Cap. X. De Jurisdictione Aulicapetranten Fürstl. Gnaden zu gnugsamer ordinario intelligi debeat, conclusumCaution sich damit offerirt und inscribiret, est.haben will / nach Ausweiß der Käyserl.Cammer=Gerichts=Ordnung P. 2. Tit.Sequitur Supplicatio pro Citatio-23. relaxiret, auffgehoben / anulliret undSupplicane super litigiosa posses-alles in vorigen Stand restituirt werdensione.soll / und das umb so destomehr / weil diehierzu erforderte Jurisdiction so wohl exAllerdurchleuchtigster 2c.continentia personarum, als sonst genugEuer Käyserl. Majest. soll Anwalt dersam fundirt.Hochwürd. Wohlgebohrnen Frauen rc.Als gelangt an Euer Käyserl. Maj.des Käyserl. freyen Weltlichen StifftsAnwalts im Namen seines GnädigstenE. Aptißin in aller Unterthänigkeit ver-Herrn Principalens allerunterthänigstemelten / obwol zu gemeltem Stifft 10.20.hoͤchsifleißige Bitte / die geruhen / ihm30. 40. 50. 60. und mehr Jahren / dannwieder das ermeldte hohe weltliche Ge-sich einigs Menschen gedencken erstre-richte zu C. so dan weyland T. K. erwehn.cket / eine ansehentliche Fischerey die K.te Wittibe / nicht allein ein Mandatum dein dem Stifft E. sambt andern zugehö-Relaxando Arresto S. C. in welchem denen-rungen / Aeckern / Wäldern / Weyden /selben sambt und sonders / bey einer ho-Wiesen / und anderen mehr Gerechtig-hen ansehenlichen Geldstraffe / alles Ern-keiten der Oeter gelegen / nach Jnhalt zustes geboten werde / ohne allen Verzug /gelegten Specifications Zettels mit ange-einrede / Exception und Behelff / den wi-zeichnet / eigenthumlich & pleno proprieta-derrechtlich vorgenommenen Arrest ge-tis Jure gehörig / wie auch nicht ohne / son-gen offerirte gnugsame Caution zu relaxi-dern kund= und offenbahr / daß ermeltesren / auffzuheben / zu cassiren / und allesStifft und deren Stifft regierende Abb-cum omni causa in vorigen Stand zu stel-tissinen derselbigen eigenthümliche Gü-len / und zu restituiren / auch hochgedachteter und Gerechtigkeit in stattlicher undJ. F. G. ferners vi & facto nicht zu ver-unabdencklicher possession, Besitz undgewaltigen / sondern ordentlichen WegNiessung gewesen un noch seyn / bestim-Rechtens sich zugebrauchen / und dessen ter turbation abgesondert / und derohal-Ausschlag zuerwarten / sondern auch Ci-ben dem Edlen und Ehrnvesten E. vontationem ad vid. se incid. in paenam privile-der S. zu der H. in der Graffschafft vongiorum, ob summum morae periculum, aller-der M. gesessen / nicht zugelassen noch ge-gnädigst zu erkennen.bürt / Hochgedachter Frauen Aptißin-Desuper &c. Euer Käys. Maj.nen eigenthümlich besitzliche Güter,Gülten / und Gerechtigkeit zu turbirnLitigiosae possessionis, ubi, quando Impe-Litigiosaenoch zu betrüben / sondern hochgedachtepossessionis, riimmediati de possessione rei cujusdamFrau Abbtißinen / vermög der Käyserl.litigantes, in armorum procinctu sunt, Ju-cujusRechten und deß H. Reichs heilsamendicium supremum vel imploratum, vel ex Constitutionen bey hergebrachter besitzli-officio, possessionem, vel quasi, vel seque-cher Gerechtigkeit / billigmäßig unver-strat, vel saltem partibus singulis eandemhindert zu lassen; So ist doch im Ge-inhibet, posteaque ei, qui meliores colo-schicht war / daß gemelter E. von der S.res, die beste Anzeig / pro se habet, ad in-unterm Schein einer untauglichen con-terim adjudicat.duction-Beständnüß und Pachtung /O. C. P. II. Tit. XXI. §. ult.sich obgedachter Guter / Gülten / und Ge-rechtigkeit zu unterfangen / deren in sei-Quando autem in procinctu armorumnen Nutz zu gebrauchen / und hochge-non sunt, atque sic nullus ingens periculidachte Frau Abbtißinne an wohlherge-metus imminet, secus se res habet.brachter besitzlicher Gerechtigkeit zu be-Vid. jam alleg. O. C.trüben / und de facto zu verhindern undabzukehren unterstehet.Qui §. etsi de summariissimo siveAlsdann hochgedachter Frauen Abb-extraordinario quoque loqui videa-tißin Gelegenheit und Nothdurfft er-tur Possessorio, hodiè tamen, quod de-fordert / solche eigenthümbliche besitzli-
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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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