Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
52
Einzelbild herunterladen
 

Tenor derProcuratoren zuWetzlarBestallungsBriefe.

52 Cap. VII. De Procurator. sive Agentib. tàmschwebenden Sachen / den Edel undVerstandes und Fleißes Agendo dienen /Hochgelährten NN. beyder Rechtendarinnen jedesmahls die behörige Noth-Doctorem, und eines Hochlöbl. Käyserl.durfft uberschreiben / GegenschrifftenCammer=Gerichts zu Wetzlar Advocatenannehmen und einschicken / das unser-und Procuratoren bestellt und angenom-seits überschickende übergeben / unsernmen habe / bestelle und annehme densel-Schaden so viel moͤglich und an ihm ist /warnen / hingegen unsern Nutzen undben auch also hiemit und in Krafft diesesFrommen fordern / kuͤrtzlich / alles das je-Brieffes dergestallt / daß er in meinennige / was einem auffrichtigen und ge-Sachen seines besten Verstandes undtreuen Agenten oder Anwalden zuthunFleisses procurando dienen / darin jedes-und zu lassen gebühret / leisten und zu mahls die Nothdurfft verhandeln / über-Werck setzen wolle und solle.schreiben / und alles das jenige / was ei-Vor welche jetztbesagte Agentie, Dien-nem auffrichtigen und getreuen Procura-ste und Mühe / gereden und versprechentori und Anwalden zuthun und zulassenwir fuͤr uns und unsere Erben / ihme N. N.gebühret / leisten und zu Wercke setzenzu einem ordentlichen Salario, so lange die-wolle und solle.se Bestallung ohnaufgekündiget wehret /Vor welche Dienst / Mühe und Wart-von heute dato anzurechnen / jedes Jahrgeld gerede und verspreche ich ihm / sound jährlichen besonders=Reichsthal.lange diese Bestallung ohnauffgekündi-neben gebührlicher Erstattung vorge-get wehret / von dato anzurechnen / jederschossener Gerichts=Expensen, Copcy-Jahr=Reichsthaler neben gebührli-Post= und anderer Auslag=Gelder / ge-cher Erstattung Copey=Post= und ande-gen Quittung zu seinen sicheren Händenrer Auslag-Gelder zu seinen sicherenan Ort un Ende / da mehr Höchstgedach-Händen nach Wetzlar ohne seinen Ko-ter Käyserl. Reichs=Hoffrath sich befin-sten und Schaden zu entrichten.den wird / ohne seinen Entgelt / Scha-Da aber ein oder andern theils Gele-den und Unkosten / zu entrichten und zu-genheit / länger bey dieser Bestallung zu-bezahlen / nicht weniger auf Erfolg einerverbleiben / nicht seyn solte / soll alsdannobsieglichen Urtheil in ein und andererderselbe solches ein viertel Jahr zuvor /Sache / denselben noch à parte jederzeitauffzukündigen schuldig seyn / alles ge-mit einer extraordinari Recompenz (no-treulich und sonder Gefährde. Und des-tetur Palmarium) nach gestallten Sa-sen zu wahrer Urkund habe ich mich mitchen zu remuneriren. Da aber ein odereigener Hand unterschrieben / und meinandern theils Gelegenheit / länger beygewoͤhnlich Pittschafft für= und ange-dieser Bestallung zuverbleiben / nichttruckt. Welches geschehen zu 2c.seyn solte / so soll alsdann derselbe solcheAus welchen beyden Formulen klardrey Monat vor Ausgang des Jahrszusehen / daß der Reichs=Hoffraths A-aufzukündigen schuldig / wiedrigen fallsgenten Bestallungs=Brieffe weit pin-und auff nicht beschehen dessen / wiederguiores, als der Procuratoren ihre zuauff ein gantzes Jahr verstanden seynWetzlar seyn / indeme in selbigen auchund bleiben.de Palmario und einer Extraordinari Re-Alles getreulich und ohne Gefährde.compenz, bey Erfolg einer obsieglichenZu wahrem Urkund und mehrer Be-Urthel / expressè cavirt ist / dabey jedochkräfftigung dessen / haben wir gegen-die Clausula: Nach gestalten Sachen:wärtigen Bestallungs=Brieff eigen-nicht vergebens angehengt / als wor-händig unterschrieben / und mit unserndurch die Palmaria immodica & plane in-gewöhnlichen Pittschafften gefertiget. certa, als de Jure illicita ausgeschlossen /Actum &c.und nur pro modo litis & Agentis facun-Dergleichen Bestallungs=Brieffe ha-dia forique consuetudine zunehmen er-ben die Procuratores Camerae Imperialis, laubt seyn: Consentitwelcher in seinem Tenore also lautet.Ich NN. bekenne und thue kund hie= I. 1. §. 10. de Extraord. Cog. &c. & Hillig.mit maͤnniglich / daß in meinen / amad Donell. Enucl. libr. XVIII. Cap.Hochlöbl. Käyserl. Cammer=GerichtIII. litt. b.h.h.