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3 (1931) Vom Ausbruch des Kirchenstreites bis zum Ende des zwölften Jahrhunderts
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508 Dritter Abschnitt. Die Geschichtschreibung

sich auf den rechtlichen kirchlichen Standpunkt auch gegenüber Rom 1In allen seinen Äußerungen ist er maßvoll und vorsichtig.

Die neuen Zustände, die Parteikämpfe in Mailand, die schließlich daswenig ersehnte Einschreiten Roms herbeiführten, drückten ihm die Federin die Hand, nicht die Eitelkeit, denn er wünscht, daß sein Werk nicht überdie Mauern der Stadt hinauskommen möchte. Er beginnt mit König Hugovon Italien (925) und kommt bald auf mailändische Dinge zu sprechen 2über die er bei seiner hohen Abstammung auch gut unterrichtet sein konnte.Vor allem zieht ihn der Aufstand Arialds und der Pataria an und er gibteine unparteiische Darstellung dieser großen Bewegung. Der ruhige, fried-liebende Mann gerät dabei manchmal in solchen Eifer, daß seine Darstel-lung sich ordentlich dramatisch belebt, wie 3, 15 bei der römischen Ver-handlung über die Pataria und 3, 25 bei der Wahl Attos zum Erzbischof.Im Jahre 1072 dachte er die Feder niederzulegen, als er drei Bücher voll-endet hatte. Aber er führte die Geschichte der Bewegung weiter, um denZeitgenossen und Nachkommen ein gerechteres Urteil darüber zu ermög-lichen. Als er damit am Schluß des vierten Buches zu Ende ist, ist er glück-lich, die Schilderung vollbracht zu haben, doch setzte er sein Werk nochweiter fort, indem er noch einiges über die Wahl Thedalds zum Erzbischof undüber den Streit zwischen König und Papst als fünftes Buch hinzufügt. Erspricht hier von der Lösung des Bannes in Canossa, die er besonders auf dieKlugheit der Mathilde zurückführt. 3 Zum Schlüsse erzählt er die Wahl Rudolfszum Könige, ohne daß das Werk dadurch einen wirklichen Abschluß erhält.

Urkundliches Material hat er in seiner Geschichte nicht viel angebracht, wie 2,5p. 12, 38 oder 3,14 p. 21, 1 ff. und 3, 21 p. 23, 27 ff. oder 3, 20 p. 23, 3 und 3, 22 p. 24,12.Sein Stil ist sehr einfach und schlicht, doch fehlt es nicht an Erinnerungen aus Sallust 4und Vergil 5 und andern Dichtern. Auf ein Glossar geht wohl zurück 4,11 p. 28, 38pathos grece latine dicitur perturbatio. Die Beziehung auf Orosius 3 2 p. 17, 30 stammt ausOros. 2,17 15 (über die Amnestie in Athen). Neigung zur Reimprosa ist nicht selten, vgl.p. 8, 44f., 9, 9f. 20f. 25. 10,13. 39. 14, 13 usw., vgl. Polheim S. 421. Jedenfalls will dasWerk keinen Anspruch auf Gelehrtheit erheben.

Zeugnisse. Zur Abstammung 1,8 p. 8, 42 cathedram suscepit Arnulfus ... cuiusaequivocus existo gestorum scriptor ego praesentium fratris vero illius pronepos verus.Im Jahr 1059 tritt ein subdiaconus Arnulphus als Zeuge in Mailand auf, vgl. B aronius,Annales ecclesiast. 1059 § 55. Zur Ausbildung vgl. 1,1 p. 7 4 non michimet ipse confdoquem exilis ingenii adeo paupertas angustat, ut difficilis michi videatur Aristotelici labe-rinthi ingressus, laboriosus valde Tuliani palacii accessus. Fateor nie numquam conscen-disse eurules quadrivii rotas. Nichil a nie igitur, carissime, quisquis es, praeter quod polli-ceor exigas, videlicet verbis prolatam communibus simplicem gestorum narrationem, quaenostri reges nostrique gessere pontifices nostri quoque concives in urbe Mediolano vel extra,. . . quae ipse vidi vel quemadmodum a videntibus aut paulo ulterius audivi. Zur Gesandt-schaft 5,9 p. 31,7 Missis domnopapae legatissolutionem implorant. Cuilegationi ipse interfui,de praeteritis satisfaciens, in futuro castigari promittens. Der Wunsch bezüglich seinesBuches 1, 1 p. 7, 17 Cuius privatum ac singulare Volumen suae limina civitatis rogo nulla-tenus excedat, quodsi videtur hoc parum, extendatur ad arcum usqueRomanum. Zu seiner fried-lichen Gesinnung 3,1 p.17,17 Memini dixisse me nuper propter civile iurgium mutatum

1 So 3,15 p. 22, 2629. 6 An Vergil klingen an 2, 8 p. 14,15

2 Interessant ist, daß sich das Hundetra- duo lumina regni (Ge. 1, 6). 2,11 p. 14, 42gen als Strafe auch in Italien findet, vgl. pars denique maxima belli (Ge. 2, 40). 3, 241,19 p. 11, 23 episcopus codicem, marchio p. 24, 36 Horesco referens (Aen. 2, 204); ancanem baiulans. Lucan (2, 14) 3, 22 p. 24,19 O mens caeca

3 Vgl. 5, 8 p. 31, 4. mortalium; an Horaz (C. 2, 8, 15f.) 2,21

4 Vgl. 4, 9 p. 28,12 Jug. Satz aus ein 31, p. 17,15 cote . . . acuendus.11 (verändert).