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"wenn es darauf ankommt, diese Gesetze ge-gen nachlässige oder gewissenlose Benutzerder Bibliothek geltend zu machen. Ohnuihren Beistand ist in den meisten Fällen derBibliothekar nicht vermögend, die empfind-lichsten Verluste abzuwenden.
Möchten diese Blätter das Glück haben,in die Hände von Männern zu gelangen, beiwelchen wenigstens einige der hier behan-delten Gegenstände, sey's Wunsch und Bitteoder Vorschrift und Belehrung, Beherzigungfänden! Der Verfasser ist blos deshalb alsSprecher aufgetreten, weil Würdigere undErfahrnere, als er, schwiegen; aber dasdarf er versichern, dass keiner ihn an wah-rer und redlicher Liebe für seineu Berufübertreffe. Mit dieser Liebe hat er hier sei-