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III. Kapitel: Grössere Operationen.
Band III.
IV. Unterbindung der Schlüsselbeinsehlagader.
A1, gem. Thä.
Die Sehlüsselbeinpulsader ist nachweislich bei 31 durchKriegswaffen A'erletzten (25 Deutschen und 6 Franzosen)unterbunden worden, von denen G geheilt und 24 gestorbensind. Bei einem Franzosen ist der Ausgang unbekanntgeblieben. Als Prozentsatz der Todesfälle ergiebt sichunter Abrechnung des obengenannten Falles demnach 77.5.
Im Amerikanischen Kriegs-Sanitätsberichte ist von 51 Unter-bindungen mit 41, also 80.4 § Todesfällen die Rede.
Ausserdem fand eine tödtlich verlaufene Unterbindungdes genannten Gefässes bei einem Deutschen statt wegenBlutung, die nach Zellgewebsnekrose der Achselhöhle sicheingestellt hatte.
Nach dem, was über die Art der Verwundungenangegeben ist, lassen sich die betreuenden Fälle folgender-maassen gruppiren:
I. Fälle mit bestimmten Angaben über gleichzeitigeKnochenverletzungen und zwar:
a) Verletzung der Halswirbelsäule 1 mal mit tödtlichemAusgange,
b) Bruch des Schlüsselbeines mit gleichzeitiger Rippen-verletzung 3 mal, alle mit tödtlichem Ausgange,
c) Bruch des Schulterblattes 2 mal mit tödtlichemAusgange,
d) Verletzungen des Humerus, 3 mal mit 2 Todesfällen.
11. Fälle ohne bestimmte Angabe, ob Knochenverletzt waren oder nicht:
Von diesen sind erwähnt 16; hiervon 4 geheilt,11 gestorben, 1 unbekannt.
111. Fälle mit der bestimmten Angabe Weiclltheil-verletzung:
a) An der Schulter 3,
b) am Arme 3.
Im Ganzen 6 Fälle, von denen nur einer geheilt wurde.
Hinsichtlich des Ortes der Gei'ässVerletzung findetsich nur 6 mal eine Angabe. Danach handelt es sich 2 malum Verletzung der Schlüsselbeinschlagader, 4mal umVerletzung der Achselschlagader.
Ueber das Zustandekommen der Gefässverletzung, obunmittelbar durch das Geschoss oder mittelbar durch ver-sprengte Knochensplitter, oder endlich durchQuetschung und nachfolgendes Absterben der gequetschten Stelle ist nur einmal ein Vermerk vorhanden:In der Achselschlagader ein grosses Loch, das nur durcheinen fortgeschleuderten Splitter des Schlüsselbeins ver-ursacht sein kann.
Gleichzeitige Nervenverletzung (N. median«1 mal, Verletzung der Lunge nirgends ausdrücklich ve raer h
Das Vorkommen starker Primärblutung ist3 Verwundeten verzeichnet, jedoch niemals albarer Anlass zur Unterbindung.
Ueber die Zeit, welche zwischen der Verwundung mldem Eintritt der ersten Nachblutung verstrich, find«sich nachstehende Angaben. Die Blutung trat einAm 1. Tage nach der Verwundung bei 1 VerwmjJ
2.11.14.19.20.23.62.
Die Blutungen erfolgten aus der Schusswumle I3 Verwundeten und zwar bei einem BrandenburgGrenadier (Schuss durch die Achselhöhle, Verl)Achselschlagader) gelegentlich der Entfernung grosserü!riechender Gerinnsel aus der Achselhöhle, bei einem 1fälischen Musketier (Schuss durch die linke Schulter«Bruch der 2. Rippe) nach Ausspülung der Wunde ihinten nach vorn aus der vorderen Schussöffnung, enldrittens unmittelbar nach dem Verbandwechsel bei einSchlesischen Pionier (Grauatschuss mit Verletzung ISchlüsselbeinschlagader).
In Folge von chirurgischen Eingriffen stellten!sich ein
1. einmal aus einem Amputationsstumpf imDrittel des Oberarms,
2. dreimal aus Einschuittwuuden und
3. zweimal aus Unterbiudungswunden.Von letzteren beiden Blutungen betrifft die einei
schon oben (S. 317) erwähnten Deutschen Kürassieroifa]84 Stunden nach der Unterbindung der Schlii-Schlagader neue Blutung aus der Ligaturstelle; die ieinen Französischen Verwundeten (Schuss durchMuskulatur des rechten Oberarmes), bei welchem zunacHospitalbrand an der Stelle der Verletzung die ükder Blutung und der Unterbindung der Achsekhlagagewesen war. Der Prozess ging dann auf die Inbindungswunde über, führte hier am 19. TageOperation die Ligaturblutung und die Unterbindung iSchlüsselbeinschlagader herbei.
In 4 weiteren Fällen, wo die Unterbindung'Schlüsselbeinschlagader ebenfalls durch Blutung nach e*vorausgegangenen Unterbindung bedingt war, ist esgewiss, ob die Blutung aus der Stelle der V erleto