159à Jurisdictione Aulica exemptis.Herren und Obern allerunterthänigst liebe und gute Freund / sich der herbrach-ten Vereinigkeit und Vertraulichkeit er-deßwegen auch anzulangen / und auchden Durchleuchtigen Hochgebohrnen innert / und darauff vermög deroselbenFürsten und Herren / Herrn Ludwigen ihre Raths=Bottschafften anhero ge-Landgrafen zu Hessen / unsern gnädigen schickt / Versuch zuthun / ob die zwischenermelter Bürgerschafft und uns entstan-Herrn / dessen zu berichten da wir der ge-trösten Hoffnung seynd / es sollen sich dene Mißhälligkeiten in Güte hingelegtund zu friedlichem Wesen wiederumbbeede Theil also in die Sachen schicken /gebracht werden koͤnten / welcher Unter-daß aller Widerwill und Mißverstandhandlung wir dann an unserm Orthauffgehaben / und allein zu gutem altemVertrauen / Fried / Ruhe / Sicherheit umb so viel lieber statt zugeben wohl ge-und Wohlstand / sowohl zu der Röm. meint / damit sowohl der Röm. Käyserl-Majest. als auch Euer Churfürstl. Gna-Käyserl. Majest. unsers allergnädigstenHerrn / als Euer Churfürstl. Gnaden den und deren zugeordneten HerrenCommissarii der Mühewaltung halbenaller= und gnädigster Satisfaction ge-bracht / und dieselbe mit fernerer Mühe= darunter verschont werden mögten?waltung verschonet werden möchten.Wann wir dann in Hoffnung stehen /Euer Churfürstl. Gnaden hiemit es werde sich die Handlung zu beedentheilen also anlassen / daß man wieder-Göttlicher Allmacht rc. Datum Franck-furt am Mayn den 30. Julii, Anno 1612. umb zu Ruhe und Frieden gelangenmoͤchte / auch nicht gern sehen wolten /Euer Churfürstl. Gud.daß Euer Churfürstl. Gnaden vergebe-Unterthänigst DienstwilligsteDer dreyen freyen Reichs=Städte ne Mühe und Unkosten anwenden sol-ten / als haben wir eine Nothdurfft er-Straßburg / Worms / und Speyachtet / Euer Churfürstl. Gnaden dessener Abgeordnete Raths=Bottschaffunterthänigst zu berichten / und zu bit-Solch Schreiben hat Burgermei= ten / mit Verrichtung angedeutet Com-ster und Rath der Stadt Franckfurt in mission, beneben hochgedachten derenmit=Commissario, an dessen Fürstl. Gna-diesen Formalibus secundirt.den wir gleichfalls Inhalts geschrieben /Gnädigster Herr?Obwohl in der schwürigen Sach / noch eine Zeitlang einzuhalten. Undsein wir deß unterthänigsten Erbietens.zwischen uns / dem Rath und gemeinerEuer Ehurfürstl. Gnd. deß VerlauffsZunfften und Burgerschafft allhie sichhinwiederum zu berichten.verhaltend / Euer Churfürstl. Gnadenbeneben dem Durchleuchtigen hochge-Welches Euer Churfürstl. Gnadenbohrnen Fürsten und Herrn / HerrnLudwigen Landgrafen zu Hessen rc. zu Dero gnädigster Nachrichtung un-verhalten sollen / denen wir zu Erzeigungvon der Röm. Käyserl. Majest. &c. Un-serm allergnädigsten Herrn / den Par= unterthänigst nachbarlicher Dienstenteyen allerseits zum besten / zu Käyserl. gantz gefliessen. Datum den 30. Julii1612.Commissarien verordnet / und wir solcheKaͤys. Commission zu Wiederbringungfriedlichen ruhigen Zustands / als zum(L.S.) Bürgermeister und Rathhoͤchsten wohlgemeint / erkennen / undder Stadt Franckfurt.gegen höchstermelte Käyserl. Majestätwir uns hierum allerunterthänigst zu be-Als auch hierauff ferner der damahlsdancken / Ursach haben:So können aber Euer Churfürstl. zu Franckfurt sich befundene Käyserl.Herold Krauß sich / wessen er sich diß-Gnaden wir unterthänigst nicht bergen /falls / und wegen besagter Städte Ab-daß vermög deren / zwischen den Erb-Frey= und Reichs=Städten uralten geordneten zu verhalten / bey denen Her-ren Commissarien Raths erholet / istHerkommens und zusammentragenderCorrespondenzen, die E. Stadt Straß= ihm von Ihro Durchl. zu Hessen=Darm-burg / Wormbs und Speyer / unsere statt diese Antwort gediehen.Lud-
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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159
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