Druckschrift 
3 (1931) Vom Ausbruch des Kirchenstreites bis zum Ende des zwölften Jahrhunderts
Entstehung
Seite
286
Einzelbild herunterladen
 

286 Zweiter Abschnitt. Die Artes

amari; ipse tarnen qui alterius eiusdem regis filiae ligabatur amore, ipsam quidem recusavitamare, nolens incestus scienter incurrere crimen. Die Bemerkung am Ende der zwölf Liebes-vorschriften heißt p. 106, 20 Sunt et alia amoris precepta minora, quorum tibi non expediretauditus, que etiam in libro ad Gualterium scripto reperies. Zu Epikur vgl. 3 p. 341,13 Sicutenim Epicurus summum bonum in ventris esse credit obsequio. Zu Martian vgl. p. 345 9unde non immerito Marcianus ait, worauf Verg. Aen. 4, 569 und Aen. 4, 469 f. folgt. AuchCicero wird genannt und an drei Stellen auf De amicitia Bezug genommen, nämlich p. 318,1p. 142,18 ff. und p. 317,7 ff. Sonst werden einige Sprichwörter in Versen angeführt.' 'Ueberlieferung im Ambros. A136 s. XV. Guelferb. Aug. 83,18 s. XV und 71 20s. XV. Vatic. Ottob. 1463 s. XIII. Paris. 8758 s. XIV. Montepess. med. 217 s. XIV. Lau-rent. Gadd. 178 s. XV. Monac. 416. Paris. 10363 s. XV. Brug. 479 s. XV. Lips. 1593 s.XV.Vindob. 5363 s. XIV. Amplon. F 50. Die regulae amoris separat z. B. im Bruxell. 18901892. Ausgaben: Tractatus amoris et de am. remedio Andree capellani etc., s. 1. e. a.'von Dethmar Mulher, Dortmund 1610, und von E. Trojel, Andreae capellani regiiFrancorum de amore libri tres, Havniae 1892; dort in der Einleitung p. XV XIX zuUebersetzungen ins Deutsche, Französische und Italienische und p. XLIV ff. über denSprachgebrauch des Andreas. Neu übersetzt von H. M. Elster, Des königlich fränkischenKaplans Andreas drei Bücher über die Liebe, Dresden 1924. Vgl. G. Paris, Romanial2523 ff. 19, 623. P. Rajna in Studj di filol. romanza 5,193 ff.

EBRIEFE UND BRIEFLEHREN

1. DAS REGISTRUM GREGORS VII.

Die Gewohnheit der römischen Kurie, die Papstbriefe in Register zu sam-meln, ist auch von Gregor VII. beibehalten worden, wie von ihm selbst er-wähnt wird. Doch ist dies große Register, das eine sehr bedeutende MengeBriefe enthalten haben muß, im Jahr 1198 zugrunde gegangen. Erhaltenhat sich aber ein anderes Registrum Gregorii im päpstlichen Archiv, dasnur einen Auszug aus der vollständigen Sammlung darstellt. Das verloreneRegister war nach Jahren geordnet, die von der Weihe des Papstes am30. Juni bis zum 29. Juni des nächsten Jahres rechnen, und enthielt danachzwölf Bücher; das erhaltene besitzt daraus sieben stark verkürzte Bücher,während das achte Buch von N.33 an Briefe der späteren Jahre ohne sicherechronologische Folge enthält. Dies Register ist kurz vor dem 30. Juni 1081verfaßt worden und die Briefe 8, 3360 sind nicht aus dem großen Re-gister, sondern aus ungeordneten Unterlagen hinzugesetzt. Wahrschein-lich ist dies zweite Register damals auf Befehl Gregors im Interesse derKurie angelegt. Schon Bernold von Konstanz erwähnt es 1085 bei derNachricht vom Tode des Papstes. Aber auch zeitgenössische Schriftstellerbringen in ihren Streitschriften oder in historischen Arbeiten nicht wenigBriefe des großen Papstes herbei, wie der Kardinal Deusdedit in seinerKanonessammlung, ferner Bruno in seinem Werke De hello Saxonico,Hugo von Flavigny, der Kardinal Petrus von Pisa, Udalrich von Bambergund Paul von Bernried; dadurch erfährt das erhaltene Register vielfacheine geschichtlich wertvolle Ergänzung.

Am Beginn steht ein kurzer Bericht über die Wahl Gregors, und in denersten Briefen bis zum 29. Juni 1073 nennt sich der Papst Gregorius inRomanum pontificem electus, erst vom Weihetage an mit der gewohntenDemutsfloskel servus servorum dei. Bezeichnend ist es, daß die MarkgräfmBeatrix und ihre Tochter Mathilde sehr früh als Adressaten erscheinen. Aus