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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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de dato Wien den 15. April. 1626.so ihr Geschäfft vertrauen wollen / Zu-Formula Juramenti.verricht= und Sollicitirung ihrer bey ob-gemeltem Käyserl. Reichs=HoffrathOJe Procuratores und Agenten, sol-habenden Geschäfften gebrauchen mö-Olen der Röm. Käyserl. Majest. ge-loben / und einen Eyd zu GOtt auff dasHierumb so ordnen und wollen Jhre Heil. Evangelium schweren / daß sie dieKäyserl. Majest. es ist auch derselbenPartheyen / dero Sachen zuhandlen sieznädigst=ernst: und endlicher Befelch / annehmen / in denselben Sachen / mitda nun fürterhin / alle und jede / so nichtgantz: und rechten treuen meynen / undin ihren eigenen / sondern andern Herr-solche Sachen / nach ihrem besten ver-schafften / Communen, oder sonderbah-stehen / der Parthey zu gut / mit Fleißren Personen / Sachen und Geschäffhandlen / und darinn wissentlich keiner-ten / an: und vor Jhrer Käyserl. Maj. ley falsch oder unrecht gebrauchen / nochReichs=Hoffrath und Cantzley procu-gefährliche Schub= und Dilation zu Ver-riren / sollicitirn, oder sonsten sich gebrau=längerung der Sachen suchen / und des-chen lassen wollen / sich zuforderst mit sen die Parteyen zuthun oder zu suchenFürweisung ihres Befelchs / bey Jhrer nicht unterweisen / auch mit den Parthey-Käyserl. Majest. Reichs=Vice-Cantz=, en keinerley Vorgeding oder Vorwortlern anmelden / zuvor aber und ehender machen / einem Theil von der Sach / de-für Procuratores und Agenten nicht an-ren sie im Käyserl. Reichs=Hoffrathgenommen werden sollen / sie seyen dann Procuratores oder Agenten seyn / zu ha-von dem Reichs=Hoffraths=Praesidenten ben / oder zu warten / auch Heimlichkeitund gedachtem Reichs=Vice-Cantzlern /und Befelch / so sie von Parteyen em-neben Zuziehung etlicher Reichs=Hoff-pfangen / oder Unterrichtung der Sa-räthe / darzu für gnugsam und sufficient chen / die sie von ihnen selbst merckenerkent und zugelassen / auch bey der Käy= werden / ihren Parteyen zu Schaden /serl. Reichs=Hof=Cantzley in einem son-niemand offenbahren / den Käys. Reichs-dern Protocoll, mit Nahmen / Zunah-Hoffrath / und desselben Mittels-Perso-men / auch ihren Haimath und anderm nen ehren und fördern / und vor Gerichtnothwendigen Bericht und KundschafftEhrbarkeit gebrauchen / darzu auch dieeingeschrieben.Parteyen über gebührenden Lohn nichtbeschweren oder erhöhen wollen / und obBey solcher Einschreibung aber / zudes Solds und Lohns wegen / zwischender ordinari Procuratur oder Agentereyihnen und den Parteyen Irrung undsoll hinfüro dieses in Acht genommen Speen entstünden / derselben bey demwerden / daß niemand ad procurandumReichs=Hoffraths=Præsidenten /oder deradmittirt werde / er sey dann zuforderstdessen Stell vertretten thut / und denehrlichen redlichen Herkommens undReichs-Hoffräthen zubleiben / und wieVerhaltens halben erkant / oder habesie durch dieselben entschieden werden /deßwegen von glaubwürdigen bekanten des begnügig seyn / und es dabey bleibenPersonen oder Communen Zeugniß fuͤr-zu lassen / daß sie sich auch der Sachen sozuzeigen / auch der gemeinen Rechten /sie angenommen hätten / oder noch anReichs=Constitutionen / deß Reichsnehmen wuͤrden / ohne redliche Ursach /Hofraths= und Cantzley=Ordnungen (so und des Rechtens Erlaubniß / nicht ent-viel solche einem Procuratori zu wissenschlagen wollen / sondern ihren Parteyengebührt) und darzu gehörender Praxi al-getreulich biß zu End deß Rechtens hand-so erfahren / wie es die Wichtigkeit der len / auch in gemein der ihnen hiebey vor-Geschäfften / so bey dem Reichs=Hoffgeschriebenen Ordnung in allem derorath täglich vorkommen / erfordert / nachBegrieff nachkommen sollen und wol-welcher Legitimation und ordentlichen len / ohne alle Gefährde.Aufnahm sie / als auch die vorige Agen-ten / folgenden Ayd / bey nechster SessionDie bey dem Käyserl. Reichs=Hoff-leisten sollen.rath / dermassen wie vorgemeld / ange-nommene bestätigt und beeydigte ordi-nari Procuratores und Agenten / sollen /