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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Cap. XI. De Jurisdictione Aulicahierfolgender Description mit mehrerm Herrn Landgraff Georg Ludwigen zuLeuchtenberg / und dem jungen Herrnzusehen.Hertzog Augusto zu Holstein / auch HerrnGraffe Salentino von Yséburg / im Käy-Beschreibungserl. Palatio erschienen / und sich SeineWas massen der Hochwürdigst= undChurfürstl. Gnaden in ein ausgezeigtesDurchleuchtigste Fürst und Herr / HerrZimmer begeben / und daselbst gewar-Ernst / Ertz=Bischoff zu Cölln und Chur-tet: Haben mittler weil Ihro Käyserl.fuͤrst / Hertzog zu Bayrn / den 16. JuliiMay. sich mit vorbenannten Chur= und1594. zu Regenspurg von der Röm. Käy.Fürsten / un der abwesende Bottschaff-serl. May. über das Ertz=Stifft undtern sambt Ihro Kayserl. May. gehei-Chur=Fürstenthumb Cölln belehnt / undmen auch Cammerern und Hoffs-was dabey für Actus und CeremonienReichs=Räthen in die Ritter= oder Taf-gehalten worden.fel=Stuben / (darinn Sessiones für dieNachdem die Röm. Käyserl. Max.Käyserl: May. auch Chur= und Fürsten /auff wehrendem Regenspurgischensamt denen darauff mit güldenenReichstage obgemeldtem Herrn Ernesto.Stück / auch von Sammet und andernErtz=Bischoffen und Churfürsten zugebräuchlichen Tapeten und GezierdenCölln / Hertzogen zu Bayern / zu seinerauffs herrlichste zugerichtet gewesen) be-Belehnung den 16 Julii, auff unterthaͤ-geben.nigstes Seiner Churfürstlichen GnadiVor Ihro Mayestät (als sie aus ih-Anhalten / zu Morgens umb 9. Uhr inrem Zimmer in vorberührte Ritter-dero Ritterstuben zu erscheinen / benen-stuben kommen) seynd hergegangen / Ih-net / darauff gleichfalls den andern inro Kaͤyserl. May=Geheime KoͤmmererRegenspurg anwesenden Geistlich= undund Hoff=Reichs=Räthe / und dann Jh-weltlichen Chur= und Fürsten / um solchero Käyserl=May. Obrister Hoffmeisterbestimbte Zeit diesem Actui persönlichHerr Rumpff / auch hoͤchsternannterbeyzuwohnen / im Nahmen der Käyserl.Käyserl. May. Obrister Hoff=Mar-May. angesagt worden. Als seynd zuschalck / der Herr von Trautson / beydemorgens 9. Uhr die beyde Chur= Für-als Directores dieses Actus, mit demsten Mayntz und Trier persönlich / alsHoffmeister=stabe.auch der Herr Ertzbischoff zu SaltzburgDarauff seynd gefolgt die auch Wol-und Herr Bischoff zu Würzburg: sogebohrne / Edle Herren / als Herr Ge-dann von den weltlichen Chur= undorg Freyherr zu Limburg / des Heil.Fürsten Herr Friedrich Willhelm,Roͤm. Reichs-Erbschenck / mit der gantzHertzog zu Sachsen / und Administratorguldenen Cron / darnach Herr Christoffder Chur Sachsen /persönlich / wie auchdeß Heil. Römischen Reichs Erbtruch-wegen deß Churfürsten Pfaltzgraffenses mit dem guͤldenen Reichs=Apffel /Herr Fabian von Donau / und deß Herrnund dann Herr Earl von HohenzollernChurfürsten von Brandenburg Ab-des Heil. Roͤm. Reichs Erb=Caͤmme-gesandter / Herr Graff Wolff Ernstrer mit dem güldenen Scepter.von Stollberg; weiter PfaltzgrafNach diesen ist Herr PfaltzgraffPhilipps Ludwig bey Rhein / mit IhrePpilipps Ludwig bey Rhein / mit IhreFürstl. Gnaden zweyen jungen HerrenFürstl. Gnaden zwey Söhnen / und demSöhnen / und dem andern jungen Herrnjungen Herrn Pfaltz=Graffen / JohannPfaltzgraffen von Lützelstein / Nah-Augusten bey Rhein von Lützelstein.mens Johann Augustus / und endlichDarnach Herr Hertzog Johann Ca-Herr Hertzog Johann Casimir zusimir zu Sächsen / Herr Friedrich Her-Sachsen / und Herr Hertzog Friederichtzog zu Wüttenberg / und dann derzu Würtenberg / alle gleichfals persön-zweyen abwesenden Churfürsten Pfalt,lich bey Käyserl. May. erschienen / undund Brandenburg vorbenannte Bott-haben sich in der Kammer præsentirt.schaffter mit einander.Wie der Herꝛ Churfuͤrſt zu CoͤllnNach denen seynd gefolgt der Herrneben dero jungen Vettern / Herrn Her-Erb=Marschall und Administrator dertzog Maximilian von Bayern / samtChur Sachsen mit de blossen Schwerd.