Druckschrift 
3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
Entstehung
Seite
63
Einzelbild herunterladen
 

Band III. Allgem. Theil.

III. Abschnitt: Handhabung der Lazareth-Hygiene.

63

Vielfach mussten Französische Spitäler von Deut-Lehen Aerzten übernommen werden, gleichviel ob die Räumean und für sich sauber schienen oder nicht. 1 ) Fischertheilt aus dem Kriegslazareth Forbach mit, dass daselbstdie Zimmer von Französischen Aerzten mit Verwundetenvollgepfropft waren und so wenig den geringsten Ansprüchenan Reinlichkeit entsprachen, dass dem Eintretenden schonder Hauch anzeigte, in welcher Atmosphäre die Verwundetenlagen. 2 ) Eiter und Blut waren in einem Zimmer durch dieDecke gedrungen, so dass man im unteren Stockwerkesehen konnte, wo sich die Lagerstätten des oberen Stock-werkes befanden. Die Verwundeten lagen dicht nebeneinander auf Strohsäcken, welche von Bbut und Eiterdurchtränkt waren, neben ihnen die beschmutzten Verband-o-egenstände. Unter diesen Verhältnissen kann es nichtWunder nehmen, dass in der Nacht vor der Uebernahmedes Lazareths durch die Deutschen Aerzte allein 14 Ver-wundete von pyämischen Schüttelfrösten befallen wurden.Noch schlimmer sah es in Beifort aus. In der Ambulancedu Faubourg des ancetres träufelte die Latrinenfeuchtigkeitaus dem ersten Stockwerke durch die Decke in ein dar-unter befindliches Zimmer; letzteres war dicht mit Krankengefüllt, welche unmittelbar auf der Diele lagen. 3 ) Einenlebhaften Gegensatz zu der Unsauberkeit der Krankenstubenbildeten die schönen Porzellanöfen, die stellenweise ge-höhnten Fussböden, die in zierlichen, grün lackirten Be-hältern aufbewahrten Arzneiflaschen u. s. w. 4 )

Stand die Wahl frei zwischen einem grösseren Ge-bäude mit grossem Belagsraum und mehreren kleinerenHäusern, so verfuhren die Chefärzte bei Beginn des Kriegesnicht nach einem.einheitlichen Grundsatz: der Eine hielt dies,der Andere jenes für besser. Der Umstand, dass eine Ver-theilung der Pflegebefohlenen auf eine Reihe räumlich ge-trennter Gebäude den Dienstbetrieb hochgradig erschwert,konnte nicht unberücksichtigt bleiben, zumal wenn einegrössere Anzahl Seh wer verwundeter von dem durchKrankheiten selbst gelichteten Personal eines Lazarethsversorgt werden musste. Indess erhellt aus den Berichtenaller Chefärzte, mit ganz vereinzelten Ausnahmen, dass siebei Benutzung vieler und kleiner Räume mehr Erfolg bei

!) Vergl. zu dem Folgenden auch die Andeutungen im I. Banddieses Berichtes, z. B. S. 144 (College zu Sedan), S. 183 (Montmedy) u. A.

2 ) Bei allen Schiiderungen solcher Art wird nicht vergessenwerden dürfen, dass es für die Sanitätsorgane der besiegten Armeenoch unverhältnissmässig schwieriger ist, angemessene Lazarethzuständeherbeizuführen, als für diejenigen der siegreichen. Wenn an dieserStelle und in dem Folgenden einige nicht nachahmenswerte Beispieleangeführt werden, so geschieht dies deshalb, weil die Kenntniss dieserVerhältnisse zur Beurtheilung der erlangten Ergebnisse unerlässlich ist. Das günstige Urtheil v. Niemeyer's über die FranzösischenSanitäts-Austalten zu Metz siehe in Beilage 37 zum VI. Band diesesBerichtes.

3 ) Bericht des Generalarztes bei dem General-GouvernementElsass, Oberstabsarztes Dr. v. Scholz.

4 ) Vergl. hierzu auch S. 144 des I. Bandes dieses Berichtes(College zu Sedan).

Behandlung ihrer Verwundeten gehabt haben, als bei Be-legung einzelner grosser, und dass sie aus diesem Grundetrotz Erschwerung des ärztlichen Dienstes je länger jemehr dem Dezentralisationsverfahren den Vorzug gaben. 1 )Von Interesse ist dabei die Thatsache, dass, je mehr dieErfahrung des Einzelnen wuchs, um so rückhaltloser derWerth dieser Krankenzerstreuung im engeren Sinne an-erkannt wurde.

Mac Cormac, dessen Bericht namentlich auch des-halb geschätzt zu werden verdient, weil dieser Autor zuden damals Wenigen gehört, welche ihre Aussprüche durchZahlen zu belegen und zu stützen versuchten, erzählt voneiner verheerenden Pyämie-Epideniie in den SchlössernBazeilles und Poupard. 15 Schwerverwundete (mit Höhlen-sehüssen, Ampntirte und Resezirte) waren nicht in diesenSchlössern, sondern in einzeln gelegenen Privathäusern,welchen reichlich frische Luft zuströmte, untergebracht.Bei keinem dieser A r erwundeten stellte sich Pyämie ein;vier schon verloren gegebene sekundär Operirte wurdenaus dem Schlosse Poupard entfernt und vereinzelt unter-gebracht, es gelang, drei derselbeu zu retten.

Trotz der wie gesagt bei vielen DeutschenAerzten schon vor Beginn des Krieges bestehenden undim Verlaufe des Feldzuges sich weiter verallgemeinerndenNeigung zur Zerstreuung der Kranken, ist doch dasPirogoff'sche Ideal, die Isolirung der Verwundetendurch Vertheilung zu je 2 bis 3 Mann auf das Haus, imDeutsch-Französischen Kriege weder erreicht noch ingrösserem Maassstabe überhaupt ernstlich angestrebtworden, 2 ) weil dieses Verfahren nicht nur die Behandlungund Verpflegung in höherem Grade erschwert, als das knappePersonal der Sanitäts-Anstalten zuliess, sondernauch ins-besondere eine ausreichende Beaufsichtigung meist unmög-"lieh macht".Nirgends" so berichtet der SchweizerischeArzt Dr. Burkhardt im Korrespondenzblatt für SchweizerAerzte mit Bezug auf die in Lure stattgefundeue derartigeVereinzelung der Verwundetenhat die Pyämie unterden (700) Blessirten mehr gehaust als in Lure, wo wegenmangelnder Aufsicht selbst Flickschneider sich in dieBehandlung der Wunden mischten." Dass das Zerstreuenund Isoliren es eben allein nicht thut, dass vielmehr einegute Verwaltung und sorgfältige Beachtung der hygieni-schen Forderungen das Zerstreuen in gewissem Grade undfür eine gewisse Zeit zu ersetzen vermag, beweisenunter Anderem auch die Verhältnisse in dem VersaillerSchlosslazareth. In dieser umfangreichen Lazareth-

!) Vergl. IV. Abschnitt dieses Kapitels, desgleichen I. Banddieses Berichtes, S. 222.

2 )Pirogoff selbst schrieb in seinem unmittelbar nach Beendigungdes Deutsch-Franzosischen Krieges erschienenen Bericht über dieBesichtigung der Militär-Sanitäts-Anstalten in Deutschland u. A.:Das Isoliren beim Vertheilen ist noch der Zukunft vorbehalten." Betreffs Isolirung der mit Wundkrankheiten Behafteten siehe unterIV dieses Abschnittes.