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2 (1883)
Entstehung
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251
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Die Sitte. Herabsinken zum blossen Brauch. 251

hat, so hat sie ihre Bedeutung verloren, und sie solltejetzt das Feld räumen. Aber die Geschichte führt uns inBezug auf die Sitte dieselbe Erscheinung vor, der wir aufallen Gebieten des Lebens, vornehmlich im Recht und inder Rechtssymbolik, begegnen*): Fortbestehen des einmalGewordenen nach Wegfall seiner Berechtigung vermöge derblossen historischen vis inertiae. Das einst Bedeutungsvolleerhält sich noch als ein fossiles Stück Vergangenheit, dasoft wunderlich in die Gegenwart hineinragt, als werth-gehallene Reliquie, in der man das Andenken der Vorzeitehrt, als Wahrzeichen der Vergangenheit, es ist das Gnaden-brot der Geschichte nach beendetem Dienste.

Als Beispiel einer solchen ursprünglich bedeutungs-vollen, später bedeutungslos gewordenen Sitte aus heutigerZeit nenne ich das Zutrinken beim gastlichen Mahle.Von dem ursprünglichen höchst praktischen Zwecke diesesBrauchs hat heutzutage kaum Jemand eine Ahnung mehr,man erblickt darin nichts als einen freundlichen Gruss.In Wirklichkeit hatte aber der Brauch einstmals eine garernste Bedeutung: das Zutrinken war Vortrinken aus dem-selben Becher, und es geschah, um seinen Gast gegen dieBesorgniss, dass der Trank vergiftet sei, sicher zu stellen.Ganz dasselbe geschieht noch bis auf den heutigen Tagbei manchen asiatischen und afrikanischen Völkerschaftendurch den Mundschenk und den Leibarzt, der dem Fürsten

*) S. darüber meinen Geist des R. R. II. ^, S. 514, -wo die cul-turhistorische Bedeutung dieser Erscheinung gewürdigt ist.