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Die Bildung des Bibliothekars
Entstehung
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Menschenleben gehört. Möchte endlich aufBibliothekgesetze mehr Sorgfalt gewendetWerden, als bisher an den meisten Orten ge-schehen ist. Viele deutsche Bibliotheken ha-ben veraltete und dem Geiste wie den Be-dürfnissen unsrer Zeit nicht mehr an semesse-ne Gesetze, welche der, doch auf sie verei-dete, Bibliothekar zum Theil nicht beob-achten kann, ohne seine Anstalt und sich6elbst unfehlbar zu compromittiren. Soist es gekommen, dass sich ohne eineförmliche Aufhebung der frühem Bestim»mungen in vielen Fallen statt ihrer eineauf mündlicher Tradition beruhende Ob-servanz eingefunden hat, -welche die Er-haltung einer nolhwcudigen Ordnung nursehr unsicher verbürgt, und bei w r elchereben wegen ihres Mangels an Ocflenllichkeit,der Leser eben so sehr gefährdet ist, vonHosseu Launen des Bibliothekars abzuhän-gen, als hinwieder dieser keinen Schutz ge-gen die Launen des Lesers findet. Dass