158 Cap. XII. De Causis Justitiae ac Gratiae.Dergestalt haben die Städte / Straß= auch der Bürgerschafft Ausschuß sich ab-burg / Worms und Speyer / als in An- sonderlich zu Uns begeben / haben wirno 1612: ein Auffruhr unter der Bürgerihnen die Ursache unserer Anherkunfftschafft zu Franckfurt am Mayn entstan= weitläufftig entdeckt / und dabey ver-den / einige ihrer Raths Freunde dahin nommen / daß die Röm. Käyserl. Maj.abgeordnet / und als hierauff Käyserl. unser allergnädigster Herr durch DeroMajest. die damahlige Churfürstl. Gnd.Ehrnholden / ein ernstlich Kaͤyserl. Man-zu Mayntz / und Herrn Landgraffens zu dar und Friedgebot öffentlich hat an-Hessen Darmstatt Fürstl. Durchl. zu schlagen und publiciren lassen / aus des-Commissarien ernannt / besagte Reichs-sen Communication wir befunden / daßStädte Ihro Käyserl. Majestät sotha-Ihro Käyserl. Majest. E. Churfürstl.ner Abordnung halber in einem Ge-Gnaden zu Dero hochansehnlichemsamt=Schreiben unterm 30. Aug. ejus- Commissarien verordnet.dem Anni, depreciret, vorher aber istWiewohl wir uns nun zu bescheidenfolgendes Schreiben von denen Abge-wissen / daß allerhöchstermelter Ihroordneten selbst / an Ihro Churfürstl.Käyserl. Majest. ohne Euer Churfürstl.Gnad. zu Mayntz abgegeben worden.Gnaden vorzugreiffen uns nicht gebüh-ret / wie auch solches unser Gemüth undGnädigster Herr.Meinung gantz und gar nicht ist / jedochEuer Churfürstl. Gnaden sollen wirdieweil wir uns erinnert / wie es vor al-unterthänigst nicht verhalten /daß nach-ten Zeiten als oben erwehnt / und biß an-dem unsere Herrn und Obern erstlich hero zwischen den E. Städten in solchenaus gemeinen einkommenen Zeitungenhochbeschwerlichen Fällen ist gehaltenvernommen / und hernacher von E. E.worden / und wie hoch sie ihnen / FriedRath der Stadt Franckfurt selber be-und Einigkeit zwischen ihrer Stadt=Re-richtet worden / was für gantz beschwer-giment und der Bürgerschafft fortzu-liche und gefährliche Unruhe und weit-pflantzen / angelegen seyn lassen / undaussehende Mißhelligkeiten zwischen er-sonderlichen zu verhüten / daß solch Ubelmeltem Rath und ihrer Bürgerschafftund glimmendes Feuer nicht weiter umentstanden / daß ihnen zum höchsten an-sich greiffe / auch solche unsere interposi-gelegen gewesen / nach aller Möglichkeit rion zu keinem andern Ende gemeinet / in-dahin zu trachten / wie solch Feuer zeit= massen dergleichen interpositiones wey-lich gedempfft / aller Widerwille und land die alte Römische Käyser / aller-Mißverstand aufgehoben / hergegen aberhöchstseeligster Gedächtnüß der E.alles wieder zu Ruhe und Einigkeit ge-Städten in dergleichen Fällen niemahlnbracht werden möchte / inmassen solches lassen zu wieder seyn / sondern selbst gnä-bey den Erb=Städten ihrer unter sich digst committirt und anbefohlen; De-von uralten Zeiten habender Correspon- rowegen sein wir der aller= und unterthä-denz und Herkommen nach / unterschied-nigsten Hoffnung und Zuversicht / eslich verabschiedet worden / daß auff sol-werden Ihro Käyserl. Majest. sowohlche begebende Fälle der nechstgesessenen als Eure Churfürstl. Gnaden / uns aller-Reichs-Städt Raths-Bottschafften und gnädigst für entschuldigt halten /an das Ohrt sich begeben / der Sachen und nicht verdencken / daß wir diese güt-gnugsame Information einnehmen / zwi-liche Unterhandlung mit wissenden Din-schen den Parthen gütliche Handlunggen beeder Parthen / die sich auch / salvâpflegen / und dieselbe wiederum mit eine Commissione darzu zu bequemen / fürzu-ander zu vereinbaren / sich möglichst be= nehmen / im Werck stehen.fleissen sollen.Dem allem nach / langt an EuerZu diesem Ende haben Uns obbe= Churfürstl. Gnaden unser unterthänig-melte unsere Herren und Obere abge-ste und gantz fleißige Bitt / sie geruhen /ordnet / auch solches sowohl einenihre anbefohlene Kaͤys. Commission gnä-E. Rath / als gemeiner Bürgerschafftdigst um etwas einzustellen / gestalltschrifftlich zu erkennen gegeben / als wir auch keinen Umgang haben kön-wir aber anhero gelanget / und ermel= nen / allerhöchstgedachte Käyserl. Ma-ter Rath / durch ihre Abgeordnete / wie jestät oberzehlter massen durch unsere
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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