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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Circa Causas Gratiae.sten / Bischoffen zu Worms / meinen Principalen Seele abzuschweren / Rever-gnaͤdigsten Herrn / zu seinem rechtmäßi­ sales zu ertheilen / und alles dasjenige zu-præstiren / was Seine Churfürstlichegen Bischoffen und Oberhaupt / durchordentliche einhellige Wahl erkieset und Gnaden / als Bischoff zu Worms / selbstPostuliret hat (Hic notetur distinctio in- gegenwärtig thun solle und mögte. Wel-che hohe Käyserl. Gnade mein gnädig-ter Electionem, quae fit, quando ex gre-mio vel collegio idoneus quis eligitur: ster Herr mit allergehorsamster Treuund Devotion zu verdienen sich Zeit Le-Et Postulationem, si nullus in Collegioidoneus reperiatur, & hinc ex alio Capi- bens eifrigst wird angelegen seyn lassen /Euer Käys. Maj. allergnädigster Ver-tulo vel Collegio quis postulatur) Es ha-ordnung bin ich hierüber in tieffster Sub-ben auch Ihro Päbstliche Heiligkeit diese Postulation durch dero ertheilte / und mission allerunterthänigst gewärtig.Nach solcher Proposition kniete dervon mir in Originali bey Käyserl. Maj.löblichem Reichs=Hoffrath gebührend Herr Vice-Cantzler zur lincken Handvor Ihro Kayserl. Majest. nieder / wel-übergebene Bullam confirmirt; und ist al-chem sie den Bescheid ins Ohr gesagt /so nichts übrig / als daß von Euer Käys.worauff Er wieder auff- und zurück ge-Maj. mein gnädigster Herr die Welt-treten / seine / des Abgesandten / wegenlichkeit und Regalien dieses HochstifftsWorms / auch was demselben ankleben der nicht Persohnlichen Ihro Churfürstl.und gebühren solte / würcklich zu Lehen Gnaden Erscheinung gethane Entschul-digung vor erheblich / wie auch die / inempfangen moͤchten.Reichs=Hoffrath eingereichte Docu-Es hätten auch Seine Churfürstlichementa, nahmens Ihro Käyserl. Majest.Gnaden hoͤher nichts verlangt / als zuvor sufficient angenommen. Woraufdiesem Ende in eigener Person für Euerder Herr Obriste Hofmeister und HerrKäys. Maj. Gnaden=Thron zu erschei-Oberste Cämmerer / Ihro Majest. dasnen / und diese allergnädigste BelehnungEvangeliumbuch / so in folio in rothenselber zu bitten und zu empfahen.Sammet eingebunden / und mit SilberBekant ist aber männiglich / unteran den Ecken beschlagen war / und darinwas betrübten Kriegs=Flammen unsernach des Empfängers lincken Hand diewerthes Teutsches Vaterland / undHistoria Nativitatis Christi: In illo tem-sonderlich der schier zu Grund gerichtetepore exiit decretum â Cæsare Augusto:Rheinstrohm seufftzen thut (Hæc justaVasalli absentiae excusatio omninò necesgegen der Rechten aber / das erste Ca-pitel Johannis: In principio erat Ver-saria, nam hac deficiente in persona com-bum: zulesen dargereicht / welches Ihreparere cogitur) Daß also Euer Käyserl.Majestät nach entblöstem Haupt / aufMaj. zweiffels ohne nicht annemlich /Ihren Schoß genommen / und darauffSeine Churfürstl. Gnaden auch unver-dem Lehen=Empfänger gewincket / derantwortlich fallen wollte / deroselbenso bald aufgestanden / auff den Thronpressirte Land und Leute in solchem zer-gestiegen / hart vor Ihro Majest. niederritteten Stande zu verlassen / sondern le-gekniet / und zween Finger auffs Evan-den dieselbe der allerunterthänigstengelium gelegt / und dem Herrn Vice-Hoffnung / es werden Euer Käyserl.Cantzlern das Jurament in folgendenMaj. dero alſo gezwungenes Ausbleibenungefährlichen Formalien nachgespro-in keiner Ungnad auffnehmen / sondernchen / auch so offt der Käyserl. Majestätallergnädigst erlauben / daß vermögegedacht worden / wie oben bey der peti-der / von Seiner Churfürstl. Gna-den als Bischoffen zu Worms / meiner tion. das Haupt in etwas geneigt:Euch / dem Allerdurchleuchtigst-Wenigkeit auffgetragenen gnädigstenGroßmächtigst= und unüberwindlich= Juramen-Abschickung / und Krafft der von mirsten Fürsten und Herrn / Herrn LEO- tum fidelita-ebenmäßig übergebenen Vollmacht /ich um die allergnädigste würckliche Be= POLDO, Römischen Käyser / meinem tit.allergnädigsten Herrn / von wegen deslehnung allergehorsamst bitten dörff-te / mit dem allerunterthänigsten Er-Hochwürdigen Ertzbischoffen und Hn.Herrn Damiar. Hartards, Ertzbischoffenbieten / die gewoͤhnliche Lehens=Pflichtzu Mayntz / des Heiligen Röm. Reicheund Ayd in meines gnädigsten Herrndurch