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Die Bildung des Bibliothekars
Entstehung
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nicht für jedermann zugänglich seyn? Wa&Franzosen und Italiener in ihren reichenMa-miscriptensehätzen jedem Fremden bereitwil-lig vorlegen, das wollen wir, bei unsrer Ar-niuth an Handschriften, unsern eignen Lands-leuten missgünstig versagen, und unsre Ma-nuscripte nur darum besitzen, damit wirgelegeutlich gegen einen durcbeilcnden Frem-den damit prunken können? Wenigstenskann der die Verhältnisse nicht genauerkennende Ausländer diess von uns argwöh-nen, wenn gleich der deutsche Gelehrte e3sehr gut aus eigner Erfahrung weiss, dasüdie deutschen Bibliotheken auch in dieserHiusicht weil miltheilender sind, als es derBuchstabe ihrer Gesetze besagt. Warumaber denn das Gesetz nicht äudern: ein Ge-setz möchte dicss doch jede Behördenach seinem ganzen Gewichte erwägenauf welches der Bibliothekar vereidet ist.Endlich aber versage die Behörde dem Bi-bliothekar ihren kräftigen Schutz nicht,