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Die Bildung des Bibliothekars
Entstehung
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unwürdig zu beschränken. Das» 2. B. demBibliothekar wegen der Geldausgaben eineControle zur Seite gestellt sey, ist durch-aus nothwendig und zu seiner eignen Sicher-heit und Beruhigung dienlich, auch ist esschicklich, dass er bei grössern Ankäufen,z. B. ganzer Sammlungen, welche auf denAusgabenetat des Jahres einen besondernEinfluss haben, vorher die Genehmigungseiner Oberbehörde einhole; aber man for-dere nicht, dass er für jeden einzelnen undgewöhnlichen Ankauf zur höheren Autori«salion seine Zuflucht nehmen solle. Ebenso wenig beschränke man ihn bei Verbesse-rungen der innern Anordnung und Aufstel-lung, und mache ihm nur dann eine vor-läufige Anzeige derselben zur Pflicht, wenndurch dieselben besondere Ausgaben veran-lasst oder die Bibliothek für einige Zeitunzugänglich werden sollte. Anders verhältes sich mit den Gesetzen für die Benutzungder Anstalt, welche möglichst scharf be-