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3. Chirurgischer Theil A (1890) Die Verwundungen durch Kriegswaffen bei den Deutschen Heeren im Kriege gegen Frankreich 1870/71 : Allgemeiner Theil
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Lllgem. Theil.

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Band III. Allgem. Theil. I. Abschnitt: Ansichten und Beobachtungen über die Art der Gfeschosswirkung.

inuthung auf, dass der Feind sich im Kampfe sehr ver-schiedenartiger Geschosse bediene. Die nächstliegendeErklärung war namentlich die, dass der Feindexplo-dirende Gewehrgeschosse" verwende, obwohl kurz vorAusbruch der Feindseligkeiten von den kriegführendenund anderen Mächten der Petersburger Vertrag unterzeichnetwar, welcher die Anwendung explodirender Gewehrge-schosse jeder Art untersagte.

Die Ueberzeugung von der Richtigkeit jener Erklärungbefestigte sich immer mehr, drang in immer weitere Kreiseund veranlasste zuletzt diplomatische Verhandlungen. Letz-tere ergaben bereits die Grundlosigkeit dieser Anschauungen.Aber noch unter dem 4. Januar 1871 berichtet das 9. Feld-lazareth XIII. Armeekorps, die Verwundung des Haupt-manns v. N. vom 14. Jäger-Bataillon liefere einen interessantenBeitrag zur Frage der Anwendung explodirender Geschosseauf Seite der Franzosen.Die Verwundung des Genanntenbestand in einem Weichtheilschusse durch das obere Dritteldes rechten Oberschenkels. Die an der äusseren Flächedesselben befindliche Eingangsöffnung des Schusskanals botkeine besonderen Erscheinungen; sie war klein und rund.Dagegen waren in weitem Umkreise der an der innerenFläche befindlichen Ausgangsöffnung die Weichtheile, Haut,Bindegewebe und Muskeln derartig zerstört und zerfetzt,dass es für die erhebliche Zerreissung der Weichtheile nureine Erklärung giebt: die Anwendung explodirender Ge-schosse auf Seite unserer Gegner." Noch aus einerspätem Zeit (Februar 1871) lief aus dem ReservelazarethNeuss die Mittheilung ein, dass der Verdacht, der Feindbediene sich explodirender Gewehrgeschosse, auch durchdie Beobachtung im genannten Lazareth bestätigt sei. Beieinem Schuss durch die Mittelhandknochen des Ring- undkleinen Fingers der rechten Hand sei bei kleiner Eingangs-öffnung eine unverhältnissmässig grosse Ausgangsöffnungvorhanden, deren Umgebungen sichbrandig" abstiessen. Der Wehrmann W. (Spez. TL, S. 904 No. 286)erhielt am 15. Januar 1871 bei Montbeliard voneinem uniformirten Mobilgardisten einen Schuss in denrechten Oberarm, welcher den Knochen zerschmetterte.Nachdem sich 24 grössere oder kleinere Knochenfragmenteabgestossen, wurde am 18. Mai 1871 ein Bleistück ge-funden, welches aussen glatt, innen rauh und mit einergelblich zerschmolzenen Masse bedeckt war.Hier istein Beweis für die Anwendung von Sprenggeschossen ge-geben", sagt der Berichterstatter aus dem ReservelazarethCottbus. Auch im Reservelazareth Liegnitz wurdenbei einem an Schussbruch des Oberschenkels behandeltenVerwundeten in verschiedenen Sitzungen Stücke eines alsSprenggeschoss gedeuteten Projektils aus dem Wundkanalhervorgeholt.

Es bedurfte vielhundertfacher, nach dem Feldzuge mitdem Chassepot und anderen Gewehren angestellter Versuche,um einiges Licht in die zunächst dunkle Thatsache zubringen, dass das Chassepotgeschoss einmal ganz leichte

Verwundungen, zuweilen noch leichtere als die in denKaukasuskämpfen beobachteten, ein anderes Mal hingegendie ausgedehntesten explosionsartigen Wirkungen hervor-gebracht hat. Diese Erscheinung hauptsächlich veranlasste,dass nach Beendigung des Deutsch-Französischen Kriegesdie Frage nach der physikalischen Wirkung der Geschossein Fluss kam, welche seitdem die Kriegschirurgen in hervor-ragendem Maasse beschäftigt und erst ganz neuerdingsvorzugsweise durch die Arbeiten Reger's zu einem ge-wissen Abschlüsse gelangt zu sein scheint.

Durch zahlreiche darauf bezügliche Untersuchungenwurde der Beweis erbracht, dass ein Gewehrgeschoss beigrosser Geschwindigkeit, vornehmlich also bei Naheschüssen,in den thierischen Geweben eine Raumbeengung schafft,welche, wie jeder Druck in Flüssigkeiten, sich sofort gleich-massig nach allen Richtungen hin auch nach der Eingangs-öffnung zu geltend macht und so jene erstaunlichenZerstörungen setzt, welche eine explosive Wirkung vor-täuschen.

Im IV. Bande dieses Berichtes Seite 14 ff. finden sichdie Bedingungen für diese alshydraulische Pressung"benannte Kraftäusserung näher besprochen. Ausführlicheresdarüber bieten die erwähnten Aufsätze von Reger. Andieser Stelle soll nur auf einige Krankengeschichten imSpeziellen Theile dieses (III.) Bandes hingewiesen werden,welche geeignet erscheinen, die in Rede stehende Theoriedurch Beispiele zu belegen.

Als den besten Beweis, dass ein nach allen Seiten hinwirkender Druck (hydraulische Pressung) wirklich zu Standegekommen ist, darf man das Hervortreten von Gewebs-theilen in der der Flugbahn des Geschosses entgegen-gesetzten Richtung, also aus der Eingangsöffnung, hinstellen.Dafür sind schon oben mehrere Fälle beigebracht worden.Als sicheres Kennzeichen für hydraulische Pressunginnerhalb eines Gelenks sieht Reger 1 ) den Umstandan, dass beide gelenkbildenden Knochen gebrochen sind,während nur einer getroffen war. Das ereignete sichunter Anderen bei 0. (S. 756 No. 68): eine Gewehrkugelhatte den Oberschenkelhals zerschmettert, aber auch in derPfanne fand sich ein von vorn nach oben verlaufenderSprung vor. In einem Befunde Arnold's (S. 802 No. 236)erkennt man gleichfalls die Wirkung hydraulischen Drucks.Ein Lochschuss des oberen Gelenkendes des Schienbeinszeigte nämlich im Knochen eine rundliche, von scharfenetwas zackigen Rändern begrenzte, unmittelbar unterder Gelenkfläche nach innen von dem Schienbeinstachel ge-legene Eingangsöffnung. Die mehr schlitzförmige Ausgangs-öffnung wurde nach innen und oben von zwei Splittern be-grenzt, von denen der eine etwas vom Knochen abstand,welche beide aber mit diesem noch innig zusammenhingen.Von den unteren Rändern beider Oeffnungen zogen Sprüngein fast gerader Richtung nach unten; der an der hinteren

!) Siehe insbesondere Deutsche Militärärztliche Zeitschrift, 1887.Heft 4.

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