Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
64
Einzelbild herunterladen
 

64 Cap. IX. De Cancellariae Officialibus, siveMaj. und Ihro Churfürstl. Gnaden zu dachtes Ertz=Cantzlers statt in IhroKäys. Maj. Reichs=Hoff=Cantzley fleis-Mayntz / als Reichs-Ertz-Cantzlern / beysig Auffsehen haben / damit registrirt undseiner Introduction zu leisten pflegt / undwelches folgenden tenoris ist.alle Handel in guter Ordnung gehaltenIch gelobe und schwere dem Aller= werden / was auch im geheimen Rathdurchleuchtigsten rc. Erwöhltem Röm. gehandelt / berathschlagt und geschlossenwird / bey mir in guter Geheim zuhalten /Käyser 2c. Unserm allergnädigsten Her-ren / als geheimer Rath und Reichs=Vi-dasselbe Ihre Käyserl. Majest. und demce-Cantzler / dann auch gemelten Vice- Heil. Reich zu Nachtheil zu ewigen Zei-Cancellariats wegen / Jhro Churfürstl. ten niemands offenbahren / sondern al-le Raths-Geheimnüß biß in die Gru-Gnd. zu Mayntz / als des Heil. Reichsben zu verschweigen / die Käyserl. Wahl-Ertz=Cantzlern / getreu / gehorsamb undCapitulation und Kaͤyserl. Reichs=Hoff-gewärtig zu seyn / Ihro Käyserl. Ma-Cantzley=Ordnung / so viel mich betrifft /festät Ehr und Nutzen zu befördern,Nachtheil und Schaden nach meinem in acht zu haben / und sonst alles dasbesten Vermögen zu warnen und zu was der Erbarkeit gemäß ist / zu handlenwenden / in allen Sachen und Handlun-und zu thun / als ein getreuer geheimergen Ihro Majest. das beste und nütz-Rath und Reichs-Hoff-Vice Cantzlerlichste zu rathen / auch alle und jede Ih-Ihre Käyserl. Maj. zuthun schuldig undro Käyserl. Majest. und deß H. Reichs verpflicht ist / als mir GOtt helffe unddesselben Glieder und Unterthanen Sa= das heilige Evangelium.Et hæc de Dno. Vice-Cancellario ejus. Sub-Vice-chen / so fürfallen werden / nach meinembesten Verstand berathschlagen / beden= que Officio dixisse sufficiat, si scil. Præsens Cancella-in Aula sit; Quod si absens, tunc primus rius.cken und erwegen helffen / und was da-ex Illustribus Judicii Aulici Consiliariisrinn beschlossen wird / soviel mir zuste-het / vollziehen und zu geschehen ver= Sub-Vice-Cancellarius est, & officio suoschaffen / in schweren Sachen die Handfungitur.selbst mit ansetzen / darzu an hochgeCAPUT IX.De Cancellariae Officialibus, sive Personis Cancellariae in-servientibus.Ficiales suntSECTIO I.I. Secretarii, ubi etiam vonDe Secretariis.der Secretarien Dienern.2. Taxator, ubi vom Tax-Gegen-schreiber und Tax. Schreiber.DE his videndum tum in genere, tum De Secreta-3. Registratores, ubi etiam de Regi-riis tùm Instrantibus,genere, tùm4. Concepti oder Concipisten.De Secretariis in genere.5. Protonotarius.Wie aus denen / hieroben6. Ingrossisten oder Cancellisten, quo-Cap. I.rum unum idemque Officium, ubi etiamangezogenen Reichs=Satzungen Gol-vom Cantzley=Diener.dasti zu sehen / ist von uralten Zeiten7. Sigillator & Calefactor.her / ja noch unter Käyser Carolo V.8. Pedellus sive Janitor, der Reichs-nur ein Actuarius oder Secretarius ge-Hoffraths Thürhüter oder Raths=Die-wesen / der alle Expeditiones tam inner / wie er gennet wird.Publicis quam judicialibus, in Lateini-scher und Teutscher Sprache geführt /Tit. I. §. ult. Ord. Aul. Ferd. III.doch aber Leute gehabt / so ihm im con-cipiren an der Hand gestanden / undseynd