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III. Kapitel: Grossere Operationen.
Band III.
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IX. Unterbindung der Schenkelschlagader.
Von Unterbindungen der Feuioralis sind 262 bekanntgeworden; 189 betrafen Deutsche, 73 Franzosen. Vondiesen sind tödtlich verlaufen 202 = 80.2 §.
Der Amerikanische Bericht zählt 374 Femoralisunter-bindungen mit 281 — 75.1 £ Gestorbenen auf.
Anlass zur Operation gab 4 mal Blutung nach zufälligerVerletzung durch Stich, in 258 Fällen Blutung nach Ver-wundung durch Kriegswaffen. 1 )
Nach der Art der Verwundungen lassen sich die262 Unterbindungen folgendermaassen ordnen:
I. Fälle mit bestimmten Angaben über vor-handene Knochenverletzungen 126:
a) Verletzungen oberhalb des Kniegelenks 49,
b) Verletzungen des Kniegelenks 26,
c) Verletzungen unterhalb des Kniegelenks 50,
d) Verletzung ohne Angabe der Körperstelle 1.Von diesen 126 Fällen mit Knochenverletzungen sind
geheilt 19, tödtlich verlaufen 101, ohne Angaben über denAusgang6. Sterblichkeit = 84.1 JJ- der Fälle mit bekanntemAusgange.
II. Fälle ohne bestimmte Angabe darüber, obeine Knochenverletzung vorhanden war odernicht, 66:
a) Verletzungen oberhalb des Kniegelenks 42,
b) Verletzungen am Kniegelenk 5,
c) Verletzungen unterhalb dieses Gelenkes 10,
d) Verletzungen ohne Angabe der Körperstelle 9.
III. Fälle mit der bestimmten Angabe Weiell-theilverletzung 70:
a) Verletzungen oberhalb des Kniegelenks 53, darunterdie 4 Stichverletzungen,
b) Verletzungen am Kniegelenk 3,
c) Verletzungen unterhalb dieses Gelenks 14.
Vod diesen 70 Fällen sind geheilt 21, tödtlich ver-laufen 49. Sterblichkeit = 70.o §.
Besonders hervorzuheben sind einige Fälle mit mehr-fachen Verletzungen:
a) Geheilte 2. Ein Deutscher Musketier erhielt am2. Dezember 1870 einen Fleischschuss durch den rechtenUnterschenkel und einen Schussbruch des linken Unter-schenkels; ein Französischer Liniensoldat wurde bei Marsla Tour durch einen Schuss in den rechten Oberschenkelund in den linken Unterschenkel verwundet.
! ) Wegen prophylaktischer Unterbindung der Schenkelschlagadervor Auslösungen im Hüftgelenk siehe vorstehend S. 261.
b) Gestorbene 17; Schüsse durch beide Unterarln»iikamen bei 2. durch beide Oberschenkel bei 4 (DSoldaten) vor. Je 1 mal wurde beobachtet: Sei:des rechten Wadenbeins und 2 Fleischschüsse in jJrechten Oberschenkel; Schuss durch Fuss- und Knie^llinkerseits, Schussverletzung des Gesässes, des linkei IKnies und der rechten Wade, Schuss durch dieGesässfalte und die Weichtheile des rechten ObersSchussverletzung des linken Oberschenkels und der BaitJhöhle, Schussverletzung des linken Oberschenkels und Bruschuss; Fleischschuss der rechten Wade, Streifschialinken Brustseite und Haarseilschuss des zweiköpfigen!»muskels; 4 mal Schussverletzungen der oberen und untstaGliedmaasse.
Ausdrückliche Angaben über die GefässTerletiJfinden sich wie folgt:
a) Verletzungen der Femoralis 32, darunter 13 Flmit Entwicklung eines falschen Aneurysmas, 4 mit ilzeitiger Verletzung der Vena femoralis.
b) Verletzungen der Profunda femoris undArterien des Oberschenkels 8, darunter 2 mit Entwickelneines falschen Aneurysmas der Art. profunda femor.
c) Verletzungen der Poplitea 8, darunter 3 mit 1wickelung eines falschen Aneurysmas. Ein Verwindenbei dem ein Ramus arteriae articularis genuStamm der Poplitea abgerissen war, dürfte mit wÄRecht unter die Verletzungen der Poplitea einzureihen 3
d) Verletzungen von Gefässen unterhalb der Theihstelle der Poplitea 14. Es waren verletzt die Tibiali? a4, die Tibial. postica 7 mal, darunter 2 mit Entwickelneines falschen Aneurysmas der Tibial. postica. Bei ei«Deutschen Unteroffizier rindet sich die Angabe: Verlebder Tibialis ohne nähere Bestimmung.
Aneurysmen bildeten sich im Ganzen bei 271letzten, darunter ein wahres der Arter. femoralis.nach Absetzung des Oberschenkels.) Es war nach IAmputation 3 cm oberhalb der bei dieser 0gelegten Ligatur des Hauptgefässes eine wallnwjkräftig pulsirende Erweiterung desselben entstanden.den übrigen 26 Fällen handelte es sich umAneurysmen.
Primärblutung auf die Körperoberfiäche ha16 Verletzten stattgefunden, von denen 4 gebeilt :gestorben sind.
S p 0 n t a 11 e S p ä,t b 1 u t u n g aus der Stelle der Verletatrat auf am 4. Tage nach der Verletzung bei 1wundeten, welcher geheilt wurde; am 5. Tage bei 2 >1wundeten, welche starben; am 7. und 8. Tage4 Verwundeten, geheilt 2, gestorben 2; am 9. T«