a Jurisdictione Aulica exemptises werde sich vorbenannte Reichs= an ihme / dieser Anordnung allerunter-Stadt hinführo unter sich in guter Cor thänigst accommodire u. bequemen wol-respondenz und Einigkeit / sodann auch te / dannoch gemeiner Bürgers an ihremund zufürderst in Euer Kays. Maj. be= dißfalls mit unterlauffendem fürneh-men Interesse nichts begeben könte / son-harrlichen allerunterthänigsten Devo-dern vielmehr neue distraction der Ge-tion befinden / gestallt mir dann solch ihrmuͤther / gefaͤhrliche Suspiciones u. besorg-schuldiges / beständiges und gehorsamespropositum und Erbieten geruhmet liche Wiedererweckung voriger hochbe-schwerlichen Händel / wo nicht grössernwird. So were mir hiergegen / umbund mehrern Unglücks causiren wurde.Euer Kays. Maj. und gemeiner Wohl-Nun zweifle zwar / allergnädigstenfahrt willen / gantz unlieb zu erfahren.Kayser / ich im geringsten nicht / es werwann sich einige Occasion ereignen sol-te / dardurch der Rath und Burgerschaft den mehrhocherwehnter Herren Com-missarien Lld. zu solcher ihrer Anord-in diesem ihrem Christlichem und rühm-nung etwann nach gestalt damahligenlichem Vorsatz irre gemacht / zu neuendiffidenz veranlasset / und Euer Kayserl. Umbstände ihre hochvernünfftige underhebliche Ursachen gehabt / und EuerMajest. bey Dero / ohne das in IhrenKayserthumb und Königreichen haben= Kayserl. Majest. sich dadurch zur aller-gnädigsten ratification und approbationden schweren Obliegen / hierunter wei-deroselben haben bewegen lassen / wieters discommodiret und bemühet wer-den müsten. Solchem nun vorzukom= ich dann auch ihrer der Herren Commis-sarien Lld. meines Theils wohl gönnenmen / kan gegen Eur Kayserl. Maj. ichvor dißmal / in allerunterthäniger treuer möchte / daß sich / ihrer hierunter ver-Wohlmeinung gehorsambst zu geden= sirenden reputation halber / das Werckihrer Verfügung nach / allerdings möch-cken nicht geübrigt seyn / daß mir vonte manuteniren und practiciren lassenunterschiedenen Orthen glaubwürdigwann nicht etwan ein grösseres undfürkombt / als wolte sich bey vielgedach-dem gantzen Reich äusserst nachtheiligester Stadt Franckfurt eine neue / unver-Unheil aus diesem an ihm selbst schlech-sehene discordanz und Mißvernehmentem und geringem Principio, bey jetzigemanspinnen / indem hochgedachte beydeChur= und Fürstl. Herrn Commissarii ohne das sorgsamen Wesen und ge-schwierigen Zustande zubesorgen wäre.unlängst zwo erledigte RathsstellenDann / daß ich geschweige / wie vorange-durch gewisse von ihren Lld. nominirtedeuter massen / das neulichst gestiffteteund dem Rath vorgeschlagene Persoh-nen ersetzen wollen / welches aber der und vielleicht in vielen Gemüthern nochRath und gemeine Bürgerschafft nicht nicht recht confirmirte Vertrauen zwi-schen Rath und Bürgerschafft wiederalleine dem / im December 1612. auffge-umb exculcerirt, voriges Mißtrauen er-richtetem / von Euer Kayserl. Majestätallergnädigst confirmirtem /und mit be= neurt werden / und die daher dependi-rende schädliche Sequelen vielleicht mitsondern Huldigungs=Pflichten bestät-groͤsserer Gefaͤhrligkeit / als jedesmahlstigtem Abschiede / krafft dessen / jedes-mahl zwo Persohnen aus der Bürger= recrudesciren mochten.Inmassen ich dann glaubwürdig be-schafft dem Rathe / eine daraus zu er-richtet werde / daß man sich albereit inwoͤhlen und eines abgegangenen Acht-Pasquillen und sonsten auff seiten derzehnersstelle damit zu ersetzen / fürge-Bürgerschafft allerhand Ungedult ver-schlagen werden sollen / sondern auchinsgemein ihrem dißfalls habendem mercken lässet / so beweget mich nichtwenig / daß sich auch andere führneh-Special-Privilegio, und von vielen hun-dert Jahren hero in observanz gehabtem me Reichs=Städte / befahrender Conse-quenz halber / in das Werck impliciren /Herbringen wiedrig zu seyn erachten /und hierdurch gar sehr und hoch disgu-und für solche Neurung und Einfüh-rung zum allerhöchsten und unterthä= stirt befinden wollen. Ich stelle zwaran seinem Orth / was solche Intervenien-nigsten bitten sollen / und solches umbso viel desto mehr / weil auf allen Fall der ten / und andere / vor motiven undRath / wann sich gleich derselbe / so viel rationen führen mögen. Meine Inten-
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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173
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