36 Kaysers Matthiæ Reichs=Hoffraths=Ordnungses / gleich Anfangs zwischen jeder Sa-gerecht gleich=lautend abgeschrieben (da-chen im ProtocollSpatium gelassen / auchmit davon das eine Exemplar dem Proto-gemeldter Schluß / nachdem er concipirtcoll und den Actis alsbald einverleibt /worden / wiederum abgelesen / und dasdas andere aber berührtem Gegentheil,es darbey verbleibe / alsdann nach vol-nach Nothdurfft communicirt werde,lendem Rath=Sitz / die Parteyen dem-von einer Partey nach der andern einge-selben gemäß / öffentlich bescheiden wer-ben / empfangen und angenommen / wieden / folgends solle der Protonotarius dasnicht weniger darbey die mündlicheeine Exemplar ordentlich ad Acta legen /Nothdurfft / Inhalts der hernach gesetz-und numerirn, das ander aber derjeni-ten Advocaten-Procurator-und Agenten-gen Partey welcher die CommunicationOrdnung (welche alsbald in das Werckzu erkant ist / unverzöglich zustellen / da-u richten) von beyden Theilen fürge-mit sich gemeldte Parteyen dießfalls kei-bracht und angehoͤrt: auch von mehr-nes beschwerlichen Auffhalts mit Fugbesagtem unserm Reichs=Hoffraths-zu beklagen haben.Protonotario in das obvermeldtermassen hierzu verordnete Audienz-Pro-Was dann ausserhalb deß Reichs-tocoll nicht allein die Uberschrifft undHoffraths und bestimbtem Rathsitz beyAnzahl der Beylagen dessen / so von je-offener Audienz hinfüran in Justiz oderder Partey schriftlich producirt, son-Parthey=Sachen / da man in contra-dern was auch darbey mündlich pro &dictorio stehet / schrifftlich oder mündcontra fürgebracht worden / fleißig ein-lich eingebracht oder übergeben / und insgezeichnet werden / damit aus demselbenProtocoll obverstandener Ordnung ge-zu ersehen seye / was und von weme je-mäß / nicht eingeschrieben wird / solchesdesmahl etwas einkommen / und darbeywollen wir nicht / daß es pro parte Acto-mundlich erinnert worden ist / welche ein-rum gehalten / noch auch in der Sachenkommende Protocoll, jedesmahls auchRelation darauff gegangen und gespro-unserm Geheimen Rath und Reichs-chen werden solle / jedoch und so viel alleHoff=Vice-Cantzler nicht weniger / alsandere verschlossene Schreiben auch diebis dahero mit allen Raths=Schluͤssererste Supplicationes umb allerhandgeschehen (damit die Substanz bey denProcess, und andere Nothdurfft / alsExpeditionen desto besser in obacht ge-Lehen und Privilegien, Confirmatio-nommen werden könte) unverzüglich zunen / Beförderung der Expeditionengestellt werden solle.und dergleichen / so dann auch die Con-silia und Informationes Juris & caete-Wann nun besagte Parteyen / oderra &c. belangt / dieselben alle solche / wiederselben Gewalthaber / wieder aus derRath=Stuben getretten / solle alsdannvon Alters hero / unserm geheimenmehr=gedachter Protonotarius einRath / und Reichs=Hoff=Vice CantzlernProduct nach dem andern fürnehmen /(welcher gleichwol das jenige / so in demforderst den Tag / Monat und Jahr /Reichs=Hoffrath gehörig / ohne gefähr-deß Ubergebens / deßgleichen den nu-lichen Aufzug / durch das gewöhnlichemerum, daß wievielst Product solchesDecret dem Præsidenten, oder in sei-in derselbigen Sachen seye / darauffnem Abwesen dem jenigen / welcher seinezeichnen / alsdann / was etwan von bee-Stell vertritt / zuschicken / derselbige aberden Partheyen bey solchem Productdie jenige Schreiben / welche rechthän-mündlich fürgebracht worden / aus demzige Process berühren / in obbestimmtenAudienz-Protocoll ablesen / und dar-Rathsitz / dem Protonotario zustellenauff unser Reichs=Hoffraths=Praesidentund durch ihme / gleich wie andere Pro-oder welcher dessen Stell vertrit überducta, dem Audienz-Protocollo ein-ein jedwedes solches Product in genereverleiben lassen solle) auch die beede letzt-oder wo vonnöthen in specie, was dar= angezogene Stück / nemlich der Expedi-auff zu thun seye / umbfragen / und tion Consiliorum & informationum, un-das jenige / so geschlossen worden / durchserm Reichs=Hoffraths=Præsidenten /gemeldten Protonotarium protocollirtoder wan̄ er nicht bey der Stell ist / dessenund zu Einschreibung solchen Schlus-Ambts=Verwaltern zu gelegner Zeitüber-
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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36
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