. Majest. ernsteBefelch / daß dessen Votum in derselbensolle.Vors neundte hat einhochloͤbl. Colle-pro nullo geachtet werden solle / darbeyzium erinnert / wie Klagen fürkommen /dann auch allerhöchstgedachte Käyserl.daß offtmahls vor dem Rath / der jeniMajest. allergnädigst anbefohlen / daßgen Sachen halben so darinnen vorge-die Herren Räthe die in der Hoffraths-nommen werden sollen / unzuläßige Ordnung bestimbte Stunde fleißig hal-Communicationes sine Votorum aucupa-ten / und nicht zuspat kommen sollen;tiones geschehen / deßwegen besagtes hoch-Vors eilffte hat ein hochlöbl. Chur-loͤbl. Churfuͤrstl. Collegium solches zuverfürstl. Collegium gebeten / die Expe-huͤten / und in wichtigen Sachen / Corre-ferente zu bestellen gebeten: und dan ob= dition der in dero Reichs=Hoffrath undberürte Communicationes und Votorum selbige Cantzley gehörigen Sachen / nichtaucupationes in vorigen auffgerichten anderstwo als daselbst zu expediren / be-Retchs=Hoffraths=Ordnungen ver= vorab aber die güldene Bull / als deßHeil. Römischen Reichs uraltes Insigneboten; Als thun höchstgedachte Käp-serl. Majest. dieselbige hiemit nochmah= bey keiner andern / als gemeldter Reichs-Cantzley brauchen zu lassen / welcheslen inhibiren / werden auch gegen denVerbrechern mit gebührender Animad-höchstgedachte Käyserl. Majest. für bil-