! Band III. Allgem. Theil.
III. Abschnitt: Handhabung der Lazareth - Hygiene.
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Dritter Abschnitt.Handhabung der Lazareth-Hygiene.
Vorbemerkung.
Die Forderungen, welche die Lazareth - Hygiene gegen-I wärtig stellt, sind in gewissem Sinne kaum verschieden vonI denjenigen, welche zur Zeit des Deutsch-Französischen Kriegesallgemein anerkannt waren. Reinlichkeit und gute Luft (welcheletztere zu nicht geringem Theile durch erstere bedingt wird)[sind heute wie damals die letzten Ziele. Wesentlich verändertaber haben sich einerseits die theoretischen Gründe für diese[-Forderungen, andererseits der Sinn, den man mit jenen Aus-drücken verbindet, in Folge dessen zum Theil auch die Wege,[auf denen man ihre Verwirklichung anstrebt. Was damals als[peinliche Reinlichkeit gelten durfte, erscheint als eine sehrfragwürdige im Sinne der heutigen Gesundheitslehre und derI antiseptischen Wundbehandlung. 1 ) Für eine wirksame Des-infektion fehlten die wissenschaftlichen Unterlagen. KenntnissIder Art, wie die Lazareth-Hygiene im Kriege 1870/71 gehand-Biabt wurde und wie weit die Verhältnisse eine Durchführung■der damaligen theoretischen Forderungen ermöglichten oder[davon abzuweichen zwangen, ist daher unentbehrlich für einefBeurtheilung der Behandlungs - Ergebnisse. Vieles dabei iniBetracht Kommende ist zerstreut aus dem I., III., VI. und[VII. Kapitel des I.Bandes dieses Berichtes ersichtlich; der nun-
J ) Vergl. z. B. S. 27 dieses Bandes.
mehr in den Vordergrund tretende besondere Zweck fordertjedoch eine Zusammenfassung und nach mehrfacher Richtunghin eine Ergänzung der von wesentlich anderen Gesichtspunktenausgehenden dortigen Darstellung.
Weitere Vervollständigung findet das Nachstehende sowohlin dem IV. Abschnitt (Evakuation) dieses Kapitels als in demIL Kapitel (Wundkrankheiten) des Allgemeinen Theiles diesesBandes. Im Uebrigen ist hier wie überall daran festzuhalten,dass es auf dem Kriegsschauplatze und im Inlande zu viel zuhandeln gab, als dass alles Wissenswürdige und alles Gethanehätte berichtet werden können. Immerhin dürften die nach-stehenden, fast ausschliesslich den Akten entnommenen Bemer-kungen, in Verbindung mit den im III. und VII. Kapitel desI. Bandes dieses Berichtes enthaltenen Angaben zu zwei Schluss-folgerungen berechtigen: einmal, dass die Herbeiführung vonZuständen, welche der Verwundetenpflege günstige Bedingungendarbieten, auf dem Kriegsschauplatze des Jahres 1870/71 keines-wegs immer oder auch nur häufig so leicht war, wie bei demReichthum und der Kultur des von den Deutschen Heeren über-zogenen Landes von vornherein angenommen werden mag;sodann, dass im Allgemeinen die Deutschen Aerzte auf demKriegsschauplatze und im Inlande den damaligen Forderungender Lazareth-Hygiene, soweit die Umstände es eben zuliessen,Rechnung getragen haben.
I. Auswahl der Gebäude. — Zelte uud Baracken.
Die ersten Schwierigkeiten für die mobilen Lazarethebei einer Etablirung begannen mit der Auswahl der zuiazarethzwecken einzurichtenden Gebäude in gänz-lich unbekannten Ortschaften. Die Feld-Sanitäts-Instruktionron 1869 forderte 1 ) vor Allem gesicherte Lage (beiStablirungen während einer Schlacht zugleich möglichste^ähe am Hauptverbandplatz), freie Lage und bei voraus-sichtlich länger dauernder Einrichtung thunlichste Rücksicht-nahme auf das Vorhandensein von Platz zur Aufstellungron Zelten und Baracken.
Als allgemein bekannt durfte es angesehen werden,äass alle Gebäude, in welchen vorher viele Menschengelebt haben (wie Schulen, Kasernen u. s. w.), sich wenig zujazarethzwecken eignen, desgleichen solche, welche vermögeIhrer Bauart Lüftung und Heizung erschweren (Kirchen,Theater u. s. w.). Für Lazarethe des Inlandes, welchefeine sorgfältigere Auswahl gestatten, waren daher solche
!) Vergl. I. Band dieses Berichtes, S. 42.
Gebäude im Allgemeinen ausgeschlossen 1 ); für Feld Ver-hältnisse konnten bindende Vorschriften in dieser Beziehungselbstverständlich nicht aufgestellt werden. Man mussanerkennen, dass die Chefärzte die Instruktion überall zurRichtschnur genommen haben, häufig aber waren die Ver-hältnisse mächtiger als alle Bemühungen.
Die gesicherte Lage der zu Lazarethzwecken dienen-den Räumlichkeiten ist naturgemäss das erste Erforderniss.Gleichwohl kam es mehrfach vor (namentlich in der Um-gebung von Metz) 2 ), dass Lazarethe in den Bereich desfeindlichen Feuers geriethen und in Folge dessen um jedenPreis geräumt werden mussten.
Nach der Instruktion war die freie Lage „vorzugs-weise" ins Auge zu fassen. Das Wort „frei" schliesst
J ) Vergl. I. Band dieses Berichtes, S. 300.
2 ) Vergl. insbesondere S. 109 des I. Bandes (Montoy), eben-daselbst S. 117 (St. Hubert); ausserdem den IV Abschnitt diesesKapitels.