1HI. Allgem. Theil.
Anhang zum II. Kapitel: Wundstarrkrampf.
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Barte Infiltration des ganzen Armes, Brand. Am 4. SeptemberLbeuds Irrereden und bald darauf Tod.')
21. Offizier, verwundet am 8. Dezember 1870: Schuss-Lnch des linken Oberarms. Am 12. Dezember Entfernungfaiger loser Knocbenstücke; ungeachtet dessen und trotz Eis-wnschläge schwoll der Arm allmählich mehr und mehr an,Lurde bretthart, wachsartig; am 28. Dezember wurde ein grosserEinschnitt gemacht, Herausnahme noch einiger Bruchstücke,beides ohne Einfluss auf den Verlauf: es trat Brand ein, amSO. Dezember zeigten sich die ersten septicämischen Er-Ueimingen, und am 1. Januar 1871 erfolgte der Tod. BeiHer Obduktion fanden sich keine Thrombosen, aber Eiter inäer einen Armvene, indessen keine Infarkte in entfernten[Irganen. 2 )
22. Offizier, verwundet am 18. August 1870: Zer-wlmetterung des oberen Drittels des Oberarms. EinfacheLagerung. Eiterung schlecht, daher am 26. August ErweiterungJer Wunde, Herausnahme von Splittern und darauf Gypsverband.knfangs anscheinend günstiger Verlauf, dann aber von Neuemlehr reichliche und schlechte Eiterung. Am 16. SeptemberEntfernung des Gypsverbandes und, da Eiter im Schultergelenk,■gsägung des Oberarmkopfes, wobei 15 cm vom Oberarmbeinptfernt wurden. 6 Tage darauf entstand bei einfacher Lagerung
brettharte, speckige Anschwellung der Gliedmaasse. Es■folgte weiterhin eine eitrige Infiltration derselben, die zu aus-
>l Vergl. Militärärztliche Zeitschrift, Jahrg. 1872 Bd. I, S. 267.Vergl. ebendaselbst, S. 268.
gedehnten Einschnitten nöthigte. Am 3. November nach Berlinübergeführt, geheilt.')
23. Hauptmann, verwundet am 18. August 1870: Schussdurch das linke Ellenbogengelenk. Allmählich Eieber undreichliche Eiterung aus dem Gelenk, deswegen am 4. SeptemberAussägung des Ellenbogengelenkes. Nach der Operation tratkeine Abschwellung ein, sondern es entwickelte sich eine harte,wachsartige Infiltration. Am 10. Tage nach der Operation dererste Schüttelfrost und 8 Tage darauf, am 22. September, Todunter pyämischen Erscheinungen. 2 )
24. G. N., vom Brandenburgischen Füsilier-Regiment No. 35,verwundet am 16. August 1870: Granatverletzung des rechtenEllenbogengelenks. Zertrümmerung der Oberarmknorren undder oberen Epiphysen beider Vorderarmknochen. Amputationverweigert. Schienenverband, Karbolsäure, später übermangan-saures Kali. Am 24. August Splitterherausnahme. Am 26. Augustübelriechender missfarbiger Eiter, Umgebung des Gelenks massiggeschwollen, weich und wenig schmerzhaft. Massiges Fieber.Nach einigen Tagen wurde die Anschwellung härter und roth.Sie schritt anfangs langsamer, später schneller zur Schultervor. Am 5. September Auslösung des Armes im Schultergelenk— in infiltrirten Weichtheilen, aus denen kaum ein TropfenBlut, sondern ein klebriges, gelbliches Serum ausfloss. Tod7 Stunden nach der Operation. 3 )
») Vergl. Militärärztliche Zeitschrift, Jahrg. 1872, Bd I, S. 268.
a ) Vergl. ebendaselbst S. 268.
s ) Vergl. ebendaselbst S. 270 u. V. Bd. dieses Berichtes, S. 13 No. 40.
Anhang zum zweiten Kapitel.
Wu ndstarrkrampf.
Eine zusammenhängende Darstellung über den Wund-ankrampf im Deutsch-Französischen Kriege enthält dasifte Kapitel im VII. Bande dieses Berichtes. 1 ) An diesereile handelt es sich im Wesentlichen darum, auf einzelne
Speziellen Theile dieses (III.) Bandes enthaltene Beob-Mungen noch besonders hinzuweisen.
Im Ganzen spricht der Spezielle Theil von 294 Er-anklingen an Tetanus, von denen 2G8 — 91.i £ zumpe lübrten. 2 )
') Die daselbst (S. 132) ausgesprochene Ansicht über die Lehre■> der infektiösen Natur des Wundstarrkrampfs wird bei dem gegen-•"igen Stande des Wissens in der dortigen Form nicht aufrecht er-•""i werden können. (Vergl. übrigens Seydel, Mittheilungen ausI chirurgischen Abtheilung des Königl. Gar-nisonlazareths München,■■ehe militarärztliche Zeitschrift, 1889, Heft 4 unter „II. Kompli-
ko mminutive Fraktur beider Oberschenkel. Trismus und
ftanus.M
2 ) Siehe hierzu die Vorbemerkung auf S. 93.
Die Zeit, welche beim Eintritt des Wundstarr-krampfs seit der Verwundung verflossen war, schwanktzwischen 8 und 23 Tagen, worüber der Text der einzelnenKapitel des Speziellen Theils Genaueres enthält. Erinnertman sich dabei des Unistandes, den Bardeleben in seinemLehrbuche anführt, dass ein Neger unmittelbar nacheiner Verletzung der Hand von Wundstarrkrampf befallenwurde, so wird man es aufgeben müssen, aus den bekanntgewordenen Thatsachen ein Gesetz hinsichtlich der Zeitdes Ausbruches dieser Wundkrankheit ableiten zu wollen.Ebensowenig wie an eine bestimmte Zeit scheint die Ent-stehung derselben an eine bestimmte Beschaffenheit derWunde irgendwie gebunden zu sein. Die betreffendenWunden boten nichts Besonderes dar, und einmal (Spez. Th.S. 1194 No. 259) wird besonders hervorgehoben, dass diegute Wundheilung einen auffallenden Gegensatz zu demfortschreitend sich verschlimmernden Allgemeinbefinden desErkrankten gebildet habe.