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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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de dato Prag den 3. Julii. 1617.übergeben / und den Partheyen davon bevorab da etwan der jenige Secretarius,Copia mitgetheilt / selbe aber pro parte welchem die Expedition obgelegen / aufActorum nicht gehalten / noch darauff ineingefallener Verhinderung dem Rathunserm Reichs-Hoffrath mehr oder wei-nicht beygewohnet / noch den Schlußters gegangen werden / als so viel solche sambt den rationibus decidendi selbstenSchreiben und Schrifften den Haubt-angehoͤrt hat / also wollen wir daß hinfuͤ-Actis, und dem darin erwiesenen factoro ein jeder Reichs-Hofraths-Schlußauch den Rechten gemäß befunden er sey gleich wichtig oder nicht / und be-wirdtreffe auch / was Sachen er wolle / keinenWann auch je zu Zeiten von den Par-ausgenommen / so bald solcher nach be-theyen / oder dero Gewalthabern / Sie-schehener Umbfrag / durch unseꝛn Reichs-gel / Handschrifften und PetschafftenHofraths=Praesidenten gemacht worden /nothwendig besichtiget / recognoscirt unwie ingleichen und insonderheit / die ge-diffitirt werden müssen / solle dasselbigeschlossene Bey: und Endurtheil / auchgleichfalls an keinem andern Orth als Bescheide und Decreta von dem Referen-bey obgedachtem Rathsitz und Audienz ten oder welchem unter unsern Reichs-nach dem man mit abgehörter Anneh-Hoffräthen / solches unser Reichs=Hoff-mung der Producten, und darauff gehö-raths-Praesident nach Gelegenheit anbe-fehlen wird / de Verbo ad Verbum ad Pro-riger Deliberation fertig wird seyn / be-tocollum dictirt, eingeschrieben / und al-schehen / und was darbey vorgehet / durchso noch in pleno consessu abgehoͤrt / undoffternanten Protonotarium (bey wel-approbirt werden / es were dann das ge-chem sich die Parteyen oder deren Man-datarii deßwegen am Abend zuvor an-schlossene Urtheil / Decret oder Bescheidetwas weitleufftig und lang / oder alsomelden sollen / damit er dieselben Acta, da-ran besagter massen etwas zu recogno- beschaffen / daß zu Begreiffung desselbi-sciren oder zu diffitiren seyn möchte / mitgen eine geraumere Zeit oder mehr be-dacht erfordert würde / welches zu unserssich in den Rath nehmen könne) in obge-Praesidenten discretion und direction ge-regtes Audienz Protocollum fleißig ein-stellet seyn / derselbe auch in alleweg da-geſchrieben werden.So viel dann die Stell: und Be-hin sehen solle / damit durch solche An-greiffung der Bey: und End=Urtheil,dictirung nicht zu viel Zeit in demBescheide / Decreten, Rescripten, Man-Rath zugebracht / und andere Sachendaten, Citationen, Gutachten und der= und Relationes etwan hierdurch merck-gleichen rc. angelangt / dieweiln bißhe-lich gehindert werden;ro nicht alleinig denen Partheyen in ge-Was dann angeregter massen fürringern Sachen des Reichs-HoffrathsUrtheil / Decret oder Bescheid / den Refe-Meynung und Bescheid gemeiniglichrenten oder Secretariis ausserhalb desdurch die Secretarios nur mündlich an-Rathssitzes zu begreiffen / durch unserngezeigt / sondern auch die BegreiffungReichs=Hoffraths=Præsidenten anbe-deren in besagtem unserm Reichs=Hof-rath geschlossener Process, Decretenfohlen wird / darmit sollen alsdann die-Urtheil und Gutachten mehrentheils selbige / wie nicht weniger auch gemelteunfers Reichs=Hoffraths=Secretariigemeldten Secretarien / auch nur bloßanvertraut und vor derselben Ausfer= mit Stell= und Verfassung der beschlos-tigung / in dem Rath nicht mehr abge= senen Mandaten, Citationen, Rescri-pten und Gutachten sich dermassen be-lesen / noch approbirt worden / dan-nenhero sich je zu Zeiten begeben / daß fördern / auff daß solche Concepta, nochman sich / oder des mundlich angezeigten vor dem / auff den beschehenen Schlußnechstfolgenden Extraordinari AudienzBescheids nicht mehr erinnern / oderRath in pleno abgelesen / und also vordenselben in andern Verstand oderPublicirung derselben auch von unsernZweiffel ziehen wollen / oder wohl auchin den ausgefertigten Processen, De-gesambten Reichs=Hoffräthen (allwei-creten und Gutachten unsers Reichs-len sie den Schluß noch in frischer Ge-dächtniß haben) approbirt werdenHoffraths Schluß und Meynung nichtallerdings recht assequirt ist worden / können / damit also in allen Reichs=Hof-raths-R. H. R. O.