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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Reichs=Hoffraths=Ordnung de dato 3. April. 1559.7und Fürderung niemand verzogen und rere Stimmen ihren Fürgang haben / je-verlaͤngert werde;doch wo die Stimmen in Zimlicher An-So ordnen und woͤllen wir / daß un-zahl zertheilet und unser Præsident ver-sere Hoffräthe täglich zu Morgens in ihr mercken würd / daß beyder oder mehreraußgezeigte Rath-Stuben ordinariè, theil Meynung mit stattlichen Ursa-und wo es die Nothdurfft erfordert / chen bestärckt / so soll er ausserhalb unsersauch Nachmittag zusammen kommen /Vorwissens nicht beschliessen.und die Sachen so jederzeit fürfallen /Sondern die Sach mit kürtzer Er-und fürhanden seyn werden / in unserm zehlung jedes Theils Bedencken zuvorNahmen / und an unser Statt fürneh-an uns gelangen lassen / und sonst gemei-men / und die nicht übereilen / sondernniglich in allen Handlungen männigestattlich und mit höchsten Fleiß hören / lichen gleiches Rechtens und Ab-berathschlagen und erledigen / auch un-schieds auch fürderlicher Abfertigung /ser Præsident, oder in seinem Abwesen auch unserm Hoffrath / oder wo Noth-sein Verwalter die Umbfrag haben.bey uns treulich verhelffen / alles nachDieselb Umbfrag soll abgewechselt /seinem besten Verstand und Vermö-zwischen den Layen und Gelährten Rä-gen / und damit solches umb so viel bes-then / je einen umb den andern gehal-ser beschehe / ordnen und wollen wir /ten / und mit Frag der ersten Stimm-daß hinfüro die Supplicationes und an-in Sachen die Justitien im Heil. Reich dere Schrifften / darinnen die Sachen /betreffend / an den Gelährten / aber inso zu berathschlagen stehen / disputirtStaats-Lands- und andern Sachen an oder sonst außführlich und Haubtsäch-den Layen angefangen werden / jedochlich angezogen / sollen nach läng verstän-soll unser Præsident in demselben / nachdiglich gelesen / und sonderlich in Able-Gestallt und Gelegenheit der Sachen /sung der Supplication, und anderer Ju-Lands=Arth und voriger Relationen stitien=Sachen guter Fleiß gebrauchtnicht befahrt werden.werden / also ob schon dieselbigen umbUnser Præsident sol auch daran seyn / desto fürderlicher Richtigkeit willen ei-daß ein jeder auß unsern Räthen sein nen oder mehr Gelährten zuvor zuerse-Stimm anders nicht / dann in seinerden und ihr raͤthlich Guthbeduͤncken dar-Ordnung geb / einen andern nicht für-über zuverfassen / zugestellt weren / daßgreif noch in die Red fall / sondern sichdieselben nichts desto meniger im Rathhierin aller gebührlicher Bescheiden-gar verlesen / und abgehört werden / dochheit befleiß / jedoch wo einer vermerckendaß hierin die Consilia und Informa-würde / daß sein vorgebene Stimm vontiones Juris, so die Partheyen selbst ih-den andern nicht recht verstanden wor-nen stellen lassen / außgescheiden / dannden / und sich deßhalben erklären / odermit Abhörung derselben / wollen wir un-wo er aus denen Ursachen / so durch diesern Hofrath nit beladen / sondern beynachstimmende Räthe angezeigt / seindem bleiben lassen / daß sie durch unserevorige Meinung ändern oder verbessernGelährte Räthe / so viel die Nothdurfftwolt / das ihme mit kurtzen Worten zu= erfordert / daheim ersehen werden / es sol-thun / unbenommen seyn.len auch unsere Räthe / bevorab die Ge-Deßgleichen soll auch unser Præsident laͤhrten / fürnemlich in hochwichtigendarob seyn / daß umb Abschneidung wil-un weitleufftig disputirlichen Handlun-len aller überflüssiger Läng / keiner aufgen / unter dem als man die Schrifftenunsern Räthen / das jenig so verlesen /erlieset / die principal Puncten und Mo-oder durch einen andern Rath in seiner tiven erselben zu besserer ihrer Gedächt-Stimm erzehlt / wiederumb unnothniß / als bald in Rathe in ihre Memorialdürfftiger Weiß / erholt und repetirtaufzuzeichnen gej. a seyn.werd / sonder ein jeder der nichts neuesWo auch unserer Räthe einer oderfürzubringen / ihme mit kurtzen Wor= mehr in gerichtlichen Sach= nach be-ten eines andern Meynung gefallenschehener Verlesung / umb bessere nach-denckens Willen / dieselbe Schriff-Auff beschehene Umbfrag / soll un-ten ihme anheimb auff ein kurtze Zeitser Præsident beschliessen / und die meh-zuvergonnen / sich baß darin zuersehen /oder