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bibliotheken — auch die Akademie- und diejenigen Uni-versitätsbibliotheken, welche nicht zugleich Landesbiblio-theken sind — kommen, wenn sie ihrer Hauptaufgabe ge-recht werden sollen, für das grosse Publikum wenig inBetracht. Wo aber derartige Sonderbestimmungen nichtvorliegen, da ist es eine selbstverständliche Forderung,däss eine aus öffentlichen Mitteln unterhaltene, dem öffent-lichen Nutzen dienende Anstalt unter den durch die Benu-tzungsordnungen vorgesehenen Bedingungen Jedem offenstehe, der ihre Dienste in Anspruch nimmt. Die letztenJahrzehnte haben nun, unter dem unverkennbaren Einflüsseder zahlreichen neu geschaffenen Lesehallen und Volks-bibliotheken und ihrer liberalen Verwaltung, eine merk-liche Besserung gebracht. Vor Allem zeigen die grossenLandes-, Provinzial- und Stadtbibliotheken das Bestreben,dieTraditionen einer Zeit, da sie nur von Gelehrten und Be-amten aufgesucht wurden, zu überwinden, erschwerendeFörmlichkeiten zu beseitigen und die allgemeinen Grund-lagen für eine ausgiebige Verwerthung ihrer Bücherschätzezu erweitern. Die Leseräume werden verbessert, das Per-sonal vergrössert, die Ausgaben für Bücherankäufe steigenfast überall. In Wechselwirkung damit steht ein starkesAnwachsen der Benutzungsziffern und eine wohlbegrün-dete fortwährende Steigerung der Ansprüche des Publi-kums. Bei unserer Stadtbibliothek gilt als Grundsatz, dasserwachsenen Personen, welche die Bestimmungen der Be-nutzungsordnung nicht verletzen, der Zutritt nicht versagtwird. Auch die allgemeinen Benutzungsbedingungen ha-ben sich bei uns immer günstiger gestaltet.
I In Deutschland ist das „gemischte System" — Darbie-tung von Lesegelegenheit und Ausleihung von Büchern —fast allgemein im Gebrauche; vielfach ist noch die Veran-staltung von ständigen oder periodischen Ausstellungenhinzugetreten. In unserem Neubau ist ein grosser Lesesaalgeschaffen worden, der allen billigen Ansprüchen genügendürfte; für die Verleihung der Bücher gelten nur solcheBeschränkungen, welche durchaus unentbehrlich sind;Ausstellungen hat die Stadtbibliothek in einem Zeiträumevon zehn Jahren dreimal veranstaltet.