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2 (1883)
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232
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232 Ka P- 1X - Die sociale Mechanik. Das Siltliche.

will, ist ganz seinem individuellen Belieben überlassen;das Öffentliche Urtheil nimmt an einer Abweichung vondieser Weise keinen Anstoss, es respectirt innerhalb desHauses die individuelle Freiheit, indem es diese Dinge alsGeschmackssachen bezeichnet, über die nicht zu rechtensei (de gustibus non est disputandum). Ganz dasselbe,sollte man sagen, müsste auch gelten in Bezug auf dieArt, wie Jemand sich kleidet *); denn wer hat ein Interessedaran, sofern nur nicht die Rücksichten des Anstandesausser Acht gelassen werden? . Bekanntlich gilt aber dasGegentheil; auch die Kleidung bildet einen Gegenstundder gesellschaftlichen Anforderungen, und Niemand, derden Kreisen angehört, für welches das »Gesetz der Mode«überhaupt existirt, kann sich demselben entziehen, ohneanzustossen, die öffentliche Meinung zwingt ihn, den je-weiligen Typus, den die Mode für die Kleidung aufgestellthat, zu befolgen; die Mode gehört also, soweit ihr Geltungs-gebiet reicht, zu den gesellschaftlichen Imperativen(S. 57).

Von der Mode ist wohl zu unterscheiden die Tracht.Beide sind obligatorischer Art. Aber das Motiv beiderist ein ganz verschiedenes: bei der Tracht ist es ein ge-

*) Ich beschranke mich bei der folgenden Untersuchung aufdun Hauptgegenstand der Mode: die Kleidung, obschon die Mode sichbekanntlich auch auf andere Gegenstände erstreckt. Es hat für michnicht das geringste Interesse, den Umfang der Mode feslznstellen, esgenügt mir, an der Hauplart derselben das eigenthümliche Motivderselben klar zu stellen.