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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Circa Causas Gratiae.und hat dasselbige Jhro Käyserl. Maj. gethan / darauff wieder auffgestanden /und in der Mitte den andern Fußfall /vorher getragen.und dann vor dem / vor Ihro Käyserl.Darauff ist die Käyserl. Majest. ge-gangen / welchen gefolgt Herr Churfürst Majest. gebreiten Teppich den drittenFußfall widerum alle zugleich verfügetWolffgang zu Mayntz / des Heil. Ri-Hoc factô vorgedachter Cantzler erstlichmischen Reichs durch Germanien ErtzHochgedachten noch abwesenden er-Cantzlar / Herr Johann Ertz=Bischoffund Churfürst zu Trier / des H. Reichs wehlten Ertz=Bischoffs und Chur=Für-stens zu Cölln Unterthänigkeit und Ge-durch Gallien Ertz-Cantzler / und dannhorsam Ihro Käyserl. Majest. allerun-Herr Ertz=Bischoff Wolff Dietrich zuterthaͤnigst recommendirt, und fernerSaltzburg / und Herr Bischoff Julius zumündlich fürgetragen / was gestalt ge-Würtzburg und Hertzog zu Francken.dachter Chur=Fürst Ernst zu Cölln vonNachdeme nun die Käyserl. Maj.einem Hochwurdigen Dohm=Capitulsich in ihren Käyserl. zugerichteten Stuldaselbst zu einem Ertz=Bischoffen undunter einem Himmel (so von güldenenChur-Fürsten ordentlich erwählet wor-Stück gezieret gewesen) niedergesetzt /den / damit nun Seine Chur=Fürstlicheund die obgemeldte Chur= und Fursten /Geistlich und Weltliche / auch der zwey= Gnaden sich desto förderlicher bey IhroKäyserl. Maj. in allem unterthänigemen abwesenden Churfürsten Bottschaf-Gehorsam erzeigen? die Regalien undten von dem Herrn Directorn ein jeder inLehen bitten und empfahen / und anderesein angehörige Session niedergesetzt.Schuldigkeit leisten mögen / hätte SieWie auch der Herr Ertz=Marschalckund Administrator der Chur Sachsen das nicht unterlassen / die ordentliche Confir-blosse Schwerd dem jungen Herrn von mation bey Päbstlicher Heiligkeit ge-Pappenheim (als Erb=Marschallen) bis horsamlich zu ersuchen / allermassen sieauch solche durch dero nach Rom abge-auff Leistung des Juraments:fertigte Gesandten unlängst richtig er-Wie auch die vorbenannte ReichsAembter die Käuferliche Kleinodien für langt / allermassen er / Herr Cantzler /selbige in Originali alsbald Ihro Kaͤyserl-und über sich haltend / sich in OrdnungMajest. durch den Herrn Ertz=Bischoffgestellt / und endlich der Käyserl. Majest.und Chur=Fürsten zu Mayntz überlief-vier Ehrnholden / als zween Reichs-fert / mit fernerer unterthänigster Bitte /Herolden / mit dem doppelten Adler-Ihro Käyserl. Majest. wollten Seinerauff jeder Seiten einer / und die andernChur=Fürstl. Gnaden nunmehr als ei-zween / als der Ungarische zur lincken /nem Chur=Fürsten und Ertz=Bischoffenund der Böhmische zur rechten Seite,zu Cölln / über desselben Ertz=Stifftsin ihren Habiten zur Auffwartung sichWeltlichkeit / Regalien, Obrigkeit / Jupræsentirt. Fener auch ein geraumer Platzrisdiction und Churfürstlichen Würdenvor dem grossen Teppich und ein gerau-allergnädigst wie vor Alters verleihen /mer Gang in die Ritter-Stuben von derKäyserl.Quardien durch die Menge des und Sie sambt dero Ertz=Stifft Cölln /Land und Leuten / in vätterlichen aller-Volcks gemacht worden.gnädigsten Schutz und Schirm / auchSeynd darauff sechs Cöllnische Ab-Hulden und Gnaden nehmen und be-gefertigte Gesandten (darunter dreyhalten / und seyn Seine Chur=FürstlicheFürstliche Personen) als Herr Maximi-Gnaden nicht weit von der Hand / aufflian Hertzog in Bayern in der Mitten /gnädigsten Bescheid wartende / auch inHerr Georg Ludwig Landgraff zuallem Gehorsam und willig / sich selbstLeuchtenberg zu dessen Rechten / undIhro Käyserl. Maj. in aller Unterthä-Herr Graff Salentin von Ysenburgnigkeit zu praesentirn und gleicher massenzur Lincken / folgends Herr GrafHerman zu Manderscheid / Herr Kun selbst umb Belehnung zu bitten / undFreyherr zu Minneberg und Herr Do- dagegen Ihro Käyserl. Majest. gewöhn-ctor Dietrich Bisterfeld in die Ritter= lich= und schuldige Ayds=Pflicht zu lei-sten und sonst alles dasjenige zu thun /Stub getreten / ung als sie die Käyserl.Maj. ansichtig worden / allzugleich den was seinem Chur=Fürsten / als einemgetreuen gehorsamen Chur=Fürstenersten Fußfall bald nach dem Eingangobliege /