254 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.
manen: plus valent ibi boni mores quam alibi bonae leges;im Hinblick auf das Duell möchte mau sagen: plus valentibi mali mores quam bonae leges.
Die Sprache bezeichnet eine Sitte, die sie missbilligt,als Unsitte (Unfug). Wir können zwei Arten unterschei-den: die laxe Sitte, welche etwas duldet, verstattet, wassie nicht dulden sollte, die also für die öffentliche Meinungden Vorwurf der zu weit getriebenen Toleranz in sichschliesst, und die zwingende Unsitte, welche etwas ver-langt, gebietet, was sich mit dem wohlverstandenen Inter-esse der Gesellschaft nicht verträgt. Die letztere Art istdie bedenklichste; denn die erstere braucht Niemand mit-zumachen, der nicht Lust hat, sie lässt die individuelleFreiheit neben sich bestehen, die andere nicht.
Das von der Sprache anerkannte Dasein der schlechtenSitte als Unsitte zwingt uns, unsere Behauptung, dass dieSitte das gesellschaftlich Nützliche zum Inhalt hat, zu modi-ficiren, wir müssen einräumen, dass der Satz Ausnahmenerleidet, und neben der Sitte im engeren Sinne: der gutenauch eine schlechte oder Unsitte anerkennen.
Der Gesichtspunkt, nach dem wir bestimmen, ob eineSitte als gute oder schlechte zu qualificiren sei, ist dervon uns aufgestellte Massstab des gesellschaftlich Nütz-lichen. Eine Sitte, welche diese Prüfung nicht besteht,gilt uns als gesellschaftlich unberechtigt, als Unkraut unterdem Weizen. Das Unkraut enthält keine Anklage gegenden Boden, der es trägt, wohl aber gegen den Menschen,