Gratiarum
Circa Causas Gratiæ.zu ergreiffen / bey welcher sie ihre aller= man observirte; daß dieselbe denenChurfürstlichen das Prædicat: Abege-unterthänigste Devotion und Treue zuEu. Käyserl. Maj. und Dero hochlöb= sande: gegeben / die Fürstliche aber nurlichsten Ertzhauses Diensten un Besten Abgeordnete nennen lassen.Und dergestalt geschicht die Beleh-bezeugen können. Sie bitten anbey denallgütigen Gott eyfferigst / Euer Käy= nung / wann der Empfänger nur einerist / falls aber ihrer zween oder mehrserl. Majest. noch viele Jahre und Zei-seynd / müssen sie gute Achtung haben /ten bey beständiger Gesundheit undLeibes=Kräfften zu erhalten / und Dero. daß sie im Eingange deß Juraments dieWorte: Wir hernach benannte: Wiegerechte Waffen also zu segnen / damitnach Demütigung der stoltzen Feinde / auch den gantzen=Context ins gesambt.sie dem gantzen Teutschen Vaterlande, ein jeder aber folgends seinen Nahmeneinen reputirlichen beständigen Frieden besonders nachrede und spreche / und istnichts daran gelegen / ob ihrer wenigerwiederbringen moͤchten.schweren / als ihrer in der VollmachtUnd endlich wünschen sie das jeni-und Credenz-Schreibs benahmet seyn.ge von gantzem Hertzen / wornach alleWann auch das Chur und Fürstl.auffrichtige Gemüther so iniglich seuff-Hauß Sachsen Lehen empfängt / beyzen / nemblich / damit das TeutscheReich und Eu. Käyserl. Majestät Erb= welchen die Agnaten zu gesambterHand mit anzugreiffen und ihre sonder-Lande bald mit einem Oesterreichischenliche Ablegatos deßhalben abzuordnen /Printzen und künfftigen Successoren er-im herbringen haben / so ist gebräuchlich /freuet werden moͤge (welches dan̄ Gottdaß sie hinter einander / wie Ihre Her-seiner / dem Hochlöblichsten ErtzhaußOesterreich jederzeit überschwenglich er= ren nach einander succediren / knien /wiesener / Barmhertzigkeit nach / kurtz wiewdhl mit dieser Maaße;Wann wegen der Principalen zweydarauff in Gnaden erfüllet / und IhroKäyserl. Majestät / nach so vielen jäm= oder drey geschickt / und ratione derAgnaten eben so viel / so knien die erstemerlichen Traurfällen / mit einem wol-gestalten Erb=Printzen erfreuet.) Jhro neben einander / der Agnaten ihre aberReyhen weiß immer einer einzlich hinterChurfürstl. Gnaden thun zugleich deroden andern / und greiffen wehrenden Ju-Person / auch Ertz= und Stiffter / zu Käy-raments einander an die Röcke oderserl. Hulden allerunterthänigst empfeh-len / und ich werde mich der allerunter-Mäntel / und wan sie wieder auffstehen /thänigsten Künheit unternehmen / Euer machen sie / daß solches Auffstehen fastKäyserl. Maj. in allertieffestem Respect simul & semel fein zierlich geschehe.Dergestalt werden nicht allein diezu bitten / daß sie auch mein und der mei-nigen allergnädigster Käyser und Herr Feuda majora, als Chur= und Fürstlichesondn auch die gefürstete Grafen=Lehnverbleiben wollen.Nach diesem ist der Empfänger wie= empfangen / nam si Comitatus sit Princi-palis, tunc Caesarea Majestas eam nonder auffgestanden / und mit solchen dreyminus confert, ut in Montispelica Inve-en verschiedenen Niederknien Vorwertswieder davon gangen / wormit dann dies stituta, se Legato, id Possonii (zu Preß-burg in Ungarn) contigisse refertser Actus achevirt und geendet war.Mit dergleichen Curialien empfin-Dn. Mylerus Cap. XCI. de Princip. &ge die Bambergische Lehen ein KotwitzStat. Imper. §. 8.von Aulenbach / Nahmens Ihro Hoch-Wie Majestätisch / herrlich und zierFürstl. Gnaden des Herrn Bischoffsvon Würzburg. Ingleichem noch in lich nun solche Feuda majora, Fahn-und Scepter= oder Schwert=Lehen vonunlängst verwichenem 1679. Jahre derBraunschweigische Abgesande / Herr Käyserl. Majestät conferirt werden /wann der Empfänger ein Mandatari-von Schulenburg / die Hessen Darmstä-tische Lehen / und war dieses die letzte Em= u ist / noch Majestätisch=Herrlich= undZierlicher geht es her / wann die Prin-pfängnüs / so Ihro Käyserl. Majestät /den Tag vor ihrer betrübten Retitade, cipalen, Chur= oder Fürsten / selbigeselbst in Person empfangen / wie ausin Böhmen / concedirten / und worbeyhier=