Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
120
Einzelbild herunterladen
 

120.Cap. XI. De Jurisdictione Aulicaobliege gezieme und gebühre / auch es mit vor Ihro Käyserliche Majestät ge-umb Ihro Käyserliche Majestät jeder= dienet.Auff welches der Herr Churfürst zuweil äussersten Vermögens unterthä-Coͤlln wieder auffgestanden / sich zu Kaͤy-nigst und gern verdienen wollte.Darauff die Käyserl. Majest. durch, serl. Majest. genahet und niedergekniet /ihren geheimen Rath und Reichs=Hof= da dann Ihro Churfürstl. Gnd. Gnd. zuVice-Cantzlers-Amts-Verwaltern Hn.Mayntz und Trier kniende das Evan-Doctor Johann Wolff Freymond / in gelienbuch in Jhrer Käyserl. Majestätbeyseyn des Herrn Chur=Fürsten zu Schos gehalten / der Herr ChurfürstMayntz / denen Cöllnischen Churfürstli-zu Coͤlln seine rechte Hand vorn auff diechen knienden Fürsten und Räthen aller-Brust gelegt / und also den gewöhnli-gnädigste willfahrige Autwort (als wo= chen Ayd (so gedachter Ihro Käyserl.Maj. Vice-Cantzlers Verwalter fürge-fern gedachter Churfürst zu Cölln sich /dem Erbieten nach / persöhnlich bey Ihro lesen) von Wort zu Wort nachgesagtKäys. Maj. erzeigen würde) mit etwas und geleistet.langer Ausführung zierlich gegeben / des-Auff welches der Erb=Marschalcksen die Cöllnische Fürstl. Abgesanden und Administrator der Chur=Sachsenund Räthe sich gegen Ihro Käys. Maj. der Käys. Maj. das blosse Schwerd ü-zum allerunterthänigsten bedanckt / auf-berantwortet / dessen Knopff Jhro Maj.gestanden / zugleich zurück gegangendem Herrn Chnr=Fürsten zu Coͤlln zu-und im ausgehen die drey Fußfälle (dochküssen angeboten / den er dann mit Ehr-rückling) wieder gethan / sich zu ihrem erbietung angenommen und geküsset.Herrn verfuͤgt und demselben der Kaͤys.Maj. willfährige Antwort und gnädig.Als solches beschehen / und Ihro Maj.ste Bewilligung referirt.das blosse Schwerd dem Herrn ErtzMarschallen wieder behändiget / ist derAd hoc seynd Ihro Churfürstl. Gnd. belehnte Herr Churfürst wieder auffge-alsbald mit vorbenannten dreyen Fürstanden / ein wenig zurück gegangen / wi-sten und dero Räthen und Beyständen /der niedergekniet / und Ihro Käys. Maj.deren 12. an der Zahl gewesen / einge-der Gebühr nach in Unterthänigkeit umbtretten / den ersten / andern und drittersolche Belehnung gedancket. NachFußfall vor dem grossen Teppich gethan.welcher Dancksagung Ihro Churfürst-und eine ziemliche lange Rede gegen die liche Gnaden mit ihren FürstlichenKäyserl. Majest. vorgebracht / und dieBeyständen / nach abgelegten dreyendurch seinen Abgesanden gethane Bit-Fußfällen / wider aus der Ritter=Stubente und suchen in tieffster Reverenz wie-getreten.derholet / darauff die Käyserliche Ma-Nicht weniger seynd die Käys. Maj.jestät ihm / durch den Herrn Churfürsten mit denen Chur= und Fürstl. auch der ab-zu Mäyntz / die vorher gethane Bewilli= wesenden zweyen Chur=Fürsten Bott-gung nochmahls zusagen lassen / dochschafftern aus ihren Sessionen aufgestan-mit dem ausdrücklichen Vorbehalt / daßden / und alle wieder in der OrdnungIhro Churfürstliche Gnad. die gewoͤhn-mit denen Käyserlichen Erb=Aembternliche Aydes=Pflicht leisten solten / das und Kleinodien (wie hiervor gemeldet)dann Ihro Churfürstl. Gnad. gutwillig in die Käyserl. Kammer gangen / undzuthun auff- und angenommen / zu demdamit dieser Actus herrlich und zierlichEnde nicht allein Ihro Churfürstl. Gn.verrichtet worden.zu Mayutz das Evangelienbuch von Ih-Auff fast eben diese Weise ist vonKaͤyser Ferdinando III. Herrn Joh. Phi-ro Käys. Majest. ältestem Cämmerern /Christophen Popi / zur Hand genom-lipp, Churfürstens zu Mäyntz Churfl.men / und dasselbe der Käyserl. Majestät Gnad. Höchstseeligsten Andenckens An-als sitzende in ihren Schoß und Hände 1647. zu Regenspurg die Belehnunggegeben / sondern auch der Herr Admini-Persöhnlich conferirt worden / und iststrator der Chur=Sachsen das Käyserl.dieses die Letzte gewesen / so ein Chur-blosse Schwerd von dem Herrn vonfürst des Reichs in Person bißher em-Pappenheim wider empfangen / und da-pfangen.