VIII.
Personis Cancellariae inservientibusmahl wann sie arme Parteyen / die Jh=nigstens mit dem Tax=Gegenschreiberro Käyserl-Maj. nachreisen / oder Ver-sich daruͤber vergleiche / und alsdann wastragungen / Paß / und Glaitsbrieffe be= solcher Tax ist / auff einen jeden Briefftreffen / schleunig ausgefertiget werden.zurücke an gewoͤhnliche Orte nicht durchCantzley=Ordnung de Anno 1559. §.Ziffer / sondern nach länge schreibe.Unser verordneter Taxator &c.Ibid. Item Tax-Memorial de dato 13.Sept. 1610.Was ausgefertiget / wieder verlesen /Über die Jura Cancellariae keine Bibalund endlich unterschrieben dem Cantz= oder Verehrung fordere noch fordernleydiener verpetschirt behändige / daß erlasse / man gebe dann was ohnerinnersolche zu fenerer Bezeichnung herumb aus freyem Willen in das gemeine Bi-trage / wiederhole und ihme zustelle.Ibidem.Ibid. §. damit auch 2c.Alle hohe Churfürstl. und Fürsten-Keinen Brieff / darinnen mehrere mäßige Regal und Lehen / auch grosseFreyheiten begriffen / zur Signatur brin-Haupt=Verschreibungen / Adels= undgen lasse /es seyn dann solche Freyheiten andere Freyheiten mit dem grossen ade-in einem Neben=Zettul oder Relation in dlichen Lehen=Wappen / andere geringespecie benahmbt.Gnaden-Brieffe aber mit dem mittlerenIbid. §. Es sollen auch rc.Siegel besiegele / und die Summarien ei-Was Missiven, Commissiones, Man- nes jeden Brieffs in ein Register, so beydaten oder Patenten seynd / übersehe unddenen Kaͤys. Insiegeln ist / einschreibe.registrire, die Missiven aber sambt ihrenIbid. §. darauff dann rc.Beylagen verschliesse / un mit dem Kaͤy-serl. ihme deßhalben zugestelltem SecretNichts / als in Beysein deß Gegen-versiegele / und denen Parteyen gegenSchreibers / einnehme / solches treulichgebührenden Taxt zustelle / oder auch verwahre / und darüber Register halte.gar auff der Post zufertige / doch aber Gute Achtung gebe / daß keine Briefedieses falls solche Sachen in ein sonder= ohn registrirt, noch auch die Wappenbahr Boten=Register, sambt dem Tag oder Adels Freyheiten ausgefolgt wer-der Hinfertigung und deß Postmeisters den / es seyen dann zuvor die Wappens-relation, einschreibe / damit man destooder Adels=Notulen in ein sonderlichbessere Wissenschafft haben möge / daßBuch / so die Wappens=Registratur ge-es zurecht kommen seye oder nicht.nant wird / eingetragen.Cantzley=Ordnung de Anno 1559. rubr.Ibidem §. doch soll er 2c.Sonderliche Articul vom Taxator rc.Demnach aber die Parteyen / so die§. was dannoch ꝛc.Adels=Brieffe erlangt / solche Unkosten,die Wappens Notulen in die Wap-Alle Brieffe so mit dem grossen oder pens=Registratur einzutragen / bezahlenmittlern Insiegel / oder auch unterm Se-sollen / jedoch nie præstirt, als ist auch die-cret besiegelt / nach der ihm zugesteltense Wappens=Registratur aus ObservanzTax=Ordnung treulich taxire.kommen / wiewohl propter posteros sehrIbid. §. und soll nachmahl 2c.dienlich wäre / wann solche Wappens-Keine Tax=Befreyung / so über zehen Registratur wieder in Observanz ge-Gulden trägt / noch auch Extraordinari- bracht werden könte.Ausgaben ihm passiren zu lassen / er brinDie von Käyserl. Majestät / oder demge dann von Ihro Käyserl. Maj. oder Herrn Ertz=Cantzlern beschehene Tax-dem Herrn Ertz-Cantzlern Hand unter-Befreyung soll ihm in seiner Rechnungschriebenen Schein und Urkund.vor eine Ausgabe passirt werden.Ibid. §. Wir wollen auch 2c.Ibidem. §. Und was vor Expeditionen &c.Jn Fällen / so in der Tax=OrdnungIn Sachen Ihro Käyserl. Majest.nicht begriffen / bestes Vestandes hand-Erb=Königreich und Lande betreffend /le / und sich beym Herrn Ertz= oder Vi-soll er / Taxator, sich auch gebrauchence-Cantzlern Berichts erhole / oder we= lassen / wann es ihme die Reichs=Cantz=
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