172 Cap. XII. De Causis Justitiae ac Gratiaeten / als auch vermittelst dero verordne= Gnaden allerunterthänigst empfehlend.ten höchst= und hochansehnlichen Herren Datum den 30. May. Anno 1616.Commissarien, die Stadt FranckfurtEuer Käyserl. Majest.bey ihren Privilegien, Recht und Gerech-Allerunterthänigst Ge-tigkeiten zu lassen / allergnädigst ver-horsambsteschiedenen mahlen sich erkläret.Der Erb=Frey= und Reichs=Städteanjetzo zu Ulm versammleteAls gelangt an Euer Käyserl. May.Abgeordnete.unser allerunterthänigst= und hochfleißigge Bitte / wie wir offtbemeldte vonEs ist aber auch bey dieser Interven-Franckfurt / zu gebührender Ersetzung ih-rer nöthigen Raths=Stelle / also geneigtan Ihro Käyserl. Majest. deß Herrnwissen / daß sie es zuförderst vor dem All-mächtigen / als dessen Allmacht sie dar= Chur=Fürsten zu Sachen Durchl. fol-über pflichtig worden / dann auch Euer gende Intercession abgehen lassen:Käyserl. Mayest. und dem gantzenReich / wie wenigers nit ihrer Burger= Allerdurchleuchtigster 2c.Wie es an ihme selbst offenbahr undschafft allerdings wohl verantworten.Reichskündig / also ist auch mir nichtund ohne einige neue Gefahr sicherlichunwissend / in was vor beschwerlichemsowohl anjetzo / als ins künfftig verrich-und weit aussehendem Zustande sich ei-ten werden koͤnnen; So geruhen Euerne Zeit hero Euer Käyserl. Majest. undKäyserl. Majest. sie bey solchem ihrendeß Heil. Reichs=Stadt Franckfurt be-pflichtlichem und privilegirtem Oblie-funden / für gefährliche dissensiones dasgen und unverruckter Observanz, aller-gnädigst verbleiben / und mit einigem rinnen ereignet / und wie dieselbe end-lich auff eine hochstraͤffliche Thathand-Abbruch der freyen Wahl / und dan-lung ausgelauffen. Daß nun Euernenhero zwar ihnen principaliter, in con-Käyserl. Majest. tragendem ihrem ho-sequentiam aber unsern allerseits Herrnhen Käyserl. Ampte nach / mit eiferigund Oberen zuwachsendem Præjudiciotreuhertziger / väterlicher Vorsorg da-nicht graviren zulassen / sondern gleich-hin getrachtet / wie diß im Heil. Reich an-wie zu Eur Kayserl. Maj. unsere Her-gegangene Feuer / welches leicht durchren und Obern / zu allergnädigstenbesorgliche boͤse Consequenz weiter umbHandhab / wenigers nicht / der Erb-sich greiffen / und zu grossem unwieder-Frey= und Reichs=Städt / als andererbringendem Schaden hätte ausschlagenhöherer Stände Privilegien und Gerech-können / wiederumb gelöscht / durch in-tigkeiten / in Kayserlichen Gnaden gäntz-terposition der beyden von Euer Käys.lich intentionirt seyn / ungezweiffelt ver-Majest. hierzu deputirten hochansehnli-sehen; Also wollen auch Euer Kayserl.chen Herren Commissarien, der hoch-Majestät in solcher Ihrer Kayserlichenwürdigsten und hochgebohrnen Fürsten /Affection, vermittelst ungeschmälerterHerrn Johann Schweickhart Ertzbi-Uberlassung angedeutes der Stadtschoffs und Churfürsten zu Mayntz 2e.Franckfurt / gleich anderen Städten ha-benden hoch=privilegirten Juris aller= und Herren Ludwigs / Landgrafens zuHessen rc. Rath und gemeine Burger-gnädigst verharren.schafft deß Orts in gute Vertraulich-Ein solches gereicht Euer Kayser-keit gesetzet / sie beyderseits in Euer Kaͤy-lichen Majest. zu unsterblichem Ruhmserl. Majest. schuldigen Gehorsam undund seynd es unsere Herren und Oberndie Stiffter vorigen Unheils / zu gebüh-neben dem Rath von Franckfurt / aller-render wohlverdienten Straff gezogenunterthänigst und gehorsambst / äus-worden. Daran haben Euer Käyserl.sersten Vermögens zu verdienen gantzwillig. Euer Kayserliche Majestät Majest. ein recht Kayserliches und nichtdamit dem Allmächtigen zu gäntzlicher allein jetzo rühmliches / sondern auch ihrbey der Posterität lobwürdiges WerckFried=fertiger Kayserlicher Regierung /verbrachtderoselben aber / gemeine Frey= undUnd wie ich in keinen Zweifel stelle /Reichs=Städt / zu Kayserlichen milden
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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