Die.Sitte. — Verwandlung der Gewohnheit in Sitte. 247
Der Uebergang der Sitte in Gewohnheitsrecht hat fürlins hier kein Interesse, nur so viel sei hier bemerkt, dassauch für ihn der eben aufgestellte Satz, dass die Zeitallein keinen Einfluss ausübt, volle Geltung hat. Die Sitte,bei gewissen Gelegenheiten Geschenke zu geben, bestehtseit undenklicher Zeit, aber sie ist gleichwohl kein Ge-wohnheitsrecht geworden und wird es nie werden — derStoff eignet sich nicht dazu.
Eine Gewohnheit wird dann zur Sitte, wenn sie ob-schon ihrem ursprünglichen Motive nach lediglich dem In-teresse der Handelnden dienstbar, den Krystallisationspunktabgibt, an den sich nach und nach Interessen andererPersonen ansetzen, welche die Gewohnheit zur Voraus-setzung ihres Bestandes nehmen, sie parasitenartig um-klammernd und umspannend, so dass sich daraus eineinheitlicher, sich gegenseitig bedingender Interessencom-plex bildet. Ich halte es für angezeigt, diese secundäreEntstehungsweise der Sitte, wie ich sie zum Unterschiedevon der primären, wo sie ohne Durchgang durch dasStadium der Gewohnheit, von Anfang an als Sitte auftritt,nennen möchte, durch einige Beispiele zu veranschau-lichen, die, abgesehen von dem Zwecke, für den ich siehier aufbiete, mir demnächst noch ihre Dienste leistensollen.
Eine der anstössigsten Sitten, die es wohl überhauptgibt, bilden die Leichenschmäuse, die sich bei uns