A. Die kirchliche Streitschriftenliteratur 63
anhingen, da schrieb Gerhoh eine Epistola ad cardinales, worin er seinenGlauben und seine Meinung über die jetzigen Zustände und die Bitte aus-sprach, Alexander möge sich nun endlich von den gegen ihn erhobenen Be-schuldigungen reinigen. Vorher aber wurden Konrad von Salzburg und Ger-hoh als Feinde Paschalis III. von ihren Feinden angegriffen und ihre Kir-chengüter grausam verwüstet. Auf der Flucht begriffen, schrieb Gerhohsein letztes Werk De quarta vigilia noctis als Feind des Kaisers und alserklärter Anhänger Alexanders III. Im Alter von 76 Jahren starb er am27. Juni 1169.
Man sieht ans diesem reichbewegten Leben, daß Gerhoh eine bedeutendeErscheinung in seiner Zeit gewesen ist. Und das 12. Jahrhundert hat wenigso fruchtbare Schriftsteller hervorgebracht wie ihn, denn er hat die meistenFragen, die die Menschen seiner Zeit bewegten, schriftlich zu beantwortengesucht. Vor allem ging er gegen die Gebrechen in Staat und Kirche vor,und da ihn große Liebe zu seinem Vaterland erfüllte, so ist er kirchlich durch-aus nicht einseitig verfahren. Wir betrachten hier nur die Schriften, die zurStreitliteratur gehören.
a) Liber de edificio dei. Das Werk ist auf Bitten Kunos von Regens-burg zwischen 1126 und 1132 geschrieben und nach dessen Tode durchZusätze und Auslassungen neu bearbeitet worden. Gerhoh gibt in dem Werkeein Bild von der Kirche, wie er sie sich wünschte, und von ihren Dienern,wie sie eigentlich sein sollten. In dieser frühen Arbeit bedient er sich einerziemlich leicht verständlichen Sprache und reinen Ausdrucks, während erin späteren Schriften nicht selten schwülstig und schwer schreibt. Allegorieund Mystik spielen freilich auch schon hier keine unbedeutende Rolle. DieBeweisstellen aus den Vätern und Rechtsquellen hat er im Wortlaut demWerke hinzugefügt. Außerdem verwendet er des Sulpicius Severus VitaMartini und die Dialoge, 1 die Vita Gregorii des Johannes Diakonus (1, 31Lib. de lite 3 p. 157,27 ff.; 28 p. 159,35 ff. etc.), des Paulus Diakonus Hist.Romana (c. 12 in 28 p. 156,35 ff.), Isidors Et. 8,5,70 p. 183,41, die Schriftdes Kardinals Deusdedit mehrfach (p. 150,17 ff. 151, 24 ff. 169, 40 ff.188, 7. 190, 30 ff.). Ganz vereinzelt, wie überhaupt bei ihm, ist ein klassi-sches Zitat aus Horaz Ep. 1, 18, 71 p. 138,20. Das bekannte Distichon vomTische Augustins (Qui cupit absentum) steht c. 23 p. 158, 33.
Ueberlieferung im Monac. 5129 f. 1—85 s. XII (daraus Monac. 4556 s. XV). Aus-gabe von Pez, Thes. anecdot. 2, 2, 224. Ausgabe von E. Sackur, Lib. de lite 3,136—202.
b) Epistola ad Innocentium quid distet inter clericos secu-lares et reguläres. Als Innocenz IL seinen Gegner Anaklet noch nichtvertrieben hatte und Gerhoh in Raitenbuch war, richtete dieser an denPapst, der von dem Gegner hart bedrängt wurde, ein längeres Schreibenmit der Bitte, ihn durch eine Schrift über die Einhaltung der Regel bei denChorherren und über die Wiederherstellung der alten kirchlichen Strengezu erfreuen. Er sende ihm daher einen Dialog über den Unterschied der regu-lierten und der weltlichen Kleriker. Der Dialog hat neben dem geschicht-lichen auch ein gewisses literarhistorisches Interesse, da Gerhoh hier (Lib. 3,
1 Vita Martini 10 in Kap. 24 p. 153, 24ff.; 28 p. 156, 29; 27 p. 156, 11. Dial. 2, 3(P-183 Halm) p. 165, 41 ff.