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3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
Entstehung
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lEI. Allgem- Theil.

III. Abschnitt: Unterbindungen grösserer Schlagadern.

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Letztere

ist aus einer Kasuistik gewonnen, in der die

n Unterbindungen nicht wegen Blutungen, sonderniranz anderer Anlässe vorgenommen sind. Für dieMich durch Blutungen ausgeführten Unterbindungenfindet Pilz sogar 41-».

In Bezu 0, auf den Wundverlauf nach den Unter-androgen ist Folgendes zu erwähnen:

Pyämie trat 3, Lungenentzündung bezw. schwere Er-krankungen der Brustorgane 4 und Wundrose 2 mal auf.Bei dem schon angeführten Nassauischen Infanteristenwickelte sich auf der operirten Seite Panophthalmitismit Schwund des Augapfels, welche die Ausschäluug desetzteren herbeiführte.

Von den 11 Geheilten gelangten 5 längere Zeit nachder Entlassung zu nochmaliger Untersuchung. Dabeifand sich:

Bei 3 Operirten Steifheit des Kiefergelenkes, bei 1Schwerhörigkeit und starkes Ohrenlaufen auf dem Ohreder operirten Seite, bei 1 Herabsetzung des Sehvermögensauf der operirten Seite.

Als Todesursache wird unter den 16 Gestorbenenangeführt: Erschöpfung und allgemeiner Collaps bei 3,Pyämie bei 3 und Lungen- oder Brustfellentzündung bei 3.

Ueber die Zeit, welche von der Unterbindung bis zumEintritte des Todes verging, siehe OperationsstatistikS. IGT*, Tab. XLIV. No. 21; Sektionsbefunde siehe imV. Band, Deutsche No. 2, 3, 13, 14 und Franzosen No. 2.

III. Unterbindung von Zweigen der äusseren Halsschlagader.

Unterbindungen von Zweigen der äusseren Halsschlag-

ler sind bei 14 durch Kriegswaffen Verwundeten

(11 Deutsche, 3 Franzosen) ausgeführt, von denen 8 geheilt,

= 42.8 1 gestorben sind. Je einmal handelte es sich

die Art. lingualis bezw. Art. maxillaris interna, 5 mal

die Maxillaris externa und 7 mal um die Temporaiis.

Der Amerikanische Bericht führt 35 Unterbindungen vonlieigen der äusseren Halsschlagader mit 8 Todesfällen, also\il Sterblichkeit auf.

Die Verletzungen betrafen in je 6 Fällen die Schläfen-

;eiid bezw. den Unterkiefer und in 2 die Oberkiefergegend.

Zwei Verwundete erlitten sofort nach der Verletzung

ke Blutungen, so dass bei dem einen- einem

rgeanten vom 1. Garde-Regiment z. F., Gewehrschuss

ch den rechten Unterkiefer und die rechte Schulter bei

. Privat schon auf dem Schlachtfelde das spritzende

fa, die äussere Kieferpulsader, unterbunden wurde

;eheilt entlassen am 1. Februar 1871).

Die Blutung bei dem zweiten einem Französischen

iensoldaten, Granatsplitterverletzungen an der rechten

des Halses wurde zunächst durch Tamponade mit

ienchloridlösung gestillt; indessen führten wiederholte

ptangen 10 Tage nach der Verletzung zur doppelten

Unterbindung der inneren Kieferpulsader in der Wunde;

am 8. September an Pyämie.

Die Unterbindungen, um welche es sich hier handelt,B, wie wohl mit Bestimmtheit anzunehmen ist, in derlinde ausgeführt. Betreffs der zwischen Verletzung und

Unterbindung verflossenen Zeit siehe Tabelle XIX derOperationsstatistik.

Ueber das Verhalten des Unterbindungsfadensist nur bei einem gestorbenen Deutschen Jäger Zer-schmetterung des linken Unterkiefers durch Gewehrschuss,Unterbindung der äusseren Kieferpulsader in der Wundegesagt, dass die erste Unterbindung sich mit den von ihrumfassten Weichtheilen '/^ Stunde nach der Operation löste.

Auch über den Erfolg der Unterbindung ist nur indem soeben angezogenen Falle angegeben, dass nach derzweiten Unterbindung die Blutung stand, dass jedoch baldder Tod erfolgte. Nirgends wird nach der Unterbindungvon neuen Blutungen gesprochen.

Zwei Verwundete kamen längere Zeit nach erfolgter Ent-lassung aus ärztlicher Behandlung zu erneuter Untersuchung.Bei beiden war nach Gewehrschuss mit Zerschmetterungdes Schläfenbeines die Schläfenschlagader unterbundenworden. Die bezüglichen Bemerkungen lauten bei demEinen: tief eingezogene Knochenuarbe, Schwindelanfälle,Augenschwäche und behinderte Beweglichkeit des Unter-kiefers; bei dem Anderen: periodischer Kopfschmerz, voll-kommene Trübung der rechten Linse.

Als Todesursache ist angegeben: Lungenlähmung undEmpyem je 1 mal, Pyämie 2 mal. Die Zeit zwischenUnterbindung und Eintritt des Todes betrug bei 2 Ver-letzten 3, bei 2 anderen je einmal 8 bezw. 10 Tage. 1 )

] ) Abweichungen der Zahlen im Texte dieses Abschnitts vondenen in Tabelle XLIV der Operationsstatistik beruhen darauf, dassin letzterer nur die Deutschen Verwundeten berücksichtigt sind.