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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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und Reichs=Hoffräthe.wissen numerum zu restringiren / daß neMajest. aus allerhand hochbewegendenben dem Præsidenten nd Vice-Præsiden- Ursachen für bedencklich befinden / soten derselbe / durch zwoͤlff Personen / de-werden dieselbe selbst auff beständigeren Sechs zum wenigsten adelichenMittel bedacht seyn / wie sie dero Reichs-Stands / die übrige Sechs vornehmeHoffräthen die gebührende BesoldungRechtsgelährten / alle teutscher Nation, reichen mögen.und derselben Sprache wol kundig / be-Vors dritte hat ein hochlöbl. Churfl.stellet werde. Da erklären sich nun aller= Collegium gebeten / daß weilen aus de-höchstgedachte Käyserl. Majest. dahin /nen gepflogenen Deputationibus gewisserdaß sie neben dem Præsidenten und Vice-Raͤthe ad partem grosse Gravaminà ver-Præsidenten, noch vierzehen andere Per= ursacht worden / solche Deputationes ab-sonen ins künfftig zu Reichs=Hofrathenzustellen.annehmen und bestellen wollen / immit-Nun erinnern sich allerhöchstgedach-telst aber / und weilen die Sachen sich te Käys. Majest. gar wohl / daß die aller-über die massen sehr haͤuffen / daß fastseligst ruhende verstorbene Käys. Maj.alle Wochen / funfftzig neue Sachen und zu mehrmahlen / aus gewissen erhebli-mehr einkommen / so sollen zu Zeiten nachchen Ursachen / nicht ad suggestionem par-Besindung des Præsidenten oder Vice-tium, zu Berathschlagung etlicher Sa-Præsidenten zwey Consilia gehalten / in chen / dergleichen Deputationes angestelltderen einem die geringere / was Commu-und verordnet / weilen aber solches nie-nicationes, assignationes terminorum uummand zu einigem Nachtheil angesehendergleichen anlangen thut / erörtert / diegewesen / als werden auch jetzige Käys.schwerere aber in dem andern consultirt,Majest. eines und das andere in fleißigejedoch daß zu ein: oder andern ohne Un-Obacht nehmen / und nicht gestatten oderterschied der Räthe / die Umbwechselungzulassen / daß sich bey ein= oder der an-geschehe / was aber gar wichtige Sa-dern Veordnung /ob es auff den gesamb-chen / dieselbe in pleno, wie gebraͤuchig /ten Reichs=Hoffrath oder gewisse Depu-berathschlagt werden sollen;tirte kommen thut / darob jemands mitFug zubeschweren / Ursach haben werde.Und weilen bey diesem Punct ein hoch-löbl. Churfürstl. Collegium an die HandZum vierten hat ein Hochlöbl. Chur-gegebē / dem Reichs=Hofrath eine gewis-fürstl. Collegium gebeten / daß / was imse Ehrenstelle zu assigniren / und sie darbeyReichs=Hoffrath cum debita eausæ Co-gegen maͤniglich so geringeren Stands.gnitione geschlossen / im Geheimen Rath /Hand zu haben / so ist höchstgedachter ohne vorgehende Communication mitKäyserl. Majest. gnädigster Wille unddem Reichs=Hoffrath / nicht solle geän-Meynung / daß deroselben Reichs=Hof-dert werden / da ist höchstgedachte Käys.räthe / allen Räthen von andern Mit-Maj. ohne das des Willens / was in pun-teln (ausserhalb des Geheimen Raths)cto Justitiae cum causae cognitione ge-in gleichem Stande fürgehen / und fürschlossen ist worden / nicht zu ändern / wasdenselben die præeminenz haben sol= aber ratio Status und andere Umbständemit sich bringen und erfordern / darinnenZum andern hat ein hochlöbl. Chur=, wollen Ihre Käyserl. Majest. Ihro diefürstl. Collegium vermeint / daß zu Ab-Hand frey offen behalten.richtung der Salarien, für die Reichs-Was vors fünffte anbelangt / daß dieHoffraͤthe ad interim, biß man sich einesReichs=Hoffräthe nicht sollen ad partembeständigen Unterhalts vergleichen,mit andern Commissionen oder Revi-mochte / von allen und jeden bey dem sions-Processen distrahirt werden / daReichs=Hoffrath einkommenden Sa-seynd höchstged. Käyserl. Maj. resolvirtchen / gewisse sportulæ, jedoch nicht nachund entschlossen / daß mit solchen Com-der Reichs=Hofräthe Belieben / sondern missionen dieselbe weiter nicht beschwe-beeder / deß Herrn Præsidenten und Vice-ret / auch die Revisions-Process, je und al-Præsidenten Ermäßigung nach / genom- lezeit auff den gesambten Reichs=Hoff-men werden moͤchten / weilen aber die-rath / als Judices delegatos, umb derosel-sen Vorschlag / höchgedachte Käyserl. ben Gutachten remittirt werden sollen.