44 Käysers Ferdinandi II. Reichs=Hoffraths=Ordnungwinnung der Herren Räthe / privat Güstsich zuvorderist gegen Ihrer Käys. Ma-oder favor, zu einer oder der andern Par-jest. allerunterthänigsten Gehorsambs /und dann gegen dem Reichs-Hoffraths, teyen und Sachen ungebührenden Vor-Præsidenten / Reichs=Vice-Cantzlern / theil / wie das immer durch Gaab / Ver-Räthen / Secretarien und Cantzley Ange= heissungen / oder in alle andere Weghörigen / nach jedes Stands=Gebühr durch Menschen Sinn erdacht werdenaller Reverenz, observanz und Ehrerbie= könte / allerdings müßig stehen und sichtung / insonderheit aber in allen ihren enthalten / darzu auch weder Anlaß /Schreiben / Reden / Thun und lassen /Hülff / Rath noch That geben / in keiner-ley weiß noch wege.aller Bescheidenheit / Redligkeit und Er-Da sie auch einige Geheimniß derbarkeit befleissen / und in allen / ihrem AmtPersonen oder Sachen anderwerts er-gemäß / geleisteten Pflichten / auch dieseführen / sollen sie solches nicht weiterIhrer Majest. wie nicht weniger allenkünfftigen Verordnungen fleißig nach= bringen / sondern von männiglichen / in-sonderheit aber den Parteyen so es be-kommen.rührt / verschwiegen und verborgen hal-Weiters sollen ermeldte Procuratores,Agenten und Sollicitatores sich in ihren ten. Den Agenten und Procuratoribusauch soll verbothen seyn / zu andern Sa-Schrifften aller Weitläufftigkeit undVerlänger: auch Verhinderung derchen / als ihr Beruff öffentlich mit sichSachen / dergleichen auch ungebührli-bringt / als da seyn Zeitung schreiben undcher hitzigen Schmähschrifften gäntzlichdichten / auskundschafften und derglei-enthalten / da auch dergleichen ihnenchen / sich gebrauchen zu lassen. Fernervon ihren Principalen zugeschickt wür-sollen die Agenten und Procuratores alsden / ihren Principalen solche zurücksen-auch die Parteyen selbst erinnert seyn /den / es soll auch hinfüro keine Supplicadaß sie die Herren Præsidenten und Rä-tion, Schreiben / Schrifft / oder anders / the / mit langen Informationibus, dar-wie das Nahmen haben mag / überge-durch ihnen allein die Zeit benommenben / noch auff: und angenommen wer-wird (weil man auff solche informatio-den / sie seyn dann entweder von denen nes in judicando doch nicht fussen soll o-Parteyen selbst / oder von dero Procurader kan) nicht aufhalten / noch unter sol-chem Schein / die Secreta Consilii zu er-torn und Agenten / so dessen gnugsameGewalt zuforderst beygelegt / oder de-forschen sich anmassen; wollen sie aberneben kurtzer recommendation ihrerrentwegen vermög Rechtens / gnugsam-lich cavirt haben / eigner Hand unter= Sachen / je informiren / mögen sie solchesschrieben / gleicher weiße solle beymschrifftlich thun / doch sollen solche schrifftReichs=Hoffrath und Cantzley / von ei-liche Memorial und informationes beynes andern wegen / zu procurirn, sollici- dem judiciren weiter nicht / als sie mittiren / oder in andere Weiß und Wege /den judicialiter übergebenen Actis übervor ein Anwaldschafft sich zugebrau-einstimmen / in acht genommen werden.chen / niemand verhängt oder verstattetwerden / er habe dann zuforderst eine ge-So soll auch bey unnachläßigerneral oder special Vollmacht / so zu sol-Straffe / allen Parteyen / Agenten, undcher intentirten Klag oder Action gnug.Procuratoribus verbothen seyn / in diesam wie oben vermeldet / übergeben / undCantzley zugehen / in den Registratura,in einer jeden Sachen / darein er sich sol-Schreibstuben oder andern Oerterncher Anwaldschafft oder agirn= gebrau= der Cantzley sich finden zulassen / oderchen will / beglaubte Form originaliter mit den Cantzley=Personen verdächtigeoder vidimirte Copey exhibirt und ad A- Correspondentzen / ihren Pflichten zu-cta registriren lassen.wieder / zu haben / sondern sie sollen ihrenSo sollen auch alle Procuratorn,Bescheid und Expeditiones, an Ort undSollicitatorn und Agenten sich allesEnden da sichs geziembt / nach vollende-unziemenden practicirens, mit Erkund-tem Rath / oder bey den Secretariis inschaffung der Referenten, Votorum, ihren Behausungen suchen.und was dergleichen des Raths Geheim-Wo aber unter den Agenten einernissen seyn / darzu wiederrechtliche Ge= oder mehr ihrem geleisten Ayd / auchdieser
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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44
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