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3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
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TIT. Abschnitt: Unterbindungen grösserer Schlagadern.

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V. Unterbindung der Achselschlagader.

Von Unterbindungen der Axillaris sind zu besprechenM und zwar betrafen 24 derselben Deutsehe, 4 Franzosen.Geheilt sind 13, tödtlich verlaufen 15 = 53.6 $.

Im Amerikanischen Eebellionskriege ist von 49 Unter-lynogen der Axillaris mit 42 Todesfällen, also 85.69§ Sterb-lichkeit, berichtet.

\nlass zur Unterbindung gab in allen Fällen BlutungMC 1) Verwundung durch Kriegswaffen.

Die Nachrichten über die Art der Verwundung er-gaben folgende Gruppen:

I Fälle mit bestimmten Angaben über vorhandeneKnochenverletzungen:

a) Verletzungen der Schulter 3: 1 mal Schulter-blatt, Oberarmbein und Oberarmschlagader, 1 malSchulterblatt und Arteria axillaris, 1 mal Schulter.

b) Verletzungen des Oberarmbeins 8, ausserdemder unter a. bereits angeführte erste Fall.

c) Verletzungen der Vorderarmknochen 6.Im Ganzen 17, davon geheilt 8, tödtlich verlaufen 9.

II. Solche ohne bestimmte Angabe, ob mit oderohne Knochenverletzung:

a) Verwundungen der Schultergegend 3 mal.

b) Verwundungen des Oberarmes ebenfalls 3 mal,hierunter eine Verletzung der Profunda brachii.

c) Verwundungen des Vorderarmes 2, unter ihnen eineVerletzung der lnterossea.

lm Ganzen 8 Fälle, davon geheilt 4, tödtlich verlaufendien so viele.

111. Fälle mit der bestimmten Angabe Weiclltheil-verletzung 3:

In allen 3 Fällen lag eine Oberarmverletzuug vor.Ein Verwundeter wurde geheilt, die beiden anderen starben.Von Gefässverletzungen sind berichtet:

a) Verletzung der Axillaris 3 (s. oben la. u. IIa.).

b) Verletzung der Brachialis 1.

c) Verletzung der Profunda brachii 1.

d) Verletzung der lnterossea 1.

Ob Gefässverletzung unmittelbar durch das Geschoss,oder mittelbar durch versprengte Knochensplitter, oderendlich durch Quetschung und während des Wundverlaufeshervorgerufen war, ist nirgends gesagt.

Verletzungen grösserer Nervenstämme sind4mal erwähnt: 2 mal Plexus brachialis, 1 mal Nervusmediana und 1 mal Nervus ulnaris.

Das Vorkommen starker Primärblutungen auf dieKorperoberfläche ist einmal angegeben, jedoch nicht alsinmittelbarer Grund zur Unterbindung. Erst als am 10. |

und 11. Tage nach der Verletzung neue Blutungen auf-getreten waren, wurde die Achselschlagader unterbunden.

Wegen der Zeit, welche zwischen der Verwundung undder Unterbindung in den einzelnen Fällen vergangen ist,siehe Tabelle XIX der Operationsstatistik.

Eine unmittelbar nach erfolgter Verletzung ausgeführteUnterbindung (Prirnärunterbindung) ist nirgends verzeichnet.

Welcher Zeitraum zwischen der Verletzung bis zumeisten Auftreten einer nenneuswerthen Spontanblutung ausder Stelle der Verletzung lag, findet sich ausser in demoben erwähnten Falle von Primärblutung nur noch 2 malangegeben. Derselbe betrug 13 Tage in dem einen und 21in dem anderen Falle. Bei einem Verwundeten trat am62. Tage eine Blutung aus der Wunde auf, aber nichtspontan, sondern bedingt durch Hospitalbrand. Als sicherdarf angenommen werden, dass in der Mehrzahl spontaneSpätblutung aus der Stelle der Verletzung die Unterbindungder Achselschlagader veranlasst hat.

Wegen Blutung in Folge von Hospitalbrand ist dieAchselschlagader bei 2 Französischen Verwundeten unter-bunden worden. Die Blutung war das eine Mal, wiebereits erwähnt, an der Stelle der Verletzung entstanden,das andere Mal nach Absetzung des Oberarms in derOperationswunde.

In Folge von chirurgischen Eingriffen ist dieAchselschlagader bei 7 Verwundeten unterbunden worden undzwar wegen Blutung nach Herausnahme von Knochensplittern

1 mal mit Ausgang in Heilung, aus einer Resektions-wunde 2 mal, wegen einer solchen aus einer Exartikulations-wunde 1 mal, endlich wegen Blutung aus einer Amputations-wunde 3 mal. Zu diesen letzteren gehört ein (bereits obenerwähnter) Französischer Artillerist, der bei Gravelotteeine Schussverletzung des linken Ellenbogengelenks er-halten hatte, welche die Aussägung desselben erheischte.Die Resektionswunde wurde von Hospitalbrand befallen.In Folge dessen Absetzung am Oberarm. 4 Tage nach dieserOperation Blutung. Sofort Unterbindung der Brachialisin der Amputationswunde. Neue Blutung. Unterbindungder Achselschlagader. Hospitalbrand au der Unter-bindungsstelle dieses Gefässes führt hier zu neuer Ligatur-blutung, welche in Rücksicht auf den immer wiederkehrendenBrand und die Schwäche des Verwundeten nicht durchUnterbindung der Subclavia, sondern durch Tamponade mitTannin gestillt wird. Der Verwundete erlag am 7. Januar1871 der Pyämie. In keinem der Fälle von Unterbindungder Axillaris findet sich als Anlass Blutung aus der Ligatur-wunde einer vorausgegangenen Unterbindung angeführt.

Die Entwickelung eines falschen Aneurysmas ist in3 Fällen berichtet, 1 mal an der Arteria brachialis und

2 mal an der Axillaris. Bei diesen beiden letzten ist aus-