Die Mode. — Die Tracht. 233
sundes, social berechtigtes, sie gehört der Sitte an, beider Mode ein ungesundes, social unberechtigtes, sie gehörtnicht zur Sitte in dem später (No. 21) von mir zu ent-wickelnden Sinne. Damit hängt als zweiter Unterschieddie Verschiedenheit ihrer Dauerhaftigkeit zusammen: dieTracht ist bleibend, die Mode vorübergehend. Undals dritter, dass die Tracht nicht bloss durch die Sitte,sondern auch durch Gesetz vorgeschrieben sein kann(Amtstracht, Uniform).
Das Gemeinsame Beider besteht darin, dass sie derPerson durch das Kleid einen Stempel aufprägen, welcherdie Kategorie von Personen, zu der sie gehört, äusserlichsichtbar macht, ähnlich wie das Gepräge der Münzen denMetallgehalt derselben. Die Unterschiede, welche die Trachtaccentuirt, sind berechtigter, die der Mode unberechtig-ter Art.
Der wichtigste Unterschied, den die Tracht signalisirt,ist der des Geschlechts. Die Kundgebung desselbendurch die Verschiedenheit der männlichen und weiblichenTracht gehört zu den überall sich wiederholenden Erschei-nungen, und wir werden uns unten (No. 24) überzeugen,dass sie eins der unerlässlichsten Erfordernisse der sitt-lichen Ordnung bildet.
Ein zweiter Unterschied, den die Tracht zum Aus-druck bringt, ist der der staatlichen Dienststellung: dieAmtstracht der Beamten, Geistlichen und die Uniform