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2 (1883)
Entstehung
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234
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234 Kap. IX. Die sociale Mechanik. Das Sittliche.

des Mililtärs, aber sie gehört nicht der Sitte, sondern demGesetz an.

Eine dritte Art ist die Volkstracht. Ihr Gebiet hatsich im Laufe der Zeit mehr und mehr verringert, und beiden modernen Culturvölkern ist sie für die höheren Kreisevollständig durch die Mode verdrängt worden. Wo sie nochbesteht, hebt auch sie sich, wie die beiden vorhergenann-ten deutlich von der Mode ab. Einmal durch ihr Motiv.Sie hat zum Zwecke die Kundgebung der Volks- oderStammesgemeinschaft*) und bildet eins der äusseren Bande,welche dieselbe aufrecht erhält, einen Träger der histori-schen Gontinuität des Volkslebens. Der Angehörige einesVolksstammes, bei welchem eine Volkstracht zur Zeit nochbesteht, würde durch Lossagen von derselben eine Miss-achtung des Volksthümlichen, eine Geringschätzung derWeise seiner Väter documeutiren, die er dem Widerständeder öffentlichen Meinung gegenüber schwer würde aufrechterhalten können. Das zweite Moment, welches die Volks-tracht von der Mode unterscheidet, ist ihre Dauerhaftig-keit. Manche Volkstrachten haben sich durch viele Jahr-hunderte hindurch behauptet, während die Moden oftkaum nach Jahren zählen; die Volkstrachten der Montene-griner, Albanesen u. a. haben unzählige Moden der civil!-sirten Völker überlebt.

*) Darum war bei den Römern der Gebrauch der römischenVolkstracht: der Toga den Fremden und Sklaven untersagt, undselbst der E.vilirte, da er aufgehört hatte, römischer Bürger zu sein,musste sie sofort ablegen.