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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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160 Cap. XII. De Causis Justitiae ac GratiaeLudwig von Gottes Gnaden Land=, tion wir beyde / wegen mehrgemeldtergraff zu Hessen / Graff zu Kantzeneln-Churfürstl. Mayntzischen Rathe / alsbogen ꝛc.auch unser selbst / zu unser Gemüths=Er-Unsern gnädigen Gruß zuvor / erbar klärung auff Euer dieser Sachen wegenlieber besonderer.gethane Bericht=Schreiben / Euch hin-Was an unsers besonders lieben Hn. wieder in Gnaden / damit wir euch zu-Freunds und Herrn Vaters / des Chur-gethan seynd / haben anfügen wollenfürsten und Ertzbischoffen zu Mayntz Datum Darmstatt den 29. Julii AnnoLld. heimgelassene Hoffraths-Præsiden-1612.ten, Großhoffmeister und andere hinter-Ludwig.lassene Räthe / sodann an unsern RatlFolgt nunmehr das Schreiben / vonund lieben getreuen D. Johann Fabern ihrMeister / Städt=Bürgermeister undwegen Eures Verreisens oder längeren Räthen / obgemeldter dreyer Reichs-Anbleibens / wie nicht weniger auch et-Städte / Straßburg / Wormbs undlicher zu Franckfurt ankommener Ge-Speyer / an Jhro Käyserl. Maj. selbstsanden / der Städte Straßburg / Speyer abgegeben.und Worms berichtlich gelangen lassenAllerdurchleuchtigster rc.und schließlich bitten thut / daß habenEuer Käyserl. Maj. geben wir aller-wir ab ihr / der Churfürstl. Hoffraths= unterthänigst zu vernehmen / daß unsPræsidenten Großhoffmeisters und an= erstlich aus gemeinen Zeitungen vor-derer hinterlassenen Räthe aviso, wie kommen / und bald darauff von E. E.auch vorgemeltes unsers Raths unter-Rath der Stadt Franckfurt beständigerthaͤniger relation vernommen.Bericht geschehen / was sich zwischenOb dann wohl wegen hochgedachtes ermeldtem Rath und gemeiner Bürger-Churfürsten zu Mayntz Lld. Abwesen-schafft gantz beschwerliches hochnach-heit vorgemelte deroselben heimgelasse-denckliches und verderbliches Unwesenne Räthe / angeregter Sachen / wie und Unruhe ereugnet habe / und unsmehrmahls bedingt worden / sich nicht deßwegen umb Beystand ersucht; dar-mächtigen können / sondern weniger auffhaben wir nicht unterlassen / solchemmehr als wir selbst die gehörige schuldi= Übel förderlichen vorzubauen / und dasgeResolution und Erklärung (derowe-glimmende Feuer zu daͤmpffen / unseregen wir uns dann in gesambt auch beyRaths-Bottschafften beeden Theilender Röm. Käyserl. Majestät unsermzum besten / zu guͤtlicher Interposition ab-allergnädigsten Herrn / allbereit un-zuordnen / in Erwegung / daß solches hie-terthänigst und gebührlich in Schrifften bevor in dergleichen Fällen / vermög de-entschuldiget) müssen eingestellt seyn las= ren zwischen den Frey= und Reichs-sen / so halten jedoch neben mehrgemel=Städten uhralten Herkommens undten Churfürstl. Mayntzischen Räthenzusammen tragender Correspondenzwir unvorgreiflich darvor / ihr hättet und Vertraulichkeit / jederzeit also ob-euch des bey Handen habenden Käyserl. servirt, und in Obacht genommen wor-Memorials ohne einige Maßgebung zu den / so auch zu keinem anderen Ende ge-gehalten / angesehen / obgleich weder sie.meinet / dann daß in Rebuspubl. QuiesChurfürstl. Mayntzische Räthe / noch& tranquillitas und also salus publicawir / von der obgemelten Drey Städte erhalten / und nicht Ursach gegeben wer-Gesandten vorhabender Verrichtung de / daß dergleichen Unwesen ferner umbeinigen Bericht haben / denselbigen je-sich greiffe.doch (vorbehaltlich denen allbereit hier-Solche Verhandlung haben auch dieunter vorhergegangenen Käyserl. Ver= uhralte Römische Käyser / Euer Käyserl.ordnungen) kein Ziel oder Maß zu geben Maj. hochlöblichste Vorfahren im Heil.wäre / ob sie bey beyden Parteyen et-Reich / ihnen allergnädigst dergestalt ge-was verrichten könten / so zu gütlichenfallen lassen / ratificirt und approbirt, daßAbhelffung dieses schwerlichen Handels wo sie auch in dergleichen Begegnissendienlich und dem gemetnen friedlichenvon höheren Staͤnden Commissarien ver-Leben zu gutem gereichen mögte.ordnet gehabt / doch aus hochvernünff-Welches auf gepflogene Communica-tig- und bewegenden Ursachen denenStäd-