74 Cap. XII. De Causis Justitiae ac Gratiaetion ist einig und allein dahin gerichtet / Kayserl. Majest. die Stadt Franckfurtdamit / soviel immer möglich / das im Rö-so weit gehorsamst vorbitten möchte /mischen Reich / leider / ohne das allzusehr daß Euer Kayserl. Majest. allergnädigsteingerissene Mißtrauen nicht weiter ver-geruhen wolten / das Werck / durch be-mehrt / und durch einen solchen Anlaßqueme Vermittlung (wie sie wohl unddie Reichs=Städte entweder selbst un= leicht thun können) dahin zu accommo-ter einander in discordanz gesetzt / oder in diren / damit der Rath und gemeineder suspicion, als ob man sie / bey begeBürgerschafft bey ihrem respectivè ha-bender Gelegenheit / in ihren Privilegienbendem Jure praesentandi un̄ eligendi, in-Freyheiten und hergebrachten Juribushalts ihrer Privilegien und Herbringens /vorsetzlich beeinträchtigen wolte, andereals auch dem beyderseits beliebtem unddem heiligen Roͤmischen Reich unerbaubey bestimter ernster Poen / stet und un-liche Mittel (dazu sich ohne das bißherverbrüchlich zu halten versprochenem /mehr dann zuviel Occasiones ereignet]auch mit anhengenden Insiegeln / undfür die Hand nehmen / zu verbotenerdarauff erfolgten Huldigung bekräfftig-Schwirigkeiten schreiten / sich endlichtem Abschied verbleiben / und sich / als obsambt oder sonders aus Euer Kayserl.sie darinnen unverschuldeter Weise tur-Majest. und des Reichs schuldigem Ge-birt und betrübt würden / mit Grunde zuhorsam ziehen / und also das letzte äege-beklagen / nicht Ursach haben mögen.dann das erste werden möchte. WelIn allerunterthänigster Zuversicht undches / mit was vor hohem unwieder-Bitte / Euer Käys. Majest. geruhen einbringlichem præjudiz und Schaden dessolches / als wohlgemeint / in GnadenReichs und dessen benachbarten Glie-von mir zu vermercken / und sich mit al-der es abgehen würde / Euer Käys. Maj.lergnädigster und gewüriger Resolutionohn mein weniges Erinnern / ihrem ho-hierauff zu bezeugen.hen Käyserlichen Verstande nach / umbsoviel mehr allergnädigst erwegen wer-Euer Käyserl. Majest. werden hier-den / nachdem Ihnen wissend / wie die durch viel besorgliche weiterung aller-Stadt Franckfurt (anderes zu geschwei= gnädigst abwenden / sich auch gewißlichgen) ein fuͤrnehmer Paß in Ober=Rhei-grosser Mühe und Anlauffens überhe-nischen Kreiß ist / darauff vielleicht an= ben / die Stadt Franckfurt und anderedere / mit ihren Consiliis ein Auge haben in beständigster unterthänigster Devo-möchten / und jetzige der Stadt præten-tion erhalten / und sich auch consequen-sion, ihrer angezogenen Privilegien und ter umb andere Stände des Reichs alsAbschiede / bey männiglich / besonders lergnädigst und hoch meritiren.aber den Städten einen ansehnlichenSo will ich auch nicht darfür halten /Schein hat / daher sie leichtlich Beyfall daß des Herren Churfürsten zu Mayntzerlangen kan / zumahl weil sie unter an= und Landgraf Ludwigs zu Hessen Lid.dern queruliren soll / als ob die allergnaͤ-solche moderation sonderlich empfindendigste Confirmation der neuen Wahl solten / weil ihr Fürschlag mit den bey-auff blossen Bericht / ehe sie mit ihrerden Persohnen / nur pro tempore auffNothdurfft genugsam gehört / erfolgt damahligen Zustand / da man sich be-wäre.förchtet / es möchte die Burgerschafft /Welches alles doch bey Euer Kayfohne besorgliche Conspiration, bey derMajest. ich nicht zu dem Ende erinnere /Wahl nicht zusammen kommen könnenals ob dieselbe diesem wichtigen Werckgerichtet gewesen / solche Umstaͤnde abernicht selbsten vorlängst reiflich würden sich bald darauff / re adhuc integrâ, ehenachgedacht haben / sondern / damit die Persohnen recipirt, oder die Wahlan einem Theil ich / als Euer Kayserl. von Euer Käys. Maj. allergnädigst be-Majest. gehorsamer Churfürst desstetigt worden / GOtt lob / so weit alteReichs / hierüber auch meine wenige rirt, daß man sich keiner Gefahr oder an-Gedancken / und was mir dieses Han= derer Bedencklichkeit hierunter zu be-dels halben fürkommen / allerunterthaͤfuͤrchten gehabt / oder noch inskuͤnfftignigst eröfnen / andern Theils gleichsam zu besorgen hätte / und ihre Lld. verhof-per modum Intercessionis, bey Euer fentlich in deme mehr auff das bonumpublicum,
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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174
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