Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
95
Einzelbild herunterladen
 

Quoad Causas Justitiae.die Namen haben möchten / den andern H. so allerdings unbewehrt war / kru-tziglich geruckt / und sich mit hochmüti-mit gewehrter Hand / oder mit Gewaltgen Worten / und gezuckter Feurbüchs /seines Rechtens / Possession, inhabens /oder Gewehr / es weren gleich ligende vernehmen lassen / daß er der jenige seyoder fahrende Haab und Güter / oder der solches den Bauren befohlen / undwolle sehen / wer ihme das wehren wolt /alles andern Rechten und Gerechtig-auch dabeneben ihne H. trutziglich an-keiten / freventlich entsetzen / turbiren,geschnaufft / er solte sich so bald von derund betrangen / sondern ein jeder denWiesen hinweg machen / oder er wolleandern bey dem Seinigen geruhiglichihn auff sein bund Goller schüssen / daßund unverhindert bleiben lassen soll / daßer sich überwerffen solt; Wiewohl sichdoch solches unangesehen / J. von H.Herr zu W. jüngst auff Petri und Pau= nun Juncker H. eines solchen / vonihm H. von H. als seinem nechsten Vet-li den 29. Junii auff den Abend / unge-fährlich mit 70. biß 80. Bauren / mit tern und Bluts=Verwandten / mit nich-ten versehen / und ihn vor solchen Ge-Spiessen / Buchsen / und andern Weh-walt bitten wollen / hat doch gemelder J.ren wohl verwahrt / auch er / J. von H.selbst zu Roß / in vollen rennen / mit etli= von H. alsobald ihm die Büchs auf denHalß gestossen / dieselbe loß gezogen / undchen Waͤgen auf eine Wiesen nicht weitalso auff ihn / Juncker H. abgetruckt /von dem Hauß W. gelegen / welche Wiesein ledern Goller an vielen Orten zer-sen / vermög eines / zwischen dem Stammschossen / und mit dem Schrot und Ha-H. aufgerichteten / angenommenen= undgel / damit er seine Büchs / beneben derbewilligten Vertrags / jetzt zur Zeit zumKugel / wieder aller redlichen von Adelhalben Theil dem Edlen / Strengen undBrauch / auff ihn / Juncker H. zugericht /Vesten Herrn von H. Herrn zu W. undgedachten H. an vielen Orten auff derden seinen zuständig / mit Gewalt undBrust tödtlich verwundet / und gebrand /der That eingefallen / das Heu / so / wiegemeldet / obgemeldtem Junckern / H. auch 4. Schrot gantz gefährlich undsorglich ins Angesicht geschossen / und anvon H. Herrn zu W. zuständig / er auchvielen Orten seines Leibes jämmerlichabmehen / und biß auff das heimfüh-zugericht / und für todt verlassen / allesren raidt machen lassen / auffgeladen /in Muth und Meynung / ihn also jäm-dasselbige also mit Gewalt und mit ge-merlich / Land=Friedbruchiger weiß zuwehrter Hand hinweg / und ihme heim-ermorden / und zu entleiben / welches al-führen lassen / und also gedachten Jun-les ihm nicht genug gewesen / sondernckern H. seines Rechten und Gerechtig-als er seinen Vettern so Unadelicherten / freventlicher / muthwilliger Weißfriedbrüchiger weiße zugericht / mit Huͤlf-entsetzen / spoliren, und wieder Recht deßfe der Bauren gedachtes H. von H.Seinen berauben wollen / dabey es auchDiener gleichfalls angefallen / geschla-gemeldter J. nicht bleiben lassen / son-gen / und Land=Friedbrüchiger weißedern / als ermedter Juncker H. erfah-tödtlich beschädiget / also / wo ihnenren / daß etliche vorhanden sein sollenGOtt nicht sonderlich davon geholffenwelche ihm sein Heu entführen woltensie sambt ihrem Junckern allda jämmer-(doch unwissend / daß sein Vetter sol-lich und unchristlich / besonder der einecher gestalt / und mit gewehrter Hand /Diener / so auff den Todt geschlagen / er-und so vielen gewaffneten Bauren daschossen / erstochen / und ermordet werenhalten solte) auff gemeldte Wiesen mitworden.zweyen Dienern zu Pferde / doch aller-Wann dann / Allergnädigster Käyserdings bloß und gewehrloß / sein Heuund Herr / dem allem in Warheit also.anzunehmen kommen / solchen Gewaltwie es ferner in processu causae ausgefü-und Frevel gesehen / und derohalben dieret werden soll / und billich /vermöge allerBauren / so das Heu schon auffgeladen /Rechte und aufgerichten Land=Friedens /wer ihnen solches Heu also mit gewehr-solcher Frevel= und Landfriedbruchigerter Hand weg zuführen Befelch geben /Muthwill zubestraffen ist;gutwilliger weiße angesprochen / zu fer-Als ist und gelangt an Eure Käyserl.nerem Trutz und Hochmuth / in vollemRennen herfür zu gemeldtem H. von Majest. im Nahmen obgedachtes Jun-ckern