Cujus Actusolennis dscribitur
114Cap. XI. De Jurisdictione Aulicamissima totius Imperii anchora ist/ Münster: in Cosmograph. Libr. III. Cap.CCCXCIX. In privileg. Archid.mit allen Umbständen zubeschreiben.Austriac.(6. April.)An. 1677. den (26. Martii) VormittagsConcordat Chur=Maͤyntzisches Vi-umb zehen Uhr empfinge Herr Carl dimus der Oesterreichischen PrivilegienAn. 1665.Henrich Freyherr von Metternich zuIn Privil. 1. Imperat. Friderici 1.)Burscheid / Nahmens Ihro Churfürstl.Gnad. Herr Damian Hartarden / gewe= stunde uͤber eine Weile wieder auf undsenen des Heil. Stuhls zu Mayntz Ertz= avancirte ohngefehr drey Schritt auffdie Mitte zwischen der Thür und demBischoffen und des Heil. Reichs Chur-Teppich / und thate wiedermahls einenfürsten / lobwürdigsten Andenckens / dieFußfall / welches er zum dritten mahlLehen übers Hochstifft Worms / welcherActus solennis folgender gestalt zugien= dergestallt thate / daß er ans Ende desTeppichs Fürstliche Personen knienge. Im Conclavi, quod vocant die 2tnicht ans Ende / sondern in die MitteAnti-Cameram, so immediate an IhreKäys. Maj. Zimmer stösset / war gegen des Teppichs zum 3ten mahl nieder) zuder Thür ein Anabathrum oder Thron knien kame / worauff er auff den Knienruhen bliebe / damahlen Ihro Käyserl.von dreyen erhobenen Stuffen / daraufMajest. den Hut abgezogen / doch abersassen Ihro Kayserl. Majest. unter ei-gleich wieder auffgesetzet / und folgendsnem Baldachin, in einem schwarz seide-nem mit Spitzen durchaus portirtem der Empfänger auff den Knien in diesenKleid und Sammeten Mantel / hat ei-ohngefehrlichen Formalien, darinn er / sonen schwartzen Hut mit einer rothen Plu-offt Euer Käyserl. Majest. gedacht / dasmage auff den Haupt / zur Rechten stun-Haupt in etwas geneigt / seinen Vor-de der Ober-Marschall / Herr Graff von trag gethan.Allerdurchleuchtigster / Großmächtig-Poͤtting (nunmehr Hochseelig) ein blos-ses Schwerd / mit einem mit Diamanster und Unüberwindlichster Römischer Quoad Foten versetztem Creußgriff auffrecht in der Kayser / auch zu Hungarn und Böheim mulam peHand haltend / neben demselben derKönig 2c.tendi Inve-Obriste Hoffmeister / Herr Graff vonAllerdurchleuchtigster Herr.stituram no-Lamberg / auf der lincken Seite der O-Ener Majestät ist ohne einige Wei=vissimam.berste=Cammerer Herr Graff von Die-terung allergnädigst bekant / aus wastrichstein und der Reichs=Vice-Cantzlererheblichen Ursachen das nothleidendeHerr Graff von Königsegg / der Boden und fast agonizirende Hochstifft Wormsdes Logement war mit einer stattlichennun eine Zeit her bewogen worden / dieTapezerey bekleidet / umb den Thronregierende Churfürsten zu Mäyntz auchherum stunden die Cammer=Herrenzu seinem Bischoff und Vorstehern zuhinter diesen die Hartschier / hinder de-verlangen.nen die Trabanten und endlich theilsEben selbige Motiven haben diesesHochwürdige Dom-Capistel jüngsthinhinder theils zwischen diesen die Forestie-veranlasset / daß selbiges / nach Abster-Hierauff wurde der Empfanger / nachben weyl. des Hochwürdigsten Fürstenund Herrn / Herrn Lotharii Friedrichendeme der Thürhüter Ihme zuvor dasZeit Lebens gewesenen Ertz=BischoffenGewehr abgenommen / aus der erstenAnti Camera geholet / als er nun ins Zim-zu Mayntz / des Heil. Röm. Reichsmer zum gelegten Teppich getretten / fiel durch Germanien Ertz-Cantzlars under nieder auff beyde Knie (bey Böhmi-Churfürstens / Bischoffens zu Wormsscher Belehnung aber setzt man sich nur und Speyer / Probstens zu Weissen-auff ein Knie: Ja / wann ein Hertzogburg und Odenheim Höchstseeligstenvon Oesterreich vom Käyser Lehen em-Andenckens / abermals zusamen getret-pfängt / thut er solches zu Pferd sitzendten / und den auch Hochwürdigsten Für-mit bedecktem Haupt / eine Plumage austen und Herrn / Herrn Damian Hartar-dem Hütlein habend.den, des Heil. Stuls zu Mayntz Ertzbi-schoffen / des Heil. Röm. Reichs durchGermanien Ertz=Cantzlern und Churfür-