Die Sitte. — Das Unsittliche.. 253
Zeiten und Völker mit derselben Elle misst, sondern derrelative, der das Zweckmässige nach den gegebenen histo-rischen Verhältnissen bemisst. Um ihn anzulegen, mussman also diese Verhältnisse genau kennen. Gar Vieles,was im Recht und in der Sitte vergangener Zeiten auf denersten Blick höchst anstössig und nahezu unbegreiflich er-scheint, wird bei näherem Nachdenken und mit Hülfe derGeschichte verständlich.
Auch für die Sitte unserer heutigen Zeit gilt die obigeBemerkung, sie bietet uns einzelne Gestaltungen dar,welche mit dem der Sitte als Institution nachgerühmtenGharakterzuge des gesellschaftlich Nützlichen in schreien-dem Widerspruch stehen. Als Hauptbeispiel nenne ichdas Duell. Ein Ueberrest aus den Zeiten des Faustrechtsund des Ritterthums, bald wie bei den Erwachsenen, Zwei-kampf auf Tod und Leben, bald wie in Studentenkreisen,ein auf Schaustellung der Geschicklichkeit und des Muthesberechnetes vor Zuschauern aufgeführtes, nicht immer un-gefährliches Schauspiel, hat es sich trotz des Verdammungs-urtheils der öffentlichen Meinung und trotz aller dagegengerichteten Bemühungen der Moralisten wie der Gesetz-gebung bis auf den heutigen Tag behauptet, und zwarwohlgemerkt nicht etwa als etwas bloss Thatsächliches,sondern als eine Institution der Sitte d. h. als zwingendeMacht, der sich selbst derjenige nicht zu entziehen wagt,der von ihrer Verwerflichkeit überzeugt ist, und die derdes Gesetzes spottet. Tacitus rühmt von den alten Ger-