Druckschrift 
3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
Entstehung
Seite
81
Einzelbild herunterladen
 

III. Allgem. Theil.

IV. Abschnitt: Evakuation.

81

und Französischen Vorposten befand, schleunig ge-räumt wurde, auch auf die Gefahr hin, dass für Einige

t ^g Ueberführung mit Nachtheilen verbunden sein mochte?Dass wenigstens in der späteren Kriegszeit trotzder Genfer Konvention es keineswegs unbedenklichwar Deutsche Kranke und Verwundete ohne Bedeckungin Französischen Ortschaften zurückzulassen, geht zur Ge-nüge aus dem I. Bande dieses Berichtes hervor.*) Wesent-lich aus diesem Grunde wurden zahlreiche Evakuations-Tran.iporte mit Schwerverwundeten unter den ungünstigstenäusseren Umständen namentlich vom südwestlichen und süd-östlichen Kriegsschauplätze aus abgelassen. 2 ) Selbst woerartige Besorgnisse vielleicht in den Verhältnissen nichtausreichend begründet waren, sondern mehr der aufgeregtenVorstellung der Verwundeten entsprangen, sprach min-destens die von Busch mit Recht geforderte Humanitätnicht gegen, sondern für die von den Verwundeten selbsterflehte Rücksendung trotz aller Leiden und Gefahren, mitdenen der Transport sie bedrohte. Selbst unter solchen

{umständen hätte es allerdings nicht geschehen sollen, dass&uch von Hospitalbrand und Wundstarrkrampf Befallene

(aus Orleans) rückwärts gelegenen Lazarethen zugeschicktInrden.

Ueberhaupt hat es den Anschein, als ob hier und daäen Bitten der von Verlangen nach der Heimath Er-riffenen vielleicht zu sehr nachgegeben worden sei. Geradenancher Schwerverletzte wurde nur deshalb nicht in mo-bilen Lazarethen zurückbehalten, weil ihn die SehnsuchtBach den Seimgen zu sehr beherrschte. Es ist begreiflich,reim in solchen Fällen zuweilen das Mitleid den Sieg überlie wissenschaftliche Ueberzeugung davontrug.

Hier sei auch erwähnt, dass nach verlustreichenSchlachten nicht wenige Verwundete ohne Wissen derUmzIc auf eigene Hand ihre Rückwärtsbeförderung be-irkten. Nach der Schlacht bei Wörth machten Ver-rundete mit Schussbruchverletzungen der oberen Glied-naassen, desgleichen solche mit Weichtheilschüssen durchdie unteren Gliedinaassen ohne irgend welche ärztlichei'niachtigung Fussmärsche von 3 Stunden. Aelmliches ge-chah mehrfach nach den grossen Entscheidungsschlachtenor Metz, wo während einiger Tage eine ausreichendeBeaufsichtigung Aller bei der ungeheuren Inanspruch-nahme der Truppen wie der Sanitätsanstalten geradezumöglich war. Aus einem Feldlazarethe des XL Arrnee-rps entfernten sich gegen 100 Verwundete ohne ärztlicheErlaubniss, als immer näher rückendes Artilleriefeuer einenpidlichen Ueberfall erwarten liess. Es kann nicht be-emden, wenn solche willkürliche Evakuation Manchem^m Nachtheile ausschlug.

Ausgedehnte Rücksendungen von Verwundeten ent-prangeii der Nothwendigkeit, stets eine Anzahl

') Siehe insbesondere (im I. Bande) S. 206, 249, 432 u. a.2 ) Vergl. I. Band dieses Berichtes, 8. 249, 251.

Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870/71. III. Bd. Allgem. Theil.

von Lazarethen für den Fall neuer Zusammen-stösse verfügbar zu behalten. Schon im I. Bandedieses Berichtes (S. 220 und 257) sind diese Verhältnisseeingehender erörtert. Hier sei daher nur nochmals an-gedeutet, dass den Nachtheilen, welche die rasche Ablösungvon Lazarethen hier und da etwa im Gefolge gehabt habenmögen, die Vortheile gegenüberstehen, welche aus der nurauf solche Weise erreichbaren Raschheit und Ausgiebigkeitder ersten Hilfe hervorgingen.

Aus dem vorangegangenen (III.) Abschnitt dieses Ka-pitels erhellt, dass die hygienischen Zustände in denEtablirungsorten der mobilen Lazarethe oft Vieles, zu-weilen so ziemlich Alles zu wünschen übrig Hessen. Eben-daselbst ist auf die Infizirung der für die Verwun-detenbehandlung in Anspruch genommenen Räumebei längerer Belegung hingewiesen und auf die zu-weilen eintretende Nothwendigkeit, Verwundete mitTyphus- und Ruhrkranken zusammen zu ver-pflegen. In dem folgenden Kapitel (Wundkrankhoiten)sind diese Verhältnisse ebenfalls besprochen. Hier seiennur einige Beispiele angeführt. Im Höpital militaire zuVersailles waren 5 Monate lang alle Räume fortwährendmit Hunderten von Verwundeten und Schwerkranken ge-füllt gewesen. Trotz aller Desinfektionsmaassregeln undausgiebigster Lüftung liess sich die zunehmende Infektiondes ganzen Gebäudes nicht verkennen. Alle Wundenzeigten schliesslich fortdauernd üble Beschaffenheit, undüberall kam es zu den ausgedehntesten Zellgewebs- Ent-zündungen. Im 7. Feldlazareth VIII. Armeekorps zuGravelotte war die Zahl der Opfer erschreckend, welchedie Pyäniie selbst in Zelten dahinraffte. In Daignylagen wie in zahlreichen anderen Ortschaften umMetz viele Tage lang unbeeidigte Menschen- undThicrleichen, Ins sie endlich von in der Nähe biwakiren-den Truppen eingescharrt wurden, zunächst jedoch eilig,daher so oberflächlich, dass die Luft von Verwesungs-gerüchen erfüllt blieb. Gute Eiterung wurde dort über-haupt nicht beobachtet; die Wunden blieben trocken, dieAmputationslappen wurden brandig. In allen solchenFällen musste es als das geringere Uebel erscheinen, auchsolche Verwundete rückwärts zu schicken, welche nachden unter günstigeren Umständen giltigen Grundsätzen alsnicht transportfähig hätten bezeichnet werden müssen.

In einem seiner oben erwähnten Berichte sucht Buschfreilich an einigen Beispielen darzulegen, dass das BelindenSchwerverwundeter, insbesondere Amputirter, in zwei Laza-rethen zu Gravelotte besser gewesen sei, als das Befindender mit gleichartigen Wunden Zurückgesandten. Abgesehendavon, dass der Verlauf bei Einzelnen geringe, oder, genaugenommen, gar keine Beweiskraft besitzt,') darf wohl die

!) In der That lehrt ein Ueberblick über das Gesammtmaterial,dass die Erfolge der Operationen im Inlande bei Weitem bessere ge-wesen sind als auf dem Kriegsschauplätze. Näheres siehe unten (S. 90).

11